Jugendamt

Anlassbezogen werden insbesondere folgende Sofortmaßnahmen bzw. erste Ermittlungen durchgeführt:

- Funkfahndung

- Befragung und Umfragen im sozialen Nahbereich

- Nachfrage in Krankenhäusern, bei Ärzten, pp.

- Durchsuchung von Wohnung und Nebenräumen sowie bekannten Aufenthaltsorten

- Suchmaßnahmen (z.B. im öffentlichen Raum)

- Durchsicht der persönlichen Habe, um Rückschlüsse auf Verbleib, Umstände, Gründe des Verschwindens und mitgeführte Gegenstände zu erhalten

- Auswertung PC inkl. E-Mail und Internetkontakte

- Feststellung mitgeführter Gegenstände

- Fahrzeug

- Mobiltelefon

- EC-Karte pp.

- Ermittlungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und Taxiunternehmen

- Fahndungsmaßnahmen im örtlichen Bereich, z. B. - fernmündliche/fernschriftliche Ersuchen um Mitfahndung an Polizeidienststellen

- Verständigung von bzw. Nachforschungen bei Behörden und Institutionen, z.B. Einwohnermeldeamt, Ausländeramt, Jugendamt, Schulen und Kindergärten, Sozialamt, Geldinstituten, karitativen Einrichtungen, Rettungsleitstelle, Bewachungsdiensten

- Sachfahndung nach mitgeführten Gegenständen

- INPOL-Ausschreibung

- Öffentlichkeitsfahndung (Veröffentlichung in Print-Medien, Hörfunk)

Bei der Einleitung einer Fahndung nach einer vermissten Person sind neben der PDV 389 auch die PDV 384.1 VS-NfD „Polizeiliche Fahndung", die PDV 355 (SL) „Schengen-Handbuch für die saarländische Polizei" sowie der LF 355 „Leitfaden zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit (Schengener Durchführungsübereinkommen)" zu beachten.

Als Fahndungsmaßnahmen bei bundesweiter, grenzüberschreitender und internationaler Bedeutung kommen zusätzlich in Betracht:

- Ausschreibung im Schengen-Informations-System (SIS)

- Ausschreibung Intranet / Extrapol / Bundeskriminalblatt

- Auslandsfahndung

Welche Maßnahmen werden bei der Verschleppung von Kindern ergriffen, zum Beispiel bei der Verschleppung ins Ausland?

Zu Frage 5: In der Regel wird ein Verfahren nach § 235 StGB „Entziehung Minderjähriger" eingeleitet. Als Maßnahme zur Sicherstellung der Strafverfolgung ist die Ausschreibung des Tatverdächtigen zur Festnahme unter den Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 StPO „Ausschreibung zur Festnahme, Öffentlichkeitsfahndung" möglich.

Das vermisste Kind wird in den Fahndungssystemen der Polizei zur „Ingewahrsamnahme" ausgeschrieben.

Im Übrigen gelten hierbei die in der Beantwortung zu Frage 4 aufgeführten Fahndungsmaßnahmen im Ausland.

Wie viele Polizeibeamte sind mit der Fahndung betraut? Gibt es spezialisierte Abteilungen?

Zu Frage 6: Die Mitteilung, dass ein Kind vermisst wird, erfolgt in der Regel bei den örtlichen Polizeidienststellen. Die Fahndungsausschreibung wird von der aufnehmenden Dienststelle veranlasst und die weitere Sachbearbeitung obliegt dem Kriminaldienst, nach Möglichkeit durch eine speziell ausgebildete Jugendsachbearbeiterin / einem speziell ausgebildeten Jugendsachbearbeiter. Die sich anschließenden Fahndungsmaßnahmen werden gegebenenfalls mit Unterstützung mehrerer Polizeidienststellen (z. B. Diensthundestaffel, Bereitschaftspolizei) durchgeführt.

Der Fahndungsumfang richtet sich nach der jeweils aktuellen Gefährdungslage (Alter des Kindes, Gründe für sein Verschwinden, Witterungsbedingungen, usw.) und den vorliegenden Erkenntnissen über mögliche Aufenthaltsorte. Insofern lässt sich die Anzahl der mit der Fahndung betrauten Polizeibeamten nicht konkret beziffern.

Das Landeskriminalamt (Dez. LKA 37 ­ Kriminalitätsauswertung / -analyse) nimmt die Funktion einer Zentralstelle, u. a. für Vermisstenfälle im Saarland wahr.

Welche Hilfestellung erfahren die Eltern vermisster Kinder und welche Maßnahmen der Hilfestellung gibt es konkret im Saarland?

Zu Frage 7: Soweit polizeiliche Belange berührt sind, hält der (Jugend-)sachbearbeiter / die (Jugend-)sachbearbeiterin Kontakt zu den Angehörigen und informiert sie über die aktuellen Erkenntnisse. In jeder Polizeidienststelle gibt es Opferverantwortliche, die sich um die Belange und Bedürfnisse von Opfern bzw. Angehörigen von Opfern kümmern. Darüber hinaus werden Kontakte zu Hilfeeinrichtungen (z. B. Weißer Ring) vermittelt, die sich den speziellen Belangen der Opfer annehmen.

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hält für die Polizeivollzugsbeamten eine Liste mit Hilfeeinrichtungen zu Beratungszwecken sowohl für Minderjährige als auch deren Personensorgeberechtigten vor.

Die Jugendhilfe ist bezüglich dieses Personenkreises mit den „abgängigen Kindern und Jugendlichen" befasst.

Es handelt sich hierbei um Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Vernachlässigung, Beziehungslosigkeit, Misshandlung und/oder Missbrauch und vielfältigen anderen Gründen ihr Elternhaus verlassen und sich vorübergehend „auf der Straße" aufhalten. In der Regel werden sie dann innerhalb von Deutschland aufgegriffen und zurück in ihr Elternhaus gebracht. Hier beginnt die Aufgabenstellung der Jugendhilfe.

Das örtlich zuständige Jugendamt bietet im Zusammenwirken mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind bzw. dem Jugendlichen die adäquate Hilfe zur Bewältigung des Problems an. Es kann sich hierbei sowohl um ambulante, teilstationäre wie stationäre Hilfsangebote handeln.

Welche weiteren Maßnahmen, auch im präventiven Bereich, gibt es oder sind zukünftig geplant?

Zu Frage 8: Weitere Maßnahmen, auch im präventiven Bereich, liegen im originären Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe. Ergeben sich Gefährdungsaspekte, erfolgt ein Informationsaustausch zwischen der Polizei und der Jugendhilfe.

Die Jugendhilfe ist bemüht, sehr frühzeitig Familien mit den o.g. Problemlagen zu beraten und zu unterstützen, damit es erst gar nicht zu einem „Entweichen" des betroffenen Kindes oder Jugendlichen kommt.

Als Maßnahmen im präventiven Bereich können hier der Ausbau ambulanter und flexibler Hilfen gesehen werden, die eine frühzeitige, passgenaue Hilfe für die Familien anbieten. Auch über die Jugendhilfeangebote im Bereich der Schulen, wie die Schoolworker, haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit über ihre Probleme mit jemandem außerhalb ihres Elternhauses zu sprechen und möglicherweise den Weg zum Jugendamt zu finden, das dann eine Hilfe in der Familie installieren kann.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung im Bereich präventiver Maßnahmen seit mehreren Jahren ein Modellprojekt „SOS Jugenddienst", eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen, wie wohnungs- und obdachlose, streunende junge Menschen, aus Elternhaus oder Jugendhilfeeinrichtungen abgängige Minderjährige ohne soziale Anbindungen, die oft am Beginn einer „Straßenkarriere" stehen, die nicht mehr im Elternhaus verbleiben wollen oder können und keine passenden, adäquate Jugendhilfemaßnahmen (mehr) zur Verfügung stehen bzw. nicht angenommen werden.

6 z.B.: Nummer gegen Kummer e.V. (der Verein Nummer gegen Kummer e.V. ist die bundes weite Dachorganisation der Kinder- und Jugendtelefone in Deutschland) oder der Deutscher Kinderschutzbund e. V. (Jugendberatung, Erziehungs- und Familienberatung, RechtsInfotelefon)