Schule

(13/1097) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode

- 4 Wie ist die Umsetzung der Beschlüsse der KMK in den anderen Bundesländern vorangeschritten?

Zu Frage 8: Die Länder Bayern und Bremen haben bereits in allen Teilbereichen, die Länder Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen in den meisten Teilbereichen auf den Kerndatensatz umgestellt; Rheinland-Pfalz erhebt seit mehr als zwanzig Jahren Individualdaten. Mecklenburg-Vorpommern erhebt im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ausschließlich Individualdaten. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben erklärt, im laufenden Schuljahr in allen Teilbereichen umstellen zu wollen. Weitere Länder haben in Teilbereichen mit der Umstellung begonnen. Auch im Saarland ist die Umstellung auf den Kerndatensatz in Vorbereitung.

Bei welchen Sitzungen der KMK wurden die für die Erhebung schulstatistischer Daten wesentlichen Beschlüsse gefasst? War das Saarland bei diesen Sitzungen anwesend und wie hat es abgestimmt?

Zu Frage 9: Wesentliche Beschlüsse der KMK zur Sicherung einheitlicher schulstatistischer Daten waren: Einstimmiger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.01.2000 zur Neufassung des Katalogs überregional und international notwendiger schulstatistischer Daten, die in den Ländern einheitlich zu erheben sind („Minimalkatalog", aus dem im Anschluss der sog. „Kerndatensatz" abgeleitet wurde.) Einstimmiger Beschluss der Amtschefkonferenz in Fulda vom 8.5.2003 zur Umstellung der Statistik auf Individualdaten unter Einbeziehung der im aktualisierten Kerndatensatz beschriebenen Merkmale und Ausprägungen.

Darüber hinaus wurde am 02.06.2005 auf der 310. Kultusministerkonferenz und am 22.09.2005 auf der 183. Amtschefkonferenz im Rahmen der internationalen Anschlussfähigkeit der nationalen Daten im Bildungsbereich („Zöllner-AG") ebenfalls die Notwendigkeit der Einführung von Individualdaten betont.

Einstimmiger Beschluss der Kultusministerkonferenz (Plenum) vom 19./20.10.2006:

Die Kultusministerkonferenz beauftragt ihr Sekretariat, in Zusammenarbeit mit der Kommission für Statistik einen öffentlichen Workshop u. a. mit Bildungswissenschaftlern und Datenschützern zur Notwendigkeit und zu Möglichkeiten der Datengewinnung für eine Bildungsstatistik durchzuführen (Schüler-Identifikationsnummer, zentrale Datenbank).

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops und der bereits vereinbarten Gespräche mit dem Vorsitzenden der Konferenz der Datenschutzbeauftragten wird sich die KMK mit dieser Frage erneut beschäftigen

Drucksache 13/1191 (13/1097) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode

- 5 Wovon macht es die Landesregierung abhängig, ob sie die von der KMK beschlossene Erhebung schulstatistischer Daten durchführt, und für welchen Zeitpunkt ist gegebenenfalls mit einer Umsetzung der KMK-Beschlüsse zu rechnen?

Zu Frage 10: Es ist vorgesehen, unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung des Saarlandes, mit der Umstellung zum Schuljahr 2008/09 zu beginnen.

Wenn die Landesregierung die Daten erhebt, welche Argumente hält sie der massiven Kritik von Datenschützern an der geplanten Erhebung schulstatischer Daten entgegen?

Zu Frage 11: Die Umsetzungen in den anderen Ländern sind im Einvernehmen mit den Datenschutzbeauftragten erfolgt. Von massiver Kritik kann keine Rede sein.

Wie steht die Landesregierung zur Einrichtung einer entsprechenden bundesweiten gemeinsamen Datenbank und wird sie sich daran beteiligen?

Zu Frage 12: Die Umsetzung des KMK-Beschlusses zum Kerndatensatz gewährleistet eine länderübergreifend einheitliche Vorgehensweise. Ob bzw. inwieweit das Saarland Daten mit anderen Länder austauschen oder Daten einer gemeinsamen Datenbank zuführen wird, ist nicht entscheidungsreif.