Biosphäre Bliesgau

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der Biosphärenzweckverband ist nach der Satzung vom 21.09.2006 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an dem die Landesregierung als Verbandsmitglied durch das Ministerium für Umwelt beteiligt ist. Die Organe des Zweckverbands sind die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin. Der Zweckverband wird durch § 12 der Satzung ermächtigt, in eigener Verantwortung Personal einzustellen und zu verwalten.

Ab welchem Zeitpunkt sieht die Landesregierung den Biosphären-Zweckverband als arbeitsfähig?

Zu Frage 1: Der Zweckverband wurde gemäß der Satzung vom 21.09.2006 (Amtsblatt S. 1654) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Am 25.09.2006 hat sich der Verband in der Verbandsversammlung konstituiert und die Verbandsvorsteherin gewählt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Biosphärenzweckverband arbeitsfähig.

Wie beurteilt die Landesregierung den Einfluss der Komplikationen rund um die Wahl des Geschäftsführers auf die Effektivität und Effizienz der Arbeit des Zweckverbandes?

Zu Frage 2: Ungeachtet der eigenen Zuständigkeit des Biosphärenzweckverbandes bedauert die Landesregierung die Komplikationen um die Wahl des Geschäftsführers.

Wann wird der endgültige Geschäftsführer des Zweckverbandes feststehen und ab wann wird er seine Arbeit aufnehmen können?

Zu Frage 3: Soweit der Landesregierung bekannt ist, wird auch die erneute Auswahlentscheidung des Biosphärenzweckverbandes die Stelle des Geschäftsführers betreffend derzeit von einem Konkurrenten beklagt. Aus Sicht der Landesregierung bleibt der Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor der endgültige Geschäftsführer des Zweckverbandes feststeht.

Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Klage eines Mitbewerbers gegen das Wahlergebnis, das Herrn Dr. Monzel zum Geschäftsführer gemacht hat, Erfolg hatte?

Zu Frage 4: Der Landesregierung steht es nicht zu und sie sieht sich auch außerstande, den Ausgang von Gerichtsverfahren, an denen sie nicht als Partei teilgenommen hat, zu kommentieren.

Welche Gespräche mit welchem Ergebnis hat es seit der Einreichung des Antrags auf „Anerkennung des Biosphärenreservates Bliesgau durch die UNESCO" am 11.Oktober 2006 zwischen der Landesregierung des Saarlandes und dem MABNationalkomitee gegeben?

Zu Frage 5: Bei der Besprechung des MAB-Nationalkomitees am 7. Juli 2007 in Tangermünde wurde der Antrag erstmals vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Präsentation wurde er diskutiert. Derzeit werden die vom MAB-Nationalkomitee unterbreiteten Vorschläge und Ergänzungen in eine aktualisierte Antragsfassung eingearbeitet.

Welche Fakten sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür, dass die Bewerbung um die UNESCO-Anerkennung Erfolg hat?

Zu Frage 6: Mit ihrer hohen Besiedlungsdichte und dem verhältnismäßig hohen Anteil an urbanen und suburbanen Bereichen unterscheidet sich die „Biosphäre Bliesgau" deutlich von den anderen deutschen Biosphärenreservaten. Gerade solche Gebiete werden aber zur Ergänzung des Netzes der deutschen Biosphärenreservate, das bisher vor allem eher ländlich geprägte Gebiete enthält, gesucht. Dies erklärt das starke Interesse und Engagement des MAB-Nationalkomitees hinsichtlich des Biosphärenreservates im Bliesgau.

Ferner erfüllt die Biosphäre Bliesgau z. B. mit Festlegung der 3% Kernzoneflächen bei Antragstellung Kriterien, die selbst in manchem bestehenden Biosphärenreservat noch nicht erfüllt sind.

Wann wird ­ aus Sicht der Landesregierung ­ die Anerkennung des Biosphärenreservates Bliesgau durch die UNESCO erfolgen?

Zu Frage 7: Der Antrag auf Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO durchläuft einen mehrstufigen Prozess. Er umfasst die formale Prüfung des Antrages durch die Geschäftsstelle des deutschen MAB-Nationalkomitees auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die fachliche Prüfung durch das deutsche MAB-Nationalkomitee, die Prüfung und das Votum des für das MAB-Programm zuständigen Entscheidungsgremiums der UNESCO (Internationaler Koordinationsrat) sowie die Anerkennung durch den Generaldirektor.

Der Zeitpunkt der Anerkennung ist daher von mehreren Faktoren abhängig:

- dem Abstimmungs- und Informationsbedarf des MAB-Nationalkomitees und (nach Weiterleitung) des Internationalen Koordinationsrates der UNESCO,

- dem Sitzungsrhythmus beider Gremien (ca. 1-2 pro Jahr),

- der Anzahl der bereits eingereichten und von der UNESCO noch zu beratenden Anträge.

Eine Abschätzung, wann die Anerkennung erfolgen wird, ist dementsprechend schwierig. Im optimalen Falle könnte sie 2008/2009 erfolgen.

Welche Reaktionen gab es bisher von dem MABNationalkomitee auf die Absichten der Landesregierung, in der Kernzone die Jagd zu erlauben und wie beurteilt die Landesregierung die Reaktionen hinsichtlich der Chance auf eine UNESCOAnerkennung?

Zu Frage 8: Mit dem MAB-Nationalkomitee werden die Regelungen zur Jagd in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau sowie ein entsprechendes Jagdkonzept derzeit abgestimmt.

Wird die Landesregierung die Jagd in der Kernzone verbieten ­ und somit eine Änderung des Saarländischen Jagdgesetzes anstreben -, sofern das MAB-Nationalkomitee die Erteilung der UNESCOAnerkennung von dem Verzicht der Landesregierung auf die Jagderlaubnis in der Kernzone abhängig macht?

Zu Frage 9: Bei den derzeitigen Gesprächen mit dem MAB-Nationalkomitee geht es nicht um ein universelles Verbot der Jagd in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen und auf welche Art die Jagd im Sinne der Schutzfunktion der Kernzone auszuüben ist. Insofern stellt sich die Frage nach einem universellen Jagdverbot nicht.

Unabhängig davon beinhaltet § 30 SJG die Regelung, wonach die Ausübung der Jagd in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau nur zulässig ist, soweit sie den Schutzzweck nicht wesentlich beeinträchtigt.