Brustkrebsbehandlung und Mammographie-Screening

Welche anerkannten Brustzentren gibt es im Saarland gemäß DMP-Brustkrebs und welche Krankenhäuser haben darüber hinaus einen Antrag auf Anerkennung als Brustzentrum gestellt?

Zu Frage 1: Im Saarland nehmen die Krankenhäuser Caritasklinik St. Theresia und Klinikum Winterberg in Saarbrücken, Knappschaftskrankenhaus in Püttlingen, Marienkrankenhaus in St. Wendel, Städtisches Klinikum in Neunkirchen, St. Elisabeth Klinik und DRKKrankenhaus in Saarlouis sowie das Universitätsklinikum in Homburg am DiseaseManagement-Programm Brustkrebs (DMP-Brustkrebs) teil.

Darüber hinaus haben nach Auskunft der Landesverbände der Krankenkassen zur Zeit keine sonstigen Krankenhäuser einen Antrag auf Teilnahme an einem DMPBrustkrebs gestellt.

Als Brustzentrum zertifiziert sind die Caritasklinik St. Theresia und das Klinikum Winterberg in Saarbrücken, das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen und das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg.

Wie unterscheidet sich die Arbeit der Brustzentren gemäß DMP von der Arbeit anderer Krankenhäuser, die gynäkologisch tätig sind?

Zu Frage 2: Unter einem Disease-Management-Programm ist eine Versorgungsform zu verstehen, die auf verbindlichen und aufeinander abgestimmten Behandlungs- und Betreuungsschritten beruht und sektorenübergreifend angelegt ist. Insoweit geht das DMPBrustkrebs über die zertifizierten Brustzentren und die übrigen gynäkologisch tätigen Krankenhäuser, die den stationären Versorgungsbereich abdecken, hinaus. Das DMPBrustkrebs soll eine Behandlung nach neuesten, gesicherten medizinischen Erkenntnissen gewährleisten und sieht eine Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors vor. Es beschreibt deshalb die Vorgehensweise bei bestimmten Tumorformen und ­größen einschließlich Nachsorge und Palliativmedizin. Eigenaktivität und Gesundheitskompetenzen der Patientinnen sollen unterstützt werden. Darüber hinaus sind Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgeschrieben. Bei Rezidivfreiheit endet das DMP für die Patientin nach fünf Jahren.

Die wesentlichen Inhalte der Programme ergeben sich aus den Vorschriften über die Anforderungen an ihre Zulassung (§§ 28 b bis 28 g Risikostruktur-Ausgleichverordnung ­ RSAV) und aus den Anlagen zur RSAV, die insbesondere die medizinischen Vorgaben für die Behandlung des Krankheitsbildes enthalten. In der Anlage 3 der 13. RSAV vom 23.1.2006 sind die aktuellen Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen mit Brustkrebs festgelegt, in den Anlagen 4a und 4b ist die Brustkrebs-Erstdokumentation vorgegeben. Weitere Vorgaben zur Behandlung von Brustkrebspatientinnen sind im Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebspatientinnen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen und den entsprechenden Anlagen enthalten.

Welche Art der Zertifizierung haben diese Brustzentren?

- Sind diese Zertifizierungen in Deutschland verbindlich geregelt?

- Gibt es auch EU-Zertifizierungen? Wenn ja, halten diese Brustzentren diese Zertifizierungen nach EU-Recht ein?

Zu Frage 3: Im Saarland sind folgende Krankenhäuser von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS) als Brustzentren zertifiziert:

- Caritasklinik St. Theresia, Rheinstraße 2, 66113 Saarbrücken,

- Klinikum Saarbrücken, Winterberg 1, 66119 Saarbrücken,

- Knappschaftskrankenhaus Püttlingen, In der Humes, 66346 Püttlingen,

- Universitätsklinikum des Saarlandes, 66421 Homburg.

Die Zertifizierung von Brustzentren ist in Deutschland nicht verbindlich geregelt, sondern erfolgt freiwillig nach den fachlichen Anforderungen der medizinischen Fachgesellschaften.

Die Europäische Gemeinschaft schreibt ebenfalls keine verbindlichen Zertifizierungen vor.

Allerdings hat auf europäischer Ebene ein Positionspapier der European Society of Mastology (EUSOMA) aus dem Jahr 2000 als „Europäischer Standard" für Brustzentren Beachtung gefunden. Die EUSOMA hat im Jahr 2004 begonnen, in ersten Pilotzertifizierungen in Deutschland das Positionspapier von 2000 zur Grundlage für ein eigenes, rein auf die fachlichen Erfordernisse ausgelegtes Zertifizierungsverfahren zu machen. Nach Einschätzungen aus der Wissenschaft stellt das Zertifizierungsverfahren von DKG und DGS jedoch höhere Anforderungen und ist in vielen Bereichen konkreter.

Ist es beabsichtigt, im Landeskrankenhausplan Brustzentren, die dem europäischen Standard entsprechen, auszuweisen und diese Standards festzuschreiben?

Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, gibt es keinen verbindlichen europäischen Standard. Die verbindliche Festschreibung eines bestimmten Zertifizierungsverfahrens würde in verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich unzulässiger Weise den Anbieter dieses Zertifizierungsverfahrens bevorzugen. Zertifizierungsverfahren stellen deshalb auch keinen Bestandteil der Festlegungen des Krankenhausplans nach § 23 Saarländisches Krankenhausgesetz dar. Eine solche Festschreibung wäre ohnehin unzweckmäßig, da die qualitative Weiterentwicklung von Zertifizierungsverfahren am besten durch den Wettbewerb der Anbieter unter fortlaufender Aktualisierung der wissenschaftlichen Erkenntnisse gewährleistet werden kann. Die Zertifizierung auf freiwilliger Basis hat sich, wie die Zertifizierungen saarländischer Krankenhäuser zeigt, bewährt.

Sie wird von der saarländischen Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Ein staatlich verordneter Zertifizierungszwang liefe demgegenüber auch den Bemühungen der saarländischen Landesregierung zur Entlastung der Unternehmen von unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand zuwider, ohne die Gewähr für eine fortlaufende Weiterentwicklung der Standards bieten zu können.

Ist es bisher gelungen, das MammographieScreening flächendeckend einzuführen? Falls nicht,

- welche Hindernisse liegen vor und welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. werden ergriffen, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten und zu unterstützen,

- insbesondere welche Schritte sind in Richtung Selbstverwaltung gemacht worden bzw. werden gemacht?

Zu Frage 5: Die Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien der Bundesärztekammer liegt in der Zuständigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Ein Start ist im Saarland bislang nicht erfolgt.