Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst

Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst - Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können seit 2002 nach § 14 c Zivildienstgesetz (ZDG) ein Freiwilliges Soziales Jahr anstelle des Zivildienstes leisten. Der Freiwilligendienst im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres muss spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor Vollendung des 25. Lebensjahres angetreten werden.

Nicht beanspruchte Plätze in der Denkmalpflege wurden über das Freiwillige Ökologische Jahr besetzt.

Seit 1.8.2002 können junge Männer, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, als Alternative zum Zivildienst ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bzw. Welche Träger bieten die in Frage 1 aufgeführten Angebote im Saarland an?

Zu Frage 3: Freiwilliges Soziales Jahr Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Saarland sind:

· Internationaler Bund (IB), Saarbrücken

· Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Saarbrücken

· Bischöfliches Generalvikariat, Trier

· Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Saarbrücken

· BDKJ - Bischöfliches Jugendamt, Speyer

· Arbeiterwohlfahrt (AWO), Saarbrücken

· Diakonisches Jahr der Ev. Kirche im Rheinland

· Saarländische Sportjugend, Saarbrücken

· Marienhaus GmbH, Saarbrücken

· Städtisches Klinikum Neunkirchen GmbH Freiwilliges Ökologischen Jahr/Freiwilliges Jahr im Denkmalschutz Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Saarland und des Freiwilligen Jahres im Denkmalschutz ist das Ministerium für Umwelt.

Europäischer Freiwilligendienst „EFD" Ansprechpartner für den Europäischen Freiwilligendienst „EFD" ist die „Jugend für Europa" in Bonn.

Träger des Freiwilligen Jahres in anderen Bereichen

Über die genannten FSJ-Träger hinaus wird das FSJ im Saarland für andere Bereiche nicht angeboten.

Wie viel kostet ein Platz in den unterschiedlichen Angeboten und wer finanziert diese Angebote zu welchem Anteil?

Zu Frage 4: Freiwilliges Soziales Jahr

Es ist zu unterscheiden, zwischen den jeweiligen Trägern des FSJ und der Einsatzstelle des Absolventen des FSJ. Der Träger des FSJ entsendet den Absolventen in die Einsatzstelle. Hierüber schließen der Träger des FSJ und die Einsatzstelle eine Vereinbarung ab. Diese Vereinbarung beinhaltet die Höhe der Einsatzstellenpauschale, die die Einsatzstelle an den FSJ-Träger zahlt. Die Höhe der Einsatzstellenpauschale (die Kosten für einen FSJ-Platz) ist von Fall zu Fall unterschiedlich und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 475 und 900 Euro im Monat. In der Einsatzstellenpauschale sind enthalten: Taschengeld, Verpflegung, Sozialversicherungsbeiträge und die Trägerkosten zur Durchführung der Maßnahme.

Der FSJ-Träger seinerseits schließt eine Vereinbarung mit den Absolventen des FSJ ab. In dieser ist geregelt, welches Taschengeld der Absolvent vom FSJ-Träger erhält.

Außerdem erhalten die bundeszentralen Träger als jeweilige Zentralstelle vom Bund Fördermittel für die pädagogische Begleitung. Der Zuschuss von 72 Euro pro Monat wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes finanziert und wird von den bundeszentralen Trägern an ihre zugehörigen Träger weitergeleitet.

Trotz mehrfacher Anfragen hat nur ein FSJ-Träger konkrete Angaben bezüglich der Einsatzstellenpauschale gemacht.