Katastermessungen
Wie viele Katastermessungen wurden 1995, 2000, 2003, 2004, 2005 und 2006 beim LKVK und seinen Nebenstellen bzw. den Vorgängerbehörden eingereicht?
Bitte nach dem Zuständigkeitsbereich der Außenstellen des LKVK getrennt auflisten.
Zu Frage 1: Die Zahl der eingereichten Katastervermessungen ist aus Anlage 1 ersichtlich.
Wie hoch war jeweils der Anteil der Katastervermessungen der ÖbVI und der öffentlichen Stellen (städtische Vermessungsämter bzw. Vermessungsbehörden des Landes)?
Zu Frage 2: In Anlage 2 sind die Anteile an den Katastervermessungen dargestellt.
Aufgeführt sind die prozentualen Anteile bezogen auf das Landesamt für Vermessungs- und Katasterwesen (LKVK), die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) und die sonstigen Vermessungsstellen (Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken, Amt für Landentwicklung, Vermessungsamt Saarlouis, Vermessungsamt Völklingen, Geoinformationsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken).
Für das Jahr 2000 erfolgt keine Differenzierung bei eingereichten Vermessungen zwischen ÖbVI und sonstigen Vermessungsstellen, weil die entsprechenden Angaben nicht vorliegen.
Es ist anzumerken, dass die Antragszahlen nicht die tatsächliche Verteilung des Auftragvolumens korrekt spiegeln. Neben kleineren Katastervermessungen (z.B. Einmessung eines Einfamilienhauses, einfache Grundstücksteilung, kleine Grenzfeststellung) werden auch große Katastervermessungen in Auftrag gegeben (z.B. Einmessung von Industriehallen, Aufteilung mehrerer Baugrundstücke, Straßenschlussvermessungen, Feststellung von Umringsgrenzen), die ein anderes Auftragsvolumen haben.
Wie hoch war jeweils der Anteil der Katastervermessungen, die wegen Fehlerhaftigkeit zurückgewiesen werden mussten?
Bitte getrennt auflisten nach öffentlichen Stellen und ÖbVI
Zu Frage 3: In Anlage 3 sind die Anteile der beanstandeten eingereichten Vermessungen angegeben. Statistische Angaben liegen seit dem Jahr 2004 vor. Die Außenstellen Saarlouis und Saarbrücken (die Außenstelle Saarbrücken ist seit Mai 2006 aufgelöst) sind in dem automatisierten Geschäftsbuch des LKVK gemeinsam erfasst und werden entsprechend wiedergegeben.
Es ist anzumerken, dass nur die Angaben zielführend sind, die einer ausreichenden Grundgesamtheit entstammen. So ist z. B. für das Jahr 2006 in Spalte 3 (Ast. Merzig) für das Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken (WSA-SB) eine Beanstandungsrate von 100 % angegeben; tatsächlich wurde aber vom WSA-SB nur eine Katastervermessung eingereicht, die auch noch beanstandet wurde.
Von daher sind die Angaben über alle einreichenden Stellen aussagekräftiger als Einzelangaben.