WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern davon vier Landesvertreter

VSE AG:

Im Überwachungsgremium der Gesellschaft verfügt das Land über einen Sitz, der durchgängig mit einem männlichen Vertreter besetzt ist.

Weltkulturerbe Völklinger Hütte Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur GmbH:

Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Das Land hat zwei weibliche Vertreterinnen und fünf männliche Vertreter in das Aufsichtsgremium berufen, die anlässlich der Neubesetzung im Jahre 2004 bestätigt wurden.

WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH:

Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern, davon vier Landesvertreter. Im Jahr 2001 wurden erstmals vier männliche Landesvertreter benannt. Nach der Niederlegung eines Mandatsträgers im Jahr 2002 wurde ein männlicher Nachfolger benannt. Die Amtszeit der vier Landesvertreter wurde im Jahr 2006 um eine weitere Amtsperiode verlängert.

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Schulregionkonferenzen Saarbrücken, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel

Die Schulregionkonferenzen Merzig-Wadern und Saarpfalz-Kreis bestehen aus jeweils 27 Mitgliedern, die Schulregionkonferenzen Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel bestehen aus jeweils 25 Mitgliedern und die Schulregionkonfrerenz Neunkirchen aus jeweils 22 Mitgliedern.

Die Neubesetzungen der Schulregionkonferenzen Saarbrücken, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel erfolgen im Zweijahresrhythmus. Das MBKW entsendet in jede Schulregionkonferenz zwei Mitglieder. Für die Schulregionkonferenzen Saarbrücken, Merzig-Wadern und Neunkirchen sind seit 2004 für die bisherigen männlichen Vertreter Frauen benannt worden. Seit 2002 ist für die Schulregionkonferenz des Saarpfalz-Kreises eine Frau für einen Mann in das Gremium benannt worden. Für Saarlouis war für den Berichtszeitraum eine Frau entsandt, für St.

Wendel ein Mann.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Aufsichtsrat Verkehrsverbundgesellschaft Saar mbH VGS

Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern. Das MWA (2 Mitglieder) und das MdF (1

Mitglied) haben Entsenderechte. Eine Auswahlentscheidung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die Besetzung aufgrund der Zuständigkeit erfolgt.

Beratender Ausschuss des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland ZPS

Das Gremium besteht aus sieben Mitgliedern. Das MWA entsendet eine Person. Eine Auswahlentscheidung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die Besetzung aufgrund der Zuständigkeit erfolgt.

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland ZPS

Das Gremium besteht aus 21 Mitgliedern. Das MWA entsendet eine Person. Eine Auswahlentscheidung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die Besetzung aufgrund der Zuständigkeit erfolgt.

Beirat für den Rettungsdienst beim Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport

Das Gremium besteht aus 32 Mitgliedern. Das MWA entsendet ein Mitglied. Eine Auswahlentscheidung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die Besetzung aufgrund der Zuständigkeit erfolgt.

Mittelstandsbeirat

In den Jahren 2001 und 2005 stand die Berufung der Mitglieder des 6. bzw. 7. Mittelstandsbeirates an. Bei der Zusammensetzung des Gremiums wurde § 1 der Verordnung zur Errichtung eines Mittelstandsbeirates beachtet. Die Vorschläge der Kammern und Verbände wurden gemäß § 2 der Verordnung zur Errichtung eines Mittelstandsbeirates eingeholt und bei der Berufung beachtet. Die Frauen, die von Seiten der Kammern und Verbände als ordentliches Mitglied vorgeschlagen wurden, wurden auch in den Mittelstandsbeirat berufen. Das Gremium besteht aus 31 Mitgliedern, insgesamt sind drei Frauen in dem Gremium vertreten.

Beirat Entwicklungszusammenarbeit

Im fraglichen Zeitraum wurde der Beirat Entwicklungszusammenarbeit (Ziffer 6.2. der Richtlinie vom 15. Juni 2005 betreffend die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Vorhaben nichtregierungsamtlicher Organisationen (NRO) in Entwicklungsländern) neu konstituiert und auf fünf Jahre besetzt. Es handelt sich hierbei um ein Gremium i.S. § 29 LGG, da die Beiratsmitglieder durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen werden. Der Beirat zählt fünf Mitglieder. Eine paritätische Besetzung des Beirates innerhalb einer Amtsperiode ist daher objektiv nicht möglich. Es wurden mit einer Amtszeit vom 01. August 2005 bis zum 31. Juli 2010 drei Männer und zwei Frauen berufen.

Landesausschuss für Weiterbildung

Der Landesausschuss für Weiterbildung ist gemäß § 21 Abs. 1 SWBG mit 18 ordentlichen Mitgliedern und 18 stellvertretenden Mitgliedern besetzt. Es handelt sich um Vertreter und Vertreterinnen der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung und Sachverständige, die nicht Vertreter oder Vertreterin der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung sind. Die Vertreter und Vertreterinnen der anerkannten Einrichtungen werden auf Vorschlag der Landesorganisationen durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft sowie das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen. Die Sachverständigen ausschließlich durch die beiden Ministerien. Die Berufung erfolgt jeweils für die Dauer von vier Jahren. Derzeit gehören dem Landesausschuss 15 Frauen an, davon drei als ordentliche Mitglieder und 12 als stellvertretende Mitglieder. Das Fachreferat im MWA hat im Einvernehmen mit den zuständigen Landesorganisationen bzw. dem MBKW den Berufungen von Frauen in den Landesausschuss für Weiterbildung seit 2001 mehrfach zugestimmt.

Ministerium für Umwelt

Im fraglichen Zeitraum gab es im Ministerium für Umwelt keine Gremienneubesetzung.

Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales

Seit 2001 standen bei nachstehend aufgeführten Gremien Neubesetzungen an: Anstaltsbeirat der JVA Neunkirchen

Der Anstaltsbeirat der JVA Neunkirchen hat sechs Mitglieder, drei Männer und drei Frauen.

Anstaltsbeirat der JVA Ottweiler

Der Anstaltsbeirat der JVA Ottweiler hat fünf Mitglieder, drei Frauen und zwei Männer.

Anstaltsbeirat der JVA Saarbrücken

Der Anstaltsbeirat der JVA Saarbrücken hat sieben Mitglieder, vier Männer, drei Frauen.

Anwaltsgericht

Das Gremium hat neun Mitglieder, fünf Männer und vier Frauen.

Apothekergericht des Saarlandes

Das Apothekergericht des Saarlandes hat neun Mitglieder, davon entsendet das MiJUGS drei Mitglieder, zwei Frauen und ein Mann.

Apothekergerichtshof des Saarlandes

Das Gremium besteht aus 15 Mitgliedern, davon entsendet das MiJUGS zwei hauptamtliche Mitglieder, beide männlich, und hat vier stellvertretende Mitglieder benannt, davon sind zwei Frauen.

Beirat zur Verwendung der Überschüsse der Totomittel

Der Beirat zur Verwendung der Überschüsse der Totomittel hat vier Mitglieder, davon entsendet das MiJUGS ein männliches Mitglied.

Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Der Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat 36 externe Mitglieder, davon sind 19 Männer und 17 Frauen.

Berufsbildungsausschuss bei der saarländischen Notarkammer

Der Berufsbildungsausschuss bei der saarländischen Notarkammer hat 36 externe Mitglieder, davon sind 25 Männer und 11 Frauen.

Beschwerdeausschuss gem. § 310 LAG beim Landesausgleichsamt

Der Beschwerdeausschuss gem. § 310 LAG beim Landesausgleichsamt hat drei Mitglieder, davon entsendet das MiJUGS zwei Mitglieder, ein Mann und eine Frau.

Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik

Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern, davon entsendet das MiJUGS ein hauptamtliches und zwei stellvertretende Mitglieder, drei Männer.

Bundesratsausschuss für Familie und Senioren

Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern, davon entsendet das MiJUGS ein hauptamtliches und zwei stellvertretende Mitglieder, drei Männer.