Jugendvollzug

Die Anstaltsverpflegung macht drei Kostformen möglich (Normalkost, Moslemkost, vegetarische Kost). Weitere Verpflegungsbesonderheiten sind auf ärztliche Verordnung möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle zwei Wochen Nahrungs-, Genuss- und Pflegemittel unbar zu kaufen.

Jeder Insasse erhält mit Aufnahme im Jugendvollzug eine frisch gereinigte Matratze, die er bei eventuellem Haftraumwechsel aus hygienischen Gründen mitnimmt. Hierzu wird Privatbettwäsche regelmäßig genehmigt. Privatkleidung und -bettwäsche kann jeder Gefangene mit den zur Verfügung gestellten Waschmaschinen und Trocknern reinigen. Hierzu beschafft sich der Gefangene auf eigene Kosten Waschmittel beim Anstaltskaufmann.

Differenzierung: Die Versorgung der Gefangenen (Kleidung, Ernährung, Energie, Medizin, Haftraumausstattung) berücksichtigt den Status des Gefangenen (Tätertrennung bei Untersuchungshaft, Sicherheitsstatus, Betreuungs- bzw. Behandlungsstatus) durch differenzierte Tagesabläufe (z. B. bei Freistunden, Duschzeiten). des Haftraumes ist kostenfrei. Die Überlassung von z. B. weiteren Elektrogeräten, nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist gegen Kostenübernahme möglich. Insassen werden für herbeigeführte Schäden konsequent in Regress genommen. Näheres regeln die entsprechenden Allgemein- bzw. Anstaltsverfügungen.

Leistungsfähigkeit: Haftraumausstattung und -zustand werden auf einem hohen Niveau gewährleistet. Schäden bzw. Mängel werden zeitnah erfasst und behoben.

Rahmenziel Betreuung der Gefangenen Individualisierung: Für jeden Untersuchungsgefangenen wird noch am Zugangstag ein Erstgespräch durch den zuständigen Bediensteten durchgeführt. Hierzu gehört neben einer Grundinformation über die Tagesabläufe eine Einschätzung der subkulturellen Einbindung, etwaiger Selbst- oder Fremdverletzungsgefahr sowie des medizinischen einschließlich Suchtstatus. Das Zugangsgespräch wird spätestens am nächsten Werktag durch die zuständigen Fachdienste/Teilanstaltsleitung durchgeführt.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird der Gefangene durch die Vollzugsmitarbeiter umfassend über die Struktur der Teilanstalt, die angebotenen Maßnahmen und das Regelwerk der Anstalt mit seinen Chancen und Risiken informiert.

Für jeden Strafgefangenen wird bei Vorlage sämtlicher notwendigen Unterlagen innerhalb von vier Wochen im Rahmen einer Persönlichkeitserforschung nach Nr. 2 VVJug ein Vollzugsplan nach der Methode der idealtypischen vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) erstellt (Nr. 3VVJug). Dabei wird eine Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe sowie weiteren Institutionen der Straffälligenbetreuung realisiert. Jeder Vollzugsplan ist aus sich heraus erklärbar, widerspruchsfrei und für Insassen und Mitarbeiter verbindlich. Der Vollzugsplan enthält auch Ausführungen zu den möglichen Ursachen des kriminellen Verhalten, Bedingungen für eine Veränderung bzw. Anforderungen, die von dem einzelnen Jugendstrafgefangenen erfüllt werden sollen. Es werden einzelne möglichst konkrete, auch sehr eingegrenzte Verhaltensziele vereinbart und überprüft. Der Vollzugsplan wird im Abstand von vier Monaten fortgeschrieben.

Differenzierung: Aus dem festgestellten Sicherheits- und Betreuungsstatus (mit der ersten Beschreibung des zu aktivierenden Betreuungsniveaus) erfolgt die Zuweisung eines Haftraumes. Im Rahmen der internen Differenzierung kann ein wiederholter Wechsel des Haftraums bzw. Vollzugsbereiches mit unterschiedlichen Freiheitsgraden und Angeboten erforderlich sein. Grundlage ist das gezeigte vollzugliche Verhalten vor dem Hintergrund der Festlegungen im Vollzugsplan. Auch den Jugendstrafgefangenen, die bisher nicht am Vollzugsziel mitgearbeitet haben, wird spätestens mit jeder Fortschreibung des Vollzugsplanes Gelegenheit gegeben, ihr Verhalten zu korrigieren und ein Arbeitsbündnis einzugehen.

Wirtschaftlichkeit: Personal- und Sachmittelressourcen liegen im Untersuchungshaft- und Strafhaftbereich dicht beieinander, da die Standards in beiden Bereichen

­ anders als im Erwachsenenvollzug ­ aufgrund der Erfordernis einer erzieherischen Ausgestaltung der Jugenduntersuchungshaft vergleichbar sind.

Leistungsfähigkeit: Standardisierte Zugangs- und Erstgespräche sowie qualifizierte Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente der Mitarbeiter gewährleisten, dass angemessen auf die Situation der Gefangenen eingegangen werden kann. Ehrenamtliche Vollzugshelfer werden bei der Betreuung von Gefangenen und der Begleitung der Inhaftierungszeit beteiligt. Für Untersuchungshaftinsassen und Strafhaftgefangenen des Jugendvollzuges wird täglich ­ auch am Wochenende ­ je ein Sporttermin angeboten. Zu jedem Termin können bis zu 15 bzw. 20 Insassen zugelassen werden.

Rahmenziel Behandlung/Erziehung der Gefangenen Individualisierung: Im Rahmen der Behandlungsuntersuchung werden die Lebensverhältnisse, die Ursachen der Kriminalität und der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Jugendstrafgefangenen erkundet. Die Vollzugsplanung gemäß Nr. 3

VVJug berücksichtigt auch den Entwicklungs- und Leistungsstand des Jugendstrafgefangenen und formuliert individuelle Anforderungen zur Erreichung des Vollzugszieles.

Differenzierung: Durch Binnendifferenzierung wird dem Gefangenen der Behandlungsverlauf rückgemeldet. Er kann aufgrund des zugewiesenen Status erkennen, wo er sich mit Blick auf den Vollzugsplan auf dem Weg zur Entlassung befindet.

Die Erziehungs- und Behandlungsarbeit im Jugendvollzug wird namentlich differenziert für sehr junge Gefangene (unter 16-Jährige), Intensivtäter sowie Insassen es sich in der Regel um Untersuchungsgefangene, die besonders in Einzelbetreuung bzw. Einzelgesprächen stabilisiert werden müssen. Gegebenenfalls erfolgt eine Zuweisung in besonders geeignete Gruppenangebote (z. B. Mala me, Seelsorger, Xenos-Projekt).

Bei Intensivtätern ist eine besonders enge Anleitung und Festlegung kleiner Verhaltensziele mit hoher Kontrolldichte und intensiver Rückmeldung erforderlich, um ihnen Grenzen aufzuzeigen. Aufgrund ihrer hohen Ambivalenz im Eingehen von Vereinbarungen und ihres Misstrauens gegen Mitarbeiter bis offener Ablehnung von Reglementierungen ist auf Seiten der Betreuer eine hohe Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit gefordert. D. h., dass vereinbarte Absprachen auf Vorleistungen des führen. Enge Gespräche müssen auch beim vorübergehenden Scheitern neue Ansätze ermöglichen. Grundsätzlich hat der Insasse die vereinbarten Vorleistungen zu erbringen, auf die sofort aufgesetzt werden muss.

Insassen mit großer Kulturferne bedürfen intensiver Angebote im soziokulturellen Training einschließlich der Förderung des Sprachverständnisses. Entsprechende Curricula sind in Vorbereitung.

Ein geeignetes Setting für Jugendstrafgefangene zur Tataufarbeitung wird erkundet und umgesetzt. Ebenso werden diagnostische Möglichkeiten und Maßnahmen für ADHD-Gefangene (Aufmerksamkeitsstörung) überprüft. nach Behandlungsbedürftigkeit vom internen psychologischen Dienst angeboten.

Für Insassen mit besonderer Gewaltproblematik ist die Zusammenarbeit mit einem externen Träger gewährleistet, um das Problem dieser Zielgruppe aufarbeiten zu können.

Insassen mit Drogenproblemen werden durch die externe Drogenberatung begleitet, die mit dem internen ärztlichen Dienst zusammenarbeitet.

Insassen mit HIV oder AIDS werden durch den internen ärztlichen Dienst und die interne speziell ausgerichtete Sozialpädagogin besonders betreut.

Unter Behandlung wird ein im Auftrag der Anstaltsleitung durchgeführter zielorientierter, zeitlich begrenzter, bewusst eingeleiteter und gesteuerter, gegebenenfalls medizinisch unterstützter Interaktionsprozess zwischen dem Insassen und Fachkräften verstanden. Dieser Prozess kann in einem Einzel- oder Gruppensetting mit internen oder externen Fachkräften stattfinden. Entsprechende Maßnahmen werden durch ein behandlungsfreundliches Klima in den beiden Jugendvollzugsgruppen, die als Erziehungsgruppe angesehen wird, gefördert. Erziehung ist nach diesem Verständnis ein zielorientiertes, bewusst gesteuertes Zusammenleben.

Wirtschaftlichkeit: Eigene Personalressourcen werden durch die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften sowie Vollzugshelfern eingespart. Kooperationsvereinbarungen (z. B. mit der Jugendgerichtshilfe, der Jugendbewährungshilfe) optimieren Verfahrensabläufe mit dem Effekt des Einsparens von Hafttagen.

Leistungsfähigkeit: Der Stand der Behandlungsmaßnahmen wird anlässlich jeder Vollzugsplanfortschreibung reflektiert und bewertet.

Rahmenziel schulisch-berufliche Bildung und Beschäftigung Individualisierung: Für jeden Gefangenen wird eine Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsanamnese einschließlich der Schultestung durchgeführt, die Eingang in den Vollzugsplan findet. Die individuellen Leistungen der Gefangenen werden monatlich für alle Maßnahmen durch die zuständigen Bediensteten nach Standardbogen beurteilt. Diese Beurteilungen sind auch Gegenstand der Erörterungen zur Fortschreibung des Vollzugsplanes.

Differenzierung: Für den Bereich der schulischen Bildung gilt das Modell Vier verlässliche Maßnahmen, die nach der jeweiligen Eingangsqualifikation der potenziellen Teilnehmer mit jeweils gleichem Stundenkontingent angeboten werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Rahmen des Chance- sowie Equal-Projekts angeboten. Zur Flankierung der Bildungsmaßnahmen erhalten die sich als geeignet und motiviert erweisenden Gefangenen zusätzliche Freiheitsgrade. Hierzu gehört namentlich die Unterbringung unter den Bedingungen des so genannten CFlügels.

Wirtschaftlichkeit: Von den derzeit angebotenen Maßnahmeplätzen sind 90 % drittmittelfinanziert (Chance, Equal). Dadurch kann von einer erheblichen Haushaltsentlastung ausgegangen werden. Frei werdende Maßnahmeplätze werden sofort wiederbesetzt (Wartelisten, zügige Zuweisungen). Leistungsfähigkeit: Mindestens 75 % der Insassen werden in Übereinstimmung mit den Feststellungen im Vollzugsplan einer Maßnahme zugewiesen. Von den angebotenen Plätzen werden wiederum mindestens 75 % in schulisch-beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen bereitgehalten.

Rahmenziel Wirtschaftliches Handeln Individualisierung: Jeder Gefangene erhält einen ordnungsgemäß ausgestatteten Haftraum. Ihm wird gestattet, im begrenzten Umfang persönliche Gegenstände der gestatteten transparent und sofort nachvollziehbar. Die Anstalt schließt eine Haftung für die persönlich eingebrachten Gegenstände aus.

Differenzierung: Der Vollzug wird durch klare Ablaufstrukturen und bedarfsgerechten Mitarbeitereinsatz gegliedert. Die dadurch gewährleistete Transparenz verhindert ineffektives Arbeiten. Der externe Therapiebedarf wird in der Vollzugsplanung ermittelt und festgeschrieben. Externe Maßnahmen werden konsequent genutzt, um besonderen Problematiken zu begegnen (Anti-Gewalt-Training), sofern die individuelle Eignung für die Lockerung des Vollzuges vorliegt.

Wirtschaftlichkeit: Jeder Insasse wird angehalten, mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen sparsam umzugehen ­ Ausschalten von Licht und Elektrogeräten, Herunterregeln der Heizung während der Abwesenheit (Arbeit, Schule, Lockerung).

Für vom Gefangenen verursachte Schäden wird er konsequent in Regress und gegebenenfalls disziplinarisch in die Verantwortung genommen. Die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften (z. B. Verein Hoppenbank, Hans-Wendt-Stiftung, Jugendgerichts- bzw. -bewährungshilfe, Stadtteilschule, Hohehorst) wirkt sich positiv aus, da durch die räumliche Nähe schnell gehandelt, sich schnell abgestimmt werden kann. Außerdem braucht die JVA keine weiteren Personalressourcen vorhalten. auf ihre Effizienz hin überprüft. Es wird gegebenenfalls umgesteuert, um den personellen und finanziellen Einsatz optimal auszurichten. Jeder Haftraum wird Diekonsumtiven Aufwendungen werden den Mitarbeitern in den Besprechungen regelmäßig transparent gemacht.