Landesrechnungshof

Der Landesrechnungshof hat bereits in seinem Jahresbericht 2004 insbesondere die Organisation des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft gerügt. Da das Jahr 2005 inzwischen ebenfalls zu zwei Dritteln abgelaufen ist, stellt sich die Frage, ob das Ministerium die vergangene Zeitspanne genutzt hat, um die empfohlenen Umstrukturierungen vorzunehmen.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Im Saarland gibt es - anders als in den übrigen Flächenländern - zur Wahrnehmung der Ressortaufgaben des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft keine Mittelinstanz mehr. Diese Mittelinstanz - sechs Schulämter bei den Landkreisen bzw. dem Stadtverband - wurden aus Gründen des Hierarchieabbaus und der Verschlankung der Verwaltung zum 31.12.2000 von der Landesregierung abgeschafft. Daher hat das saarländische Kultusministerium - im Gegensatz zu Kultusverwaltungen anderer Länder - alle Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich selbst wahrzunehmen, z. B. das Personalmanagement für rund 9.000 aktive Lehrkräfte sowie in gewissem Umfang für Lehrkräfte in Ruhestand bzw. Rente, alle Disziplinarangelegenheiten, alle Beratungsangelegenheiten (inklusive der Schullaufbahnberatungen) und alle Widerspruchsangelegenheiten.

Oberster Leitsatz bei der Untersuchung des Rechnungshofes ist dagegen die Feststellung gewesen, dass in Ministerien grundsätzlich nur strategisch-planerische und aufsichtliche Aufgaben wahrgenommen werden. Daher sind die Kriterien, die der Rechnungshof bei seiner Prüfung angelegt hat, auf die Organisationsstruktur des saarländischen Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft so nicht übertragbar.

Warum hat das Ministerium entgegen der Verpflichtung der „gemeinsamen Geschäftsordnung der oberen Landesbehörden" nicht über einen Geschäftsverteilungsplan bis zur Prüfung verfügt, und wird er seitdem erstellt und fortgeführt?

Zu Frage 1: Mit der grundsätzlichen Überarbeitung des Geschäftsverteilungsplanes ist im Jahr 2002 begonnen worden. Der neue Geschäftsverteilungsplan, dessen Entwurf dem Landesrechnungshof anlässlich des Einführungsgespräches übergeben wurde und an dem sich auch seine Erhebungen orientiert haben, ist am 15. April 2004 in Kraft getreten und wurde im Juli 2004 nochmals aktualisiert.

Wie erklärt das Ministerium die „auffällige Tendenz zu Kleinreferaten" und die Tatsache, dass in einigen Bereichen „nicht dem organisatorischen Gebot des Sachzusammenhangs" genügt wurde?

Zu Frage 2: Mit den Bereichen Bildung, Kultur und Wissenschaft umfasst das Kultusministerium weit gefächerte Zuständigkeiten, die anderswo auf mehrere Ministerien und nachgeordnete Dienststellen aufgeteilt sind. Die Bildung kleiner Referate ermöglicht den jeweils zuständigen Referatsleitern - trotz des im Vergleich mit anderen Bundesländern kleinen Personalbestandes und des breiten Themenspektrums im Ministerium - eine größere Spezialisierung und damit eine höhere Fachkompetenz.

Hinzu kommt, dass das relativ hohe Niveau der Lehrerbesoldung in Deutschland erhebliche Rekrutierungsprobleme für die Besetzung von schulbezogenen Referaten verursacht und nur durch die Bereitstellung von Leitungsfunktionen pädagogische Kräfte für das Ministerium gewonnen werden können.

Wie erklärt das Ministerium ­ unter Berücksichtigung der eigenen Vorbemerkung in der Antwort auf die Anfrage „Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Kultusministerium", dass durch dienstrechtlich nicht konforme, jahrelange und nicht ­ wie vom Ministerium angegebene ­ vorübergehende Abordnungen die als zu groß kritisierte Ministeriumsstruktur gestützt werden musste, während nachgeordnete Behörden nach Angaben des Rechnungshofes geschwächt wurden?

Zu Frage 3: Für die Abordnung von Lehrkräften an ihre oberste Dienstbehörde, die im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden ist, gibt es mehrere gute Gründe. Es handelt sich um eine Maßnahme der Personalentwicklung, die sowohl dem Schulbereich als auch dem Ministerium zugute kommt. Abgeordnete Lehrpersonen, die sich in der Schulaufsichtsbehörde gut bewährt haben und dort bleiben wollen, kommen für eine Versetzung in Betracht. Lehrkräfte, die in den Schuldienst zurückkehren, bringen aus der Abordnung Verwaltungswissen und neue fachliche Erkenntnisse mit. Außerdem deckt die Abordnung während ihrer Dauer einen Personalbedarf des Ministeriums.

Wurde inzwischen die geforderte Straffung von Abteilungen und Referaten durch die in der Prüfungsmitteilung angedeuteten Mittel (Aufhebung von Abordnungen und Berücksichtigung der Möglichkeit von Veränderungen im Bereich der Führungskräfte aufgrund des hohen Altersdurchschnitts) begonnen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 4: Das Ministerium hat unabhängig von der Prüfungsmitteilung im Blick auf die schwierige Haushaltssituation des Landes und mit dem Ziel der Verschlankung der Verwaltung eine durch Ruhestandsversetzung vakant gewordene Abteilungsleiterstelle gestrichen.

Darüber hinaus ist das Ministerium derzeit dabei einen Organisationsplan zu gestalten, der eine schlankere Struktur vorsieht. In diesem Zusammenhang waren die Anforderungen des Personalvermittlungsgesetzes (PVG) einzubeziehen. Die Umgestaltung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Einzelheiten stehen erst nach Abschluss der einzuleitenden Beteiligungsverfahren fest.

Trägt das Ministerium dem angemerkten Mangel an Fortbildungen im Bereich der Nutzung von Informationstechnik Rechnung und wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 5: Soweit der Rechnungshof in seinem Prüfbericht und der Fragesteller von dem verhältnismäßig geringen im Haushalt des MBKW ausgewiesenen Mittelansatzes für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf eine tatsächlich mangelnde Fortbildungsaktivität schließt, greift diese Sichtweise zu kurz.

So werden etwa Fortbildungsveranstaltungen, die Verwaltungswissen und Rechtskenntnisse vermitteln, regelmäßig vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport offeriert. Weiter findet dieses Jahr beispielsweise eine intensive IT - Schulung für Mitarbeiter aller Ressorts zur Einführung eines integrierten Haushaltswirtschaftssystems auf Rechnung des Ministeriums der Finanzen statt. Insbesondere hat auch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft wiederholt durch eigenes qualifiziertes Personal hausinterne EDV-Schulungen durchgeführt und wird dies in Zukunft nach Bedarf weiterhin tun. Auf diesem Gebiet verfügen die Mitarbeiter des Ministeriums daher über einen soliden Kenntnisstand.

Warum hat das Ministerium nicht fristgerecht eine Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung abgegeben?

Zu Frage 6: Das Ministerium muss angesichts der vielfältigen und umfassenden Aufgaben, die ihm obliegen, Prioritäten setzen. Alle mit Blick auf organisatorische Veränderungen möglichen und erforderlichen Arbeiten sind unterdessen eingeleitet und vorangetrieben worden.