Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Saarland

Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit 1992 sind in Deutschland die Länder für den Bereich des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) zuständig. Zu unterscheiden sind dabei der öffentliche Rettungsdienst einerseits und private Rettungsdienste andererseits."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung ist die Notfallrettung als Teil der Gefahrenabwehr in der Kompetenz der Länder. Eine Zuständigkeitsverlagerung gab es nur für den Bereich des Krankentransports, der mit Wirkung vom 1. Januar 1992 aus dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes in die Kompetenz der Länder übertragen wurde.

Das Saarländische Rettungsdienstgesetz unterscheidet begrifflich zwischen der Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe (Rettungsdienst) sowie der Zulassung von Unternehmern und Unternehmerinnen zum Krankentransport. Der Begriff „privater Rettungsdienst" hat keine gesetzliche Grundlage und ist wegen der Ausgestaltung der Notfallrettung als öffentliche Aufgabe irreführend.

Welche Standorte von Rettungswachen des Rettungszweckverbandes gibt es im Saarland?

Zu Frage 1: Die Standorte aller Rettungswachen und Krankentransportstellen sowie die Standorte von Notarzteinsatzfahrzeugen sind nach Landkreisen geordnet aus der als Anlage beigefügten Übersicht des Rettungszweckverbandes Saar ersichtlich.

Wie viele Fahrzeuge werden in den Rettungswachen des Rettungszweckverbandes vorgehalten?

Zu Frage 2: In den Rettungswachen, Krankentransportstellen und Standorten von Notarzteinsatzfahrzeugen des Rettungszweckverbandes Saar werden insgesamt 109 Fahrzeuge vorgehalten, deren Aufteilung sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht des Rettungszweckverbandes Saar ergibt.

Wie sind die Vorhaltezeiten der Fahrzeuge des Rettungszweckverbandes (aufgeteilt nach Standorten und Fahrzeugarten)?

Zu Frage 3: Auf die als Anlage beigefügte Übersicht des Rettungszweckverbandes Saar wird verwiesen. Die jeweiligen Vorhaltezeiten sind wochenbezogen dargestellt. Fahrzeuge mit der Wochenstundenzahl von 168 werden "rund um die Uhr" betrieben. Fahrzeuge mit geringerer Stundenzahl, in der Regel Krankentransportwagen (KTW), werden in Abhängigkeit von der Nachfrage am jeweiligen Standort bedarfsorientiert vorgehalten.

Wie viele private Rettungsdienstunternehmen gibt es im Saarland?

Zu Frage 4: Das Saarländische Rettungsdienstgesetz (SRettG) regelt Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe sowie die Zulassung von Unternehmern und Unternehmerinnen zum Krankentransport. „Private Rettungsdienstunternehmen" im Sinne der Anfrage sind damit grundsätzlich auf den Bereich Krankentransport beschränkt.

Im Saarland sind sechs Unternehmen im Krankentransport tätig.

Wie viele genehmigte Fahrzeuge der privaten Rettungsdienstunternehmen gibt es im Saarland?

Zu Frage 5: Den im Krankentransport tätigen Unternehmern und Unternehmerinnen wurden auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 3 SRettG insgesamt 45 Krankentransportwagen genehmigt.

Welche Betriebszeiten sind für die privaten Rettungsdienstunternehmen genehmigt?

Zu Frage 6: Krankentransportwagen von privaten Unternehmern und Unternehmerinnen wurden von der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Saarpfalz-Kreis genehmigt.

Die von der Landeshauptstadt Saarbrücken genehmigten Betriebszeiten sind von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 19 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 18 Uhr. Der Saarpfalz-Kreis hat die Betriebszeiten unterschiedlich täglich rund um die Uhr genehmigt.

Wie viele Personalstellen gibt es im Rettungszweckverband (aufgeteilt in Verwaltung und Rettungsleitstelle)?

Zu Frage 7: Im Stellenplan des Rettungszweckverbandes Saar für das Jahr 2005 sind in der allgemeinen Verwaltung 6,5 Planstellen für Beamte, 7,26 Planstellen für Angestellte und weitere 19,62 Planstellen für Angestellte in der Rettungsleitstelle ausgewiesen.

Wie viele Beschäftigte haben die Beauftragten des Rettungszweckverbandes in 2006

Zu Frage 8: Dem Rettungszweckverband Saar liegen keine Angaben für den Gesamtbereich der Beauftragten vor. Soweit mit der Frage gemeint ist, wie viele Beschäftigte der Beauftragten im Rettungsdienst eingesetzt sind, wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Wie viele Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Zivildienstleistende und FSJ-Kräfte sind im öffentlichen Rettungsdienst tätig?

Zu Frage 9: Zum Stichtag 31. Dezember 2005 waren bei allen mit der Durchführung des Rettungsdienstes Beauftragen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Berufsfeuerwehr Saarbrücken und Feuerwehr Neunkirchen) zusammen insgesamt 213,8 hauptamtliche Rettungsassistenten, 17 hauptamtliche Rettungssanitäter und 1 hauptamtlicher Rettungshelfer beschäftigt.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und der im FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) eingesetzten Kräfte liegt nicht vor. Hinsichtlich der von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen geleisteten Stundenzahlen wird auf die Beantwortung zu Frage 10 verwiesen. Gleiches gilt für die Zivildienstleistenden, für die in den Leistungsnachweisen die Beschäftigungsmonate erfasst werden.