Nutzung der Geothermie im Saarland

Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Spektrum der erneuerbaren Energien findet die Nutzung der geothermischen Energie zunehmend Bedeutung. Studien zeigen, dass hier erhebliche Potenziale vorhanden sind. Dieses Potenzial wird derzeit jedoch nur in geringem Umfang genutzt."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien zur Senkung der atmosphärischen CO2-Belastung ist angesichts der klimatischen Entwicklung unerlässlich. Gerade im Bereich privater Haushalte aber ist hinsichtlich der CO2-Emissionen immer noch eine gegenläufige Entwicklung zu verzeichnen. Dem gilt es wirksam entgegen zu steuern.

Der Einsatz von Wärmepumpen zu Heizzwecken unter Nutzung der oberflächennahen Geothermie bzw. der in der Luft enthaltenen Energie kann hierzu einen erheblichen Beitrag leisten. Die Landesregierung hat deshalb im Rahmen des Zukunftsenergieprogramms ZEP-Tech 2007 erstmals die Förderung von Wärmepumpen vorgesehen.

Wie hoch schätzt die Landesregierung das technische Potenzial für die oberflächennahe Geothermie im Saarland ein und welcher Anteil dieses Potenzials wird derzeit genutzt?

Zu Frage 1: Die Nutzung oberflächennaher geothermischer Energie ist in den Fällen sinnvoll möglich, in denen Wärmeenergie auf relativ niedrigem Temperaturniveau benötigt wird und an Orten, an denen Einschränkungen durch konkurrierende Nutzungen des Grundwassers oder geologische Besonderheiten des Untergrundes nicht entgegen stehen.

Ausgeschlossen sind z. B. Wasserschutzgebiete, Gebiete mit artesischen Grundwasserverhältnissen oder Karststrukturen bzw. Gebiete mit Gasaustritten.

Besonders günstig für eine Nutzung geothermischer Energie sind entsprechend konzipierte Neubauwohnungen oder Geschäftsräume, die mit Heizungsvorlauftemperaturen von etwa 30° C beheizbar sind. Diese Anforderungen erfüllen ausreichend isolierte Gebäude mit angepasst dimensionierter Fußbodenheizung. Bei Altbauten ist die Energiebilanz in der Regel ungünstiger. Eine Nachrüstung ist hier meist nur bei gleichzeitiger Sanierung der Bausubstanz sinnvoll. Eine Potenzialstudie zur Nutzung der Geothermie im Saarland existiert nicht. Demzufolge lassen sich diesbezüglich keine genaueren Angaben machen.

Wie schätzt die Landesregierung das technische Potenzial zur Wärme- und Stromerzeugung durch die Tiefengeothermie ein?

Zu Frage 2: Die Bedingungen zur Nutzung der Tiefengeothermie sind im Saarland verglichen mit der Situation im nordostdeutschen Becken, im süddeutschen Molassebecken oder im Oberrheingraben als ungünstig anzusehen. Demzufolge wurden entsprechende Anlagen hier bisher nicht errichtet. Insgesamt existieren in Deutschland etwa 16 Anlagen mit Leistungen größer 100 kWth, deren reine geothermische Leistung etwa 24 MWth beträgt, wobei die Wasser- bzw. Soletemperaturen meist deutlich unter 100°C liegen.

Grundsätzlich möglich ist eine Energienutzung des ca. 30° C warmen Grubenwassers zu Heizzwecken. Voraussetzung dafür ist eine angepasste Infrastruktur in möglichst unmittelbarer Nähe. Ein solches Projekt, das die Nutzung der im Grubenwasser enthaltenen Energie im Mix mit anderen Energiequellen (Hackschnitzel und Heizöl) vorsieht, befindet sich z. Zt. am Standort Reden in der Realisierung. Das Projekt soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Wie wird die Erschließung der geothermischen Potenziale im Saarland bisher gefördert? Was gedenkt die Landesregierung, darüber hinaus zur Förderung der Nutzung der Geothermie künftig zu tun?

Zu Frage 3: Nach der am 12.04.2007 in Kraft getretenen Richtlinie zum Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech) ist vorgesehen, Wärmepumpen (WP) im Saarland erstmals zu fördern. Die Förderung umfasst dabei Luft-/Wasser-Wärmepumpen ebenso wie Erdwärme- bzw. Wasser-/Wasser-Wärmepumen zur Gebäudebeheizung. Die Fördersätze von 100 je kW (Luft-WP) bzw. 180 je kW (sonstige WP) orientieren sich an der Nennwärmeleistung der Wärmepumpen und sind nach oben nicht begrenzt. Die Mindestförderung beträgt in jedem Fall 750 je Wärmepumpe.

Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Tiefengeothermie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich verbessert haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Zu Frage 4: Erfahrungen mit Anlagen der Tiefengeothermie liegen, wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, im Saarland nicht vor. Demzufolge können die im EEG vorgesehenen finanziellen Rahmenbedingungen nicht auf Grund eigener Erkenntnisse beurteilt werden.

Welche Projekte gibt es zur Nutzung der Geothermie im Saarland? Wann sind diese in Betrieb gegangen bzw. werden in Betrieb gehen und wie hoch ist deren Leistung und jährlicher Energieeintrag?

Zu Frage 5: Mit Datum 15.3.2007 sind im Saarland 366 Anlagen zur Nutzung von geothermischer Energie genehmigt. Sie verteilen sich auf 250 Erdwärmesondenanlagen, 50 Erdwärmekollektoranlagen und 66 Anlagen in Verbindung mit Förder- und Schluckbrunnen. Rund 80 % der genehmigten Anlagen gingen im Zeitraum von 1999 bis 2007 in Betrieb; die restlichen 20 % sind im Bau und werden voraussichtlich noch 2007 ihren Betrieb aufnehmen.

Die genehmigten Anlagen sind für eine Entzugsleistung (Kälteleistung) von zusammen 3,4 MW ausgelegt. Nimmt man eine Laufzeit von 1.900 Stunden pro Jahr und eine Jahresleistungszahl von 4 an, errechnet sich unter diesen Annahmen ein Energieertrag von ca. 26 GWh/a. Die installierte Nennleistung der Einzelanlagen liegt dabei überwiegend zwischen 8 und 20 kW.