Wohlfahrt

(13/1225) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Existieren im Saarland Notprogramme für Obdachlose in besonders kalten Wintern? Wenn ja, welche?

Zu Frage 10: Es werden keine speziellen Notprogramme für wohnungslose Personen für notwendig gehalten, da die Einrichtungen und ambulanten Angebote der Wohnungslosenhilfe (siehe Frage 6) ganzjährig zur Verfügung stehen und entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die in der Vergangenheit erfolgreich vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales bewerkstelligte Sicherung der „Wärmestube" hingewiesen.

Welche Mindestanforderungen an die Sozialbetreuung in den Unterkünften bestehen hinsichtlich des Qualitätsstandards der Betreuungs- und der Ausbildungsanforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich?

Zu Frage 11: Mindestanforderungen an die Sozialbetreuung in „Unterkünften für Wohnungslose" bestehen im Rahmen der zwischen dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, der Liga der freien Wohlfahrtspflege Saar und dem Landkreistag vereinbarten Rahmenverträge nach § 79 SGB XII zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen für die voll-, teilstationären und ambulanten Hilfen, in denen für die vereinbarten Leistungstypen u.a. Grundsätze zur personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung vereinbart wurden. Für den Bereich der Wohnungslosenhilfe wurden insgesamt sechs Leistungstypen vereinbart: Zwei für den stationären Bereich (Wohnen mit internem tagesstrukturierendem Angebot; Wohnen ohne internes tagesstrukturierendes Angebot) und vier für den ambulanten Bereich (Aufsuchende Hilfe, Straßensozialarbeit; Tagesstrukturierendes Angebot ohne Notschlafstelle; Tagesstrukturierendes Angebot mit Notschlafstelle; Ambulantes betreutes Wohnen). Innerhalb der jeweiligen Leistungstypen sind entsprechend der Zielgruppen der betreuten Personen auch die Anforderungen an die personelle Ausstattung definiert, die dann Grundlage für die mit den Einrichtungsträgern getroffenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sind. In den sechs vereinbarten Leistungstypen für den Bereich der Wohnungslosenhilfe wird u.a. das Vorhalten von Diplomsozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und/oder Diplomsozialarbeiterinnen/Diplomsozialarbeitern gefordert und entsprechend bei den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt.

Wie viele Wohnungslose besitzen eine Erreichbarkeitsadresse (Postanschrift)?

Zu Frage 12: Im Saarland besitzen (jahresbezogen) ca. 500 Personen eine Erreichbarkeitsadresse (in der Regel bei Beratungsstellen und Tagestreffs). Allerdings sind nicht alle Personen der Gruppe der Wohnungslosen zuzurechnen, teilweise nehmen dieses Angebot auch Personen wahr, die in ungeordneten Wohnverhältnissen leben.

- 7 Drucksache 13/1380 (13/1225) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Wie viele der so genannten „Durchwanderer" bleiben bis zu drei Tagen in diesen Übernachtungseinrichtungen und wie vielen Personen wird ein längerer Aufenthalt gewährt?

Zu Frage 13: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich stehen für „Durchwanderer" insbesondere die Einrichtungen mit Notschlafstellen zur Verfügung, während vollstationäre Einrichtungen grundsätzlich auf längerfristigen Verbleib ausgerichtet sind.

Wie viele Personen nehmen Hilfen zur Sesshaftmachung in Anspruch? Welche Angebote gibt es dafür im Saarland?

Zu Frage 14: Vgl. Frage 6.

Es wird davon ausgegangen, dass in allen Formen der Wohnungslosenhilfe das Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft verfolgt wird.