Das heißt dass diese Arbeiten nun hauptsächlich an Firmen aus Osteuropa vergeben

Leiharbeit im Bergbau Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Steinkohlebergbau in Deutschland ist unrentabel. Aus diesem Grund wird der Bergbau mit Subventionen bedacht. Um eine dauerhafte Senkung der Kosten zu erreichen, beauftragte die Deutsche Steinkohle AG (DSK) die Unternehmensberatung McKinsey im Jahr 2001 damit, diesbezüglich einen Plan zu erarbeiten. McKinsey kam zu dem Ergebnis, dass bei den so genannten bergmännischen Arbeiten gespart werden solle.

Das heißt, dass diese Arbeiten nun hauptsächlich an Firmen aus Osteuropa vergeben werden.

So sollen laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins. Der Spiegel statt der deutschen Traditionspartner wie etwa Thyssen Schachtbau für den Vortrieb von Stollen polnische Unternehmen zum Zuge gekommen sein. Bedingt durch die Auftragsvergabe an osteuropäische Firmen, die vorwiegend Leiharbeiter beschäftigen, werden viele Bergleute von der DSK in die Frührente geschickt. Diese Geschäftspolitik geht zu Lasten der deutschen Steuerzahler, da dies mit Anpassungsgeldern durch den so genannten Kohlekompromiss finanziert wird. Gerhard Papke (FDP) zum Anlass genommen, eine kleine Anfrage im nordrheinwestfälischen Landtag zu stellen.

Die vorliegende parlamentarische Anfrage knüpft inhaltlich an den Bericht des Spiegels und die kleine Anfrage des nordrhein-westfälischen Abgeordneten Dr. Papke an. Die Landesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die geschilderten Sachverhalte nicht oder nur sehr bedingt auf die Verhältnisse im Saarbergbau übertragen werden können.

Wie viele Bergleute wurden im Saarland in dem Zeitraum von 2000 bis 2004 (jeweils für die einzelnen Jahre aufgeschlüsselt) in Frührente geschickt?

Zu Frage 1: Im Zeitraum 2000-2004 hat sich die Zahl der DSK-Mitarbeiter (Bereich Saar), die mit Anpassungsgeld ausgeschieden sind, wie folgt entwickelt:

Wie viele Leiharbeiter osteuropäischer Firmen waren in dem Zeitraum von 2000 bis 2004 (jeweils für die einzelnen Jahre aufgeschlüsselt) in saarländischen Gruben beschäftigt?

Zu Frage 2: Nach Angaben der Deutschen Steinkohle AG waren im Saarbergbau im Zeitraum 2000-2002 keine Unternehmer aus dem osteuropäischen Raum mit Spezialgewerken beauftragt.

Aufgrund der Ausdehnung der Ausschreibungsmodalitäten zur Einhaltung der Subventionsrichtlinien auf den gesamten europäischen Raum hatte die DSK AG erstmals im Jahr 2003 Bergbau-Spezialgesellschaften aus Osteuropa mit der Durchführung von Spezialarbeiten im saarländischen Bergbau beauftragt. Es handelte sich dabei um zwei polnische Spezialgesellschaften.

Die eine Firma stellte von April - Dezember 2003 die Unterfahrungsstrecke für den Bunker 10 des Förderstandortes Ensdorf her. Bei einem Schichteneinsatz von insgesamt 3.505 Schichten wurden in diesem Zeitraum täglich durchschnittlich 19 Arbeitnehmer der Spezialgesellschaft beschäftigt.

Daneben erstellte diese Firma im Zeitraum Juli 2003 - Mai 2004 den Großraum im Querschlag 503. Der Schichteneinsatz lag in 2003 bei 3.138. Dies entspricht durchschnittlich 25 Arbeitnehmern je Tag. In 2004 lag der Schichteneinsatz bei 3.222. Dies entspricht durchschnittlich 31 Arbeitnehmern je Tag.

In beiden Fällen sind die von einer deutschen Spezialgesellschaft beigestellten Elektriker (durchschnittlich 6 Arbeitnehmer je Tag) enthalten, wie es mit Blick auf die Einhaltung und Sicherstellung der in Deutschland geltenden technischen Bestimmungen vertraglich vereinbart war.

Die zweite Firma aus dem osteuropäischen Raum war mit der Erstellung der Zugangsstrecke zum Bunker 11 des Förderstandortes Ensdorf beauftragt. Die Arbeiten begannen im Juli 2003 und waren im August 2004 abgeschlossen. Der Schichteneinsatz lag in 2003 bei 4.309 (durchschnittlich 34 Arbeitnehmer je Tag), in 2004 bei 6.

(durchschnittlich 37 Arbeitnehmer je Tag).

Weitere Aufträge der DSK AG an Firmen aus dem osteuropäischen Raum für Gewerke im Saarbergbau wurden nicht vergeben.

Die an deutsche Spezialgesellschaften vergebenen Gewerke wurden Ende Juni 2005

(Basisberg 55.30, Förderstandort Ensdorf) bzw. Ende August 2005 (Bunker 11, Förderstandort Ensdorf) abgeschlossen.

Im Rahmen der Stilllegung des Förderstandortes Warndt/Luisenthal des Bergwerks Saar kann es erforderlich werden, dass für einzelne Gewerke Spezialfirmen beschäftigt werden müssen.

Sieht die Landesregierung, unter Berücksichtigung der Antworten zu Frage 1 und 2, einen Zusammenhang zwischen der Frühverrentung von saarländischen Bergleuten und der Auftragsvergabe an osteuropäische Firmen?

Zu Frage 3: Nein.

Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob und wie viele ehemalige Mitarbeiter der DSK über eine Drittfirma in saarländischen Gruben beschäftigt sind? Wenn ja, auf welche Art wurde diese Handlungsweise sanktioniert?

Wurden in saarländischen Gruben diesbezüglich bereits Kontrollen durchgeführt? Wenn ja, was war das Ergebnis?

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass ehemalige Mitarbeiter der DSK AG über Drittfirmen im Bergwerk Saar beschäftigt wurden bzw. werden.

In diesem Zusammenhang ist auf die Ausschließungsgründe der geltenden Anpassungsgeldrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinzuweisen. Nimmt der Anpassungsgeldempfänger eine mehr als geringfügige Beschäftigung oder eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit auf, entfällt die Zahlung des Anpassungsgeldes für die Dauer dieser Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zu 100 %. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt als Bewilligungsstelle sicher, dass ihm der Empfänger von Anpassungsgeld unaufgefordert und unverzüglich alle Umstände mitteilt, die den Anspruch auf Anpassungsgeld ausschließen oder mindern oder in sonstiger Weise beeinflussen.

Das Bergwerk Saar achtet schon im eigenen Interesse darauf, dass keine frühverrenteten ehemaligen Mitarbeiter über Drittfirmen beschäftigt werden.

Der Spiegel berichtet, dass „unter dem Sammelsurium der Sprachen die einst hohen Sicherheitsstandards verkommen." Ferner heißt es „ Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die Sicherheitsstandards sprachbedingt nicht eingehalten werden.

Wie bewertet die Landesregierung unter ordnungs- und finanzpolitischer Sicht die Anpassungsgelder im Bergbau? Hat sich diese Bewertung durch die Personalpolitik der DSK geändert? zu Frage 7:

Aus ordnungspolitischer Sicht handelt es sich bei der Gewährung von Anpassungsgeldern für Mitarbeiter des deutschen Steinkohlenbergbaus durch den Bund und die Revierländer um eine Sonderregelung für einen Wirtschaftszweig, der sich seit Jahrzehnten in einem schwierigen Anpassungsprozess befindet.

Die Landesregierung hat sich in den Verhandlungen zur Anschlussfinanzierung für die deutsche Steinkohle im Zeitraum 2006-2012 mit Blick auf die gebotene Sozialverträglichkeit der weiteren Personalanpassung bereit erklärt, eine Verlängerung der Anpassungsgeldregelung bis 2012 mitzutragen und den erforderlichen Drittelanteil des Landes zu finanzieren.

Die Position der Landesregierung zur Anpassungsgeld-Regelung hat sich durch die Personalpolitik der DSK AG nicht geändert.