Arbeitsschutz im Saarland

In Wissenschaft und Praxis wird seit Jahren die Zusammenlegung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefordert.

Wie sieht dies die saarländische Landesregierung?

Zu Frage 1: Die Diskussion über den erweiterten Gesundheitsbegriff im Arbeitsschutz geht zurück auf das seit 1996 gültige Arbeitsschutzgesetz, in dem erstmals die Zielsetzung einer „menschengerechten Arbeitsgestaltung" mit ganzheitlichem Anspruch als gesetzlicher Auftrag der Arbeitgeber festgeschrieben wurde. Der Arbeitgeber trägt seither die Verantwortung dafür, Gefährdungen seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz durch sachgerechte Beurteilungen zu ermitteln, sie zu vermeiden und zu minimieren und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze auf gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu achten.

Um diesen umfassenden präventiven Ansatz als Gesundheitsschutz für die Beschäftigten verwirklichen zu können, muss der betriebliche Arbeitsschutz vorausschauend, planvoll und systematisch organisiert werden. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages sind branchenbezogen verschiedene Arbeitsschutzmanagementsysteme entwickelt worden.

Die gleichzeitige Deregulierung von Arbeitsschutzvorschriften führt jedoch dazu, dass die Rechtsvorschriften nur einen allgemeinen Rahmen von Schutzzielen und Mindestanforderungen vorgeben. Bei der konkreten Wahrnehmung dieser gestiegenen Eigenverantwortung der Arbeitgeber sind die Betriebe auf fachliche Unterstützung angewiesen. Neben den bekannten Akteuren des Arbeitsschutzes sind daher neue Kooperationen erforderlich, die sich aktuell sowohl regional wie bundesweit entwickeln. Dies betrifft vor allem die Krankenkassen und die Gesundheitsdienste, da der Krankenstand nicht nur auf der betrieblichen Ebene von Bedeutung ist, sondern auch für das Gesundheitswesen insgesamt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind aber nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie sind auch eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit. Die gestiegenen Anforderungen einer globalisierten Arbeitswelt sind nur mit gesunden und motivierten Beschäftigten zu bewältigen. Auch der demografische Wandel mit älter werdenden Belegschaften verlangt eine Weiterentwicklung der Präventionskultur in der Arbeitswelt. Aus diesem Grund wird auf Bundesebene derzeit mit allen Akteuren des Arbeitsschutzes und allen Partnern sowie den relevanten Verbänden eine deutsche Arbeitsschutzstrategie entwickelt, die Grundlage für den eingeleiteten Strukturwandel im dualen Arbeitsschutzsystem sein soll. Sie soll zugleich dazu dienen, bei der anstehenden Reform des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prävention durch die Festlegung verbindlicher gesetzlicher Ziele und Vorgaben zu verbessern.

Für die Arbeitschutzverwaltungen der Länder bedeutet diese Weiterentwicklung ebenfalls eine Anpassung ihrer Strategien, die sowohl Elemente von Beratung als auch wirksame Kontrollen enthalten muss. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen zwischen Behörden, Unfallversicherungsträgern und Partnern sind im Saarland in die Wege geleitet.

Bei der bundesweiten Diskussion geht es demnach nicht um eine organisatorische Zusammenlegung von Arbeitsschutz und Gesundheitswesen. Es handelt sich vielmehr um die konzeptionell-inhaltliche Frage, wie der erweiterte Gesundheitsbegriff im Arbeitsschutz konkretisiert und in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden kann.

Gibt es Bestrebungen in der saarländischen Landesregierung, den medizinischen, sozialen und technischen Arbeitsschutz an einer Stelle zu bündeln?

Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für den medizinischen und sozialen Arbeitsschutz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze ist im Referat D/5 des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt. Die Zuständigkeit umfasst die betriebliche Gesundheitsförderung und alle Rechtsvorschriften zum medizinischen und sozialen Arbeitschutz einschließlich Berufserkrankungen und Gestaltung der Arbeitsplätze. Mit der Zuordnung zum Wirtschaftsressort ist die Erwartung einer stärker betriebsbezogenen Kooperation und Unterstützung der saarländischen Betriebe mit verbesserten Möglichkeiten zu neuen Partnerschaften verbunden.

Der technische Arbeitsschutz ist im Ministerium für Umwelt des Saarlandes angesiedelt. Die hauptsächliche Aufgabenwahrnehmung im medizinischen, sozialen und technischen Arbeitsschutz erfolgt im Saarland gebündelt an einer Stelle, nämlich im nach geordneten Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Existiert der Beirat für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz noch, der 1994 von der SPD-Landesregierung eingerichtet wurde?

Wenn ja, wann hat dieser das letzte Mal getagt?

Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 3: Der Beirat existiert seit der Neustrukturierung der Landesregierung und der damit verbundenen Auflösung des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Wirkung vom 6. Oktober 2004 nicht mehr. Eine Neuberufung des Beirates ist nicht beabsichtigt, da der Aufwand der Arbeitsschutzverwaltung des Landes in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem Nutzen stand. Neben der Größe des Gremiums hat die unregelmäßige Teilnahme und die sehr unterschiedliche Mitwirkung der berufenen Mitglieder dabei eine Rolle gespielt.

Stattdessen ist beabsichtigt, neue Kooperationsformen zu entwickeln, um eine regionale Arbeitsschutzstrategie umsetzen zu können. Dabei ist in erster Linie der Aufbau von Partnerschaften zur Realisierung von Projekten und Kooperationen mit unterschiedlichen Akteuren im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, die zu konkreten branchenbezogenen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Betrieben führen sollen. Dabei sollen die positiven Erfahrungen der seit dem Jahr 1990 praktizierten Kooperationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterentwickelt werden, um möglichst nachhaltig in betriebliche Abläufe hinein wirken zu können. In Abstimmung mit den Unfallversicherungsträgern bzw. den gewerblichen Berufsgenossenschaften, Vertretern der Arbeitsschutzverwaltung, der Krankenkassen sowie der betroffenen Verbände sollen Themen so aufbereitet werden, dass eine Umsetzung in den Betrieben erleichtert wird. Ziel ist eine verbesserte Akzeptanz und Motivation insbesondere bei den Arbeitgebern in kleinen und mittleren Betrieben, um die arbeitsbedingten Risiken, Unfälle und Erkrankungen im Interesse der Beschäftigten wirksam und nachhaltig reduzieren zu können.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch auf den seit vielen Jahren bestehenden Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Saarland. Mitglieder des Arbeitskreises sind neben den für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien die Arbeitskammer des Saarlandes, die Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände, die Berufsgenossenschaften und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Der Arbeitskreis tagt zweimal pro Jahr. Dort findet ein regelmäßiger Informationsaustausch und eine Abstimmung der Veranstaltungen im Saarland statt.

Welche Aktivitäten gab es in 2005 von Seiten der Landesregierung in Bezug auf den Arbeitsschutz im Saarland? Bitte einzelne Aktionen auflisten.

Zu Frage 4: Die Arbeitsschutzaktivitäten der Landesregierung lassen sich nicht an Hand von Aktionen bewerten. Arbeitsschutz bedarf einer kontinuierlichen Beratungs- und Überzeugungsarbeit in den Betrieben. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt dazu regelmäßig Beratungstätigkeiten, aber auch Kontrollen der Arbeitsschutzsituation vor Ort durch. Im Jahr 2005 wurden von dem Landesamt ca. 3.700 Betriebe aus Gründen des Arbeitsschutzes aufgesucht. Die Gewerbeaufsicht veröffentlicht jährlich in einem Bericht ihre Tätigkeiten. Die Jahresberichte sind unter www.arbeitsschutz.saarland.de/statistics/index.stm im Internet nachzulesen.