Zu Frage 1 Es gibt zwei Erweiterte Realschulen in Abendform eine in Saarbrücken eine
13. Wahlperiode Drucksache 13/631 (13/581) zu der Anfrage des Abgeordneten Reiner Braun (SPD)
Betreff: Situation der Erweiterten Realschulen in Abendform im Saarland
Wie viele Erweiterte Abendrealschulen gibt es im Saarland?
Zu Frage 1: Es gibt zwei Erweiterte Realschulen in Abendform, eine in Saarbrücken, eine in Dillingen.
Trifft es zu, dass die Zahl der Bewerber für die Schulform Erweiterte Abendrealschule zunimmt?
Wie viele Bewerber bemühen sich um einen Platz an den Erweiterten Abendrealschulen (bitte die Zahlen angeben für die Schuljahre 2000/01 bis 2005/06)? Übersteigt die Zahl der Bewerber für die Erweiterte Abendrealschule die Zahl der angebotenen Plätze? Wenn ja, worauf führt die Landesregierung die steigende Nachfrage zurück und welche Überlegungen gibt es, dieser steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen?
Zu den Fragen 2, 3 und 4: Erweiterte Realschulen in Abendform bieten einen einjährigen Bildungsgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an. Schüler, die eine Erweiterte Realschule in Abendform besuchen, möchten in der Regel eine zusätzliche schulische Qualifikation erwerben, um ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern.
Ausgegeben: 25.10.2005 (26.09.2005) bitte wenden
Mangels Nachfrage ist es bisher nicht zu einer Einrichtung des einjährigen Bildungsganges gekommen.
Bewerber/innen, die sich bis zum Ende der Anmeldefrist am 15. Juni eines Jahres für den zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses beworben haben, sind jeweils auch aufgenommen worden.
Zu Beginn der Schuljahre 2000/01 ff. befanden sich an beiden Standorten zusammengerechnet 208, 222, 210, 266, 267 und 244 Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe der Schulen.
Verspätete Anmeldungen - im Schuljahr 2005/06 waren dies in Saarbrücken 84 und in Dillingen 46 (Zahlen aus den Vorjahren liegen nicht vor) können aus Gründen der Lehrereinsatzplanung zum Schuljahresbeginn nicht unmittelbar berücksichtigt werden, weil diese vor dem jeweils vorangegangenen Schuljahresende abgeschlossen sein muss, um einen reibungslosen Schulbeginn sicher zu stellen.
Einige Bewerber, die sich nach der oben genannten Anmeldefrist beworben haben, können jedoch nachrücken, weil ein Teil der bereits aufgenommenen Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn nicht erscheint bzw. die Schule in den ersten Wochen nach Schuljahresbeginn wieder verlässt. Bezüglich des Nachrückens haben die Schulen allerdings die Erfahrung machen müssen, dass sich ein Teil der potentiellen Nachrücker nicht mehr meldet bzw. nicht in der Schule erscheint.