Absolventen

Nachvermittlungsaktion erschienen sind, auch größtenteils die Vermittlungsangebote wahrgenommen haben.

War eine Vermittlung erfolgreich, so erfährt dies die zuständige Arbeitsagentur nicht in jedem Fall.

8. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Arbeit im Rahmen des regionalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Bremen und Bremerhaven?

Wie bereits in der Mitteilung des Senats vom 8. Februar 2005 über die Bilanz zur Umsetzung des Regionalen Pakts mit Stand 31. Dezember 2004 ­ Drs. 16/535 ­ geäußert, führt der Senat die Trendwende bei den Vertragsabschlüssen zum 30. September 2004, bei denen gegenüber 2003 eine Steigerung von 8,6 % zu verzeichnen war, maßgeblich auf die Arbeit im Rahmen des regionalen Pakts zurück.

9. Wie bewertet der Senat die datenschutzrechtliche Problematik der Weitergabe von Daten zwischen den Agenturen für Arbeit und den zuständigen Stellen, und plant der Senat, Gesetzesinitiativen einzuleiten, die zum Ziel haben, die Arbeit der genannten Institutionen zu erleichtern?

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Problematik konnten bisher die Daten der Ausbildungsplatzbewerber/-innen nicht oder nur mit deren schriftlichem Einverständnis an die Kammern gegeben. Eine Beratung dieser Jugendlichen durch die Kammern und eine Rückmeldung der Vermittlungsergebnisse war somit ausgeschlossen.

Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung auf nationaler Ebene zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen ist jetzt eine vereinfachte Regelung zur Weitergabe der Bewerberdaten geschaffen worden. Die Agentur für Arbeit kann die Kammern gemäß

§ 37 SGB III mit der Vermittlung in Ausbildung beauftragen. Somit sind diese berechtigt, über die notwendigen Daten zu verfügen.

Die entsprechende regionale Vereinbarung ist in Bremerhaven bereits geschlossen worden, und wird in Bremen am 30. Mai 2005 geschlossen werden. Weiterer Regelungen bedarf es nach Auffassung des Senats nicht.

10. Ist der Senat der Auffassung, dass die im regionalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Bremen und Bremerhaven vereinbarte Zusammenarbeit aller an Ausbildung beteiligten Parteien besser geeignet ist, jungen Menschen eine Perspektive für berufliche Zukunft und die Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben, als dies durch das Instrument der Ausbildungsplatzabgabe der Fall wäre?

Wie bereits in der Mitteilung des Senats vom 27. April 2004 zu den Konsequenzen einer Ausbildungsplatzabgabe ­ Drs. 16/225 ­ deutlich wird, steht für den Senat im Mittelpunkt aller Bemühungen die Zielsetzung, über die Akquisition zusätzlicher Ausbildungsplätze und die Förderung von zusätzlich ausbildenden Betrieben den Anteil dualer Ausbildungsplätze zu erhöhen und auch benachteiligten Zielgruppen eine Ausbildung zu ermöglichen. auf freiwillige Lösungen, die zusammen mit der Wirtschaft umgesetzt werden müssen.

11. Wie hoch ist die Zahl der Schulabgänger mit bzw. ohne Schulabschluss im Jahr 2004 in Bremen und Bremerhaven?

Die Erhebung der Schulabsolventen/-absolventinnen und Schulabgänger/-innen findet einmal jährlich nach Beendigung des abgelaufenen Schuljahres statt. Bedingt durch die Umstellung des Erhebungsverfahrens gibt es für das Schuljahr 2003/2004 ­ Entlassjahr 2004 ­ noch keine plausiblen Daten; die Datenbereinigung ist noch nicht abgeschlossen.

Die Angaben beziehen sich daher auf das Schuljahr 2002/2003 ­ Entlassjahr 2003 ­.

Im Jahr 2003 betrug in Bremen die Zahl der Schulabgänger/-innen mit Schulabschluss 5.177, ohne Schulabschluss 481; in Bremerhaven betrug die Zahl der Schulabgänger/-innen mit Schulabschluss 1.430, ohne Schulabschluss 184.

12. Wie hoch ist die Quote der so genannten Einpendler, gemessen an der Zahl der insgesamt bei den zuständigen Stellen in Bremen und Bremerhaven eingetragenen Ausbildungsverhältnisse?

Als Einpendler/-innen gelten Auszubildende, deren registrierter Wohnsitz nicht im Land Bremen liegt.

Geantwortet haben die nachfolgend genannten zuständigen Stellen mit den Angaben: Zuständige Stelle 30.09.2003 30.09. und sind diese aufeinander abgestimmt und zielgruppenspezifisch aufgebaut?

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schulpflicht erfüllt haben und ausbildungsfähig sind. Die Maßnahmen sind einheitlich nach dem Fachkonzept vom 12. Januar 2004 aufgebaut: Sie bestehen aus einer Eignungsanalyse, einer Grundstufe, einer Förderstufe und der Übergangsqualifizierung. Die Jugendlichen entscheiden am Ende der Grundstufe, einer Berufsorientierungsphase, in welchem Berufsfeld sie gefördert werden. Die Angebote aller Anbieter berufsvorbereitender Maßnahmen sind kompatibel, so dass die Jugendlichen die für sie individuell passendsten Module auswählen und dabei auch zwischen den Trägern wechseln können. Während der gesamten Maßnahme sich flexibel an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer/-innen zu orientieren.

Jugendliche mit Schulabschluss, die aus unterschiedlichen Gründen Berufsfachschule an einer Fachberufsschule oder eine betriebliche Praxisklasse an der Allgemeinen Berufsschule (ABS) absolvieren. Jugendliche ohne Schulabschluss erhalten entsprechend ihres Förderbedarfes und nach Möglichkeit ihres Berufswunsches ein Angebot im Rahmen der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge, das sowohl an der ABS als auch an anderen Fachberufsschulen durchgeführt wird.

Die Agentur für Arbeit und der Senator für Bildung und Wissenschaft planen, die berufsvorbereitenden Angebote zukünftig noch effektiver und zielgruppenbezogener zu gestalten.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die schulischen Maßnahmen, um den Übergang der Schüler/-innen in Ausbildung sicherzustellen. Neben dem Bildungsauftrag werden hier gezielte sozialpädagogische Hilfen, die Akquisition von Praktikumsplätzen sowie die Begleitung dieser Praktika durch das Zentrum für Schule und Beruf an der ABS finanziert. Die Maßnahmen stehen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung, die auch SGB-II-Bedarfsgemeinschaften angehören können, zwar einen leichten Förderbedarf aufweisen, aber ausbildungsfähig sind, sowie benachteiligten Jugendlichen, die noch schulpflichtig sind, einen deutlichen Förderbedarf aufweisen und noch nicht ausbildungsfähig sind.

Für die Jugendlichen, die Leistungsansprüche nach dem SGB II haben und daher durch die Bremer Agentur für Integration und Soziales bzw. die Arbeitsgemeinschaft Bremerhaven (Arge Bremerhaven) betreut werden, sind weitere geeignete Fördermaßnahmen geplant. Seitens der Arge Bremerhaven werden Maßnahmen für 2005 zur Förderung der Berufsausbildung (z. B. Berufsorientierung, sozialpädagogische Begleitung) geplant.

In der Stadt Bremen sind im Rahmen des Integrationsbudgets für 2005 berufsvorbereitende Maßnahmen (SGB-III- und SGB-II-Kunden), schulische zur Qualifizierung und Berufsorientierung mit praktischen Arbeitsanteilen für benachteiligte Jugendliche geplant, für die aufgrund des bestehenden Förderbedarfs eine sofortige Integration in eine Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung oder Arbeit noch nicht möglich ist.

Der Senat wird darauf hinwirken, dass die zuständigen Ressorts bei der Weiterentwicklung der berufsvorbereitenden Maßnahmen ein abgestimmtes Gesamtangebot im Lande Bremen vorlegen.

14. Welche Maßnahmen wurden bislang zur Erfüllung der im regionalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Bremen und Bremerhaven vereinbarten sechsten Verabredung zur Verbesserung der schulischen Berufsorientierung in den allgemein bildenden Schulen in die Wege geleitet?

Es handelt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:

· Schwerpunktsetzung bei der Berufsorientierung in der Sekundarstufe I.

Im Mittelpunkt des Unterrichts steht das Thema Berufsorientierung und Lebensplanung.

· Erarbeitung der Handreichung Ökonomische Bildung, die die theoretischen und unterrichtspraktischen Aussagen des geltenden Rahmenplans Arbeitslehre in der Sekundarstufe I durch Unterrichtsvorschläge ergänzt und vertieft.

· Vorgabe folgender Rahmenwerte für die Stundentafel für arbeits- und berufsorientierenden Unterricht in der Sekundarschule per Erlass vom 1. August 2004:

Das Ankerfach Arbeit, Wirtschaft, Technik (WAT) wird in den Jahrgängen 5 bis 8 und in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 des Realschulprofils durchgängig zweistündig, in den Jahrgängen 9 und 10 des Hauptschulprofils fünfbzw. vierstündig unterrichtet. Hinzu kommen drei Unterrichtsstunden im Wahlpflichtbereich aller Jahrgangsstufen. Für den Wahlpflichtbereich des Hauptschulprofils werden auf die Berufsfelder bezogene Wahlpflicht Profile entwickelt. Die Wahlpflichtangebote in der Profilklasse sollen sich am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt orientieren.

· Durchführung von zehnwöchigen Werkstattphasen mit berufsorientierender Funktion in den Jahrgängen 8 und 9 des Bildungsganges Hauptschule.

· Schulen erarbeiten Schulkonzepte, die die Kooperation zwischen Schule und Betrieb intensivieren.

· Durchführung innovativer Projekte aus dem BMBF-Programm Schule­ Wirtschaft/Arbeitslehren (SWA): im Nordverbund der Berufswahlpass und die Werkstattphase, das Projekt Ökonomisch denken und handeln lernen, das Projekt Schule im Lernort Betrieb.

· Verleihung des Bremer Qualitätssiegels Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung im Februar 2006, das in Zusammenarbeit des Senators für Bildung und Wissenschaft mit der Handelskammer Bremen vorbereitet wird.

15. Wird es ein geschlossenes, auf Dauer angelegtes, in Curricula verankertes Konzept der Berufsorientierung geben?

Das Landesinstitut für Schule hat den Auftrag, bei der Überarbeitung der Rahmenpläne berufsorientierende Elemente in den Unterricht anderer Fächer zu zu entwickeln.

16. Welche Kenntnis hat der Senat bezüglich der Erfahrungen und Umsetzungsbeispiele in anderen Bundesländern?

Die Bundesländer haben im Rahmen der KMK-Gremien gerade den Austausch über die Erfahrungen mit den regionalen Pakten begonnen. Dem Senat liegen daher noch keine ausgewerteten Erfahrungen vor.