Weiterführung der Saarbahn bis Lebach
Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Verzögerungen die beim Bau der Saarbahn in Riegelsberg aufgetreten sind, haben das Projekt erneut in die Diskussion gebracht. Allen Beteiligten auch dem Land sollte jedoch daran gelegen sein, eine zügige Fortsetzung des Weiterbaus zu gewährleisten. Dazu ist neben einer detaillierten Fehleranalyse wohl eine Optimierung der Planung notwendig. Von besonderem Interesse sind dabei die Streckenabschnitte die nicht nur von der Saarbahn, sondern auch von der Eisenbahn genutzt werden könnten."
Vorbemerkung der Landesregierung:
Der Landesregierung ist sehr daran gelegen, den zügigen Weiterbau der Saarbahn bis Lebach voranzutreiben. Sie hat dies in mehreren Beschlüssen des Ministerrats dokumentiert und sich darüber hinaus mehrfach in der Öffentlichkeit zu diesem für das Saarland herausragenden Verkehrsprojekt bekannt. Sie teilt die Auffassung des Fragestellers, dass im Hinblick auf die bisherigen Verzögerungen eine detaillierte Fehleranalyse notwendig ist. Inwieweit gegebenenfalls eine Optimierung der Planung erforderlich ist, bleibt dem Ergebnis des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens vorbehalten. Die Landesregierung steht diesbezüglich in intensivem Kontakt mit dem hierfür zuständigen Projektträger Stadtbahn Saar GmbH/Saarbahn GmbH.
Zu welchem Zeitpunkt und durch wen hat die Landesregierung von den Verzögerungen und Planungsmängeln beim Saarbahnbau Kenntnis erhalten?
Zu Frage 1: Im Februar 2005 hat die Landesregierung in einem Gespräch mit der Geschäftsführung der Saarbahn GmbH/Stadtbahn Saar GmbH Kenntnis davon erhalten, dass sich Verzögerungen in der Planfeststellung Richtung Lebach abzeichnen.
Was unternimmt die Landesregierung von ihrer Seite um zukünftig Verzögerungen und Planungsmängel bei der Weiterführung der Saarbahn zu verhindern?
Zu Frage 2: Zu den anstehenden Fragen im Zuge des Weiterbaus in Riegelsberg und der geplanten Weiterführung nach Lebach finden regelmäßige Kontakte statt. Die Planfeststellungsbehörde sowie die Landeseisenbahnaufsicht besprechen sich regelmäßig auf Fachebene mit dem Projektträger, erörtern Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme und geben Hinweise für einen zügigen Verfahrensablauf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus finden regelmäßig Besprechungen zwischen der Leitungsebene des MWA und der Geschäftsführung der Saarbahn GmbH/Stadtbahn Saar GmbH statt.
Welche Konsequenzen hatte die Insolvenz der Firma Rail-Consult auf die Weiterführung der Saarbahn bis Lebach im Allgemeinen, und welche speziell auf die im Landeshaushalt eingestellten Mittel?
Zu Frage 3: Die Stadtbahn Saar GmbH hat hierzu wie folgt Stellung genommen: „Rail Consult hat die Genehmigungsplanung für den Streckenabschnitt Etzenhofen bis Lebach erstellt und war auch für die Betreuung zur Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.
Wegen Insolvenz steht Rail Consult nicht mehr zur Verfügung, d. h. eventuell im laufenden Verfahren erforderliche Planänderungen müssen von einem anderen Planungsbüro (Obermeyer) ausgeführt werden. Hierdurch kann es zu Verzögerungen kommen, da sich dieses Planungsbüro erst in die Details der vorliegenden Planung einarbeiten muss. Für die Unterstützung und Betreuung im Planfeststellungsverfahren zur Bearbeitung der Einwendungen haben wir das Ingenieurbüro Manns beauftragt."
Diese Ausführungen sind seitens der Landesregierung insoweit zu ergänzen, dass derzeit keine Hinweise vorliegen, dass wegen des Wechsels des Planungsbüros Kostensteigerungen zu befürchten sind.
Der Presse war zu entnehmen, dass sich der Bundesrechnungshof inzwischen mit dem Saarbahnausbau befasst. Was ist der Landesregierung darüber bekannt? Befasst sich der Landesrechnungshof ebenfalls mit dem Vorgang?
Zu Frage 4: Nach Rückfrage beim Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Bundesrechnungshof sich mit dem Saarbahnbau befasst. Dies gilt gleichermaßen für den Rechnungshof des Saarlandes.
Auf welcher Grundlage wird die Weiterführung der Strecke von Etzenhofen nach Lebach erfolgen, und welche Radsatzlasten sind grundsätzlich auf der Strecke möglich?
Für welche Radsatzlasten werden die Neubauten insbesondere die Brücke in Walpershofen geplant? Wer hat hier das Planungsrecht und wer trägt hier welche Kosten?
Ist auf der Strecke von Etzenhofen nach Lebach die Wiederaufnahme von Güterverkehr möglich und geplant?
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Die Planfeststellung für den Streckenabschnitt Etzenhofen bis Lebach ist auf der Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. Der Betrieb auf dem Streckenabschnitt soll nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erfolgen.
Damit ist grundsätzlich auch die Möglichkeit eröffnet, Güterverkehr auf der Strecke zu betreiben. Die EBO bestimmt, dass Neubauten von Brücken mindestens für Radsatzlasten von 25 t auszulegen sind. Von dieser Vorschrift können aber im Benehmen mit dem BMVBS Ausnahmen zugelassen werden, sofern der diskriminierungsfreie Zugang gemäß § 14 AEG sichergestellt ist. Der Projektträger beabsichtigt, von dieser Möglichkeit der Ausnahme Gebrauch zu machen und insbesondere die Brücke Walpershofen auf eine Radsatzlast von 16 t auszulegen. Die hierzu beteiligte Bundesnetzagentur wie auch das BMVBS haben Zustimmung signalisiert, da eine Diskriminierung nicht zu befürchten ist. Es gilt der Grundsatz, dass für jeden Bewerber ein Zugang zu der neuen Infrastruktur möglich sein muss, aber kein Anspruch auf den Bau „passender" Infrastruktur gegeben ist.
Die Genehmigungsplanung für den Neubau der Brücke in Walpershofen wurde im Auftrag des Projektträgers vom Landesbetrieb für Straßenbau erstellt, die Ausführungsplanung soll auf Wunsch vom Landesbetrieb für Straßenbau im Auftrag der Stadtbahn erstellt werden.
Die Baukosten werden von der Straßenbauverwaltung (55 %), der Gemeinde Riegelsberg (23 %) und der Stadtbahn Saar GmbH (22 %) übernommen. Der Anteil der Stadtbahn Saar GmbH entspricht dem Kostenanteil, der für den Abbruch und Neubau der bestehenden Brücke erforderlich wäre. Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für die Verlängerung der Brücke von derzeit 9,50 m auf 19,50 m und die Gemeinde Riegelsberg die Kosten für die Verlängerung von 19,50 m auf 50 m.
Die Stadtbahn Saar GmbH plant keinen Güterverkehr auf der Strecke. Auch andere potentielle Interessenten sind nach hiesiger Kenntnis nicht in Sicht. Die Landesregierung wird diesbezüglich aber noch die betroffenen Kommunen befragen.
Gibt es Gewerbetreibende entlang der Strecke, die an das Schienennetz angebunden sind?
Zu Frage 8: Nach hiesiger Kenntnis sind keine Gewerbetreibenden an die Strecke angebunden.
Wie beurteilt die Regierung des Saarlandes die Möglichkeit, Gewerbeflächen durch einen Gleisanschluss für potentielle Ansiedlungswillige attraktiver zu machen?
Zu Frage 9: Grundsätzlich steht die Landesregierung der Ausstattung von Gewerbe- und Industriegebieten mit Gleisanschlüssen positiv gegenüber und ist bereit, solche Projekte soweit wirtschaftlich vertretbar mit hohen Zuschussanteilen zu fördern, vorausgesetzt es besteht Interesse bei potentiellen Projektträgern. Nach den Erfahrungen der Landesregierung wie auch der GW-Saar werden Industrie- und Gewerbeflächen mit Gleisanschlüssen aber nur in geringem Maße nachgefragt. Demgegenüber ist bei allen größeren Standortnachfragen in den letzten Jahren festzustellen, dass ausreichend große Industrieflächen mit guter Straßenverkehrsanbindung (Autobahnnähe) eine weitaus größere Bedeutung zukommt.