Wie viele Babyklappen gibt es im Saarland und wo genau befinden sich

13. Wahlperiode Drucksache 13/669 (13/563) zu der Anfrage des Abgeordneten Manfred Baldauf (FDP)

Betreff: Babyklappen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Neben der anonymen Geburt bieten auch Babyklappen Müttern die Möglichkeit, ihr Kind anonym abgeben zu können. So soll verhindert werden, dass sich Mütter in einer Notlage dazu gezwungen fühlen, ihr Kind auszusetzen."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Legalisierung der gegenwärtig rechtlich ungesicherten Praxis von Babyklappen und anonymen Geburten werfen- neben der bislang offenen Frage, ob diese Angebote Mütter in extremen Notsituationen überhaupt erreichen - eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, deren Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Besonders problematisch ist dabei die Frage, wie dem verfassungsmäßig geschützten Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung hinreichend Rechnung getragen werden kann.

Wie viele Babyklappen gibt es im Saarland und wo genau befinden sich diese?

Zu Frage 1: Im Saarland gibt es eine Babyklappe, das sogenannte „Babyfenster Moses" am St. Josef-Krankenhaus Neunkirchen, das vom Sozialdienst Katholischer Frauen betreut wird. Das Babyfenster befindet sich dort im Sockelgeschoss auf dem Krankenhausgelände und zwar im Innenhof.

Wie viele Neugeborene sind seit Vorhandensein der jeweiligen Babyklappe dort abgegeben worden (aufgelistet nach Jahr und Babyklappe)?

Zu Frage 2: Seit Bestehen des „Babyfensters Moses" am 01. April 2001 wurde erstmals im Jahr 2005 ein Neugeborenes in das Babyfenster gelegt.

Ausgegeben: 22.11.2005 (08.09.2005)

Wie viele der Kinder wurden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Meldeoption an die leibliche Mutter zurückgegeben?

Zu Frage 3: Dieses Neugeborene wurde innerhalb weniger Tage an die leibliche Mutter zurückgegeben.

Bietet die Landesregierung diesen Frauen eine Möglichkeit zur Nachbetreuung?

Zu Frage 4: In dem einen Fall, bei dem ein Neugeborenes in das Babyfenster gelegt wurde, wurden der Mutter vom Sozialdienst Katholischer Frauen Beratungsgespräche angeboten, um die Situation zu klären. Der Mutter wurden auch finanzielle Hilfen angeboten.

Jede Frau und jeder Mann hat das Recht nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle sich informieren und beraten zu lassen. Zu diesem Beratungsanspruch gehört auch die Nachbetreuung nach der Geburt des Kindes. Bei diesen Beratungen haben die betroffenen Frauen Anspruch auf Informationen über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben. Die Landesregierung fördert ein wohnortnahes und weltanschaulich plurales Angebot ent-sprechender Beratungsstellen.

In wie vielen Fällen, in denen von der Meldeoption kein Gebrauch gemacht wurde, wurden die Kinder in Pflegefamilien gegeben?

In wie vielen Fällen, in denen von der Meldeoption kein Gebrauch gemacht wurde, wurden die Kinder zur Adoption freigegeben?

Zu den Fragen 5 und 6:

Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3.

Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit von Babyklappen?

Zu Frage 7: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung von Babyklappen und die Ermöglichung von anonymen Geburten - vor dem Hintergrund des verfassungsmäßig geschützten Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und um eine „Abgabementalität" gegenüber ungewollten Kindern zu vermeiden - auf unabdingbare Ausnahmefälle begrenzt bleiben müssen, die höchstens unter der Voraussetzung legalisiert werden sollten, dass sie Bestandteil differenzierter Beratungs- und Hilfsangebote sind, mit dem Ziel, schwangeren Frauen und Müttern in Not jede Hilfe zuteil werden zu lassen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen.

Sieht die Landesregierung die Anzahl der Babyklappen im Saarland als ausreichend an?

Zu Frage 8: Im Hinblick darauf, dass innerhalb von mehr als vier Jahren lediglich ein Neugeborenes in das Babyfenster Moses gelegt wurde, sieht die Landesregierung die Anzahl der Babyklappen im Saarland als ausreichend an.

Welche Initiativen hat die Landesregierung ­ alleine oder auch in Kooperation mit privaten Trägern ­ bereits ergriffen, um hilfsbedürftige werdende Mütter zu unterstützen, die ihr Kind nicht behalten können oder wollen.

Zu Frage 9: Die Landesregierung hat nach den Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannt und fördert sie entsprechend. In diesen Beratungsstellen erhalten Schwangere während der Schwangerschaft und nach der Geburt auch Mütter Beratung, die Informationen und Hinweise auf bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt beinhaltet. Des Weiteren erhalten die betroffenen Frauen Informationen über die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption. Insbesondere die Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae sowie des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) bieten umfassende Beratung und Begleitung für Mütter, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen. In Fällen, in denen Mütter ihr Kind nicht selbst versorgen können, begleiten die Fachkräfte der Beratungsstellen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Adoptionsdiensten die Vermittlung in Adoptivfamilien bzw. in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern in Pflegefamilien.