Verteilung von Jodtabletten bei Unfällen in norddeutschen Atomkraftwerken

Die nach den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung notwendige Verteilung von Jodtabletten an die Bevölkerung in Bremerhaven und Bremen bei Unfällen in norddeutschen Atomkraftwerken mit erheblicher radioaktiver Freisetzung muss geregelt werden.

Wir fragen den Senat:

1. An welche Bevölkerungsgruppen sollen Jodtabletten bei Unfällen mit radioaktiver Freisetzung jeweils in Bremerhaven und Bremen verteilt werden?

2. welche Verhaltensregeln im Ernstfall sinnvoll sind? Wann und wo sind die Tabletten erhältlich?

3. Zu welchem Zeitpunkt ist die Verteilung von Jodtabletten im Ernstfall in Bremerhaven und Bremen jeweils geplant? Wie wird die zeitnahe Verteilung im Fall eines Unfalls garantiert?

4. Welche Stellen sind im Ernstfall für die Ausgabe in Bremerhaven und Bremen zuständig?

5. Wo werden die Tabletten jeweils gelagert?

6. Wie werden Risikogruppen in der Bevölkerung (z. B. Schilddrüsenkranke) über besondere Verhaltensregeln bei der Einnahme von Jodtabletten informiert?

7. Hält die Innenbehörde die Verteilung der Tabletten zum Zeitpunkt des Unfalls für sinnvoll, oder ist an eine Vorabverteilung zumindest in Bremerhaven gedacht?

Vorbemerkung:

Die bundeseinheitliche Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sieht spezielle Vorsorgemaßnahmen in definierten Zonen (Zentralzone, Mittelzone, Außenzone) vor. Hiervon sind die und Rekum der Stadtgemeinde Bremen betroffen (am äußersten Rand der Außenzone). Außerhalb der genannten Zonen (hier: der größte Teil der Stadt Bremen) sind besondere ­ auf die kerntechnische Anlage bezogene ­ Katastrophenschutzplanungen nicht erforderlich (Zitat aus der Rahmenempfehlung). Gleichwohl wurde für Bremen das Erweiterte Handlungskonzept im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität in größerer Entfernung mit gewisser Vorlaufzeit für die Freie Hansestadt Bremen erstellt.

Durch die Kaliumiodidverordnung, die auf der Basis des Arzneimittelgesetzes erlassen wurde, ist sichergestellt, dass im Falle eines radiologischen Ereignisses die Versorgung der Bevölkerung mit jodhaltigen Arzneimitteln zur Blockade der Schilddrüse (Jodtabletten), unter Aufhebung des ansonsten vorgeschriebenen Vertriebsweges über Apotheken, unmittelbar und effizient möglich ist.

1. An welche Bevölkerungsgruppen sollen Jodtabletten bei Unfällen mit radioaktiver Freisetzung jeweils in Bremerhaven und Bremen verteilt werden?

Die Jodtabletten sollen an die Bevölkerung bis zu einem Alter von 45 Jahren ausgegeben werden. Bei Personen über 45 Jahren ist von einer Einnahme abzusehen, da das Gesundheitsrisiko schwerwiegender Schilddrüsenerkrankungen durch die Tabletteneinnahme höher ist als das Risiko der Strahlenbelastung.

Die Tabletten werden mit einer Gebrauchsinformation ausgegeben, aus der die Zusammensetzung, Wirkungsweise, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Warnhinweise, Wechselwirkungen, Dosierungsanleitung sowie auch Nebenwirkungen hervorgehen.

2. welche Verhaltensregeln im Ernstfall sinnvoll sind? Wann und wo sind die Tabletten erhältlich?

Die Information über eine radioaktive Freisetzung erfolgt, wie auch bei anderen Katastrophen, durch die Medien. Hierbei werden auch Verhaltensregeln und die Ausgabeorte bekannt gegeben.

3. Zu welchem Zeitpunkt ist die Verteilung von Jodtabletten im Ernstfall in Bremerhaven und Bremen jeweils geplant? Wie wird die zeitnahe Verteilung im Fall eines Unfalls garantiert?

Die Verteilung der Tabletten ist im Rahmen einer Bund-/Länderarbeitsgruppe geregelt worden. Hier wurde, unter Einbeziehung der SSK-Empfehlung festgelegt, dass im 10-km-Radius um ein Kernkraftwerk eine Vorabverteilung erfolgen soll, da sonst eine rechtzeitige Einnahme der Tabletten nicht in allen Fällen gewährleistet sei. Für den 25-km-Radius, dies betrifft die Stadtgemeinde Bremerhaven, und darüber hinaus ist eine ereignisabhängige Verteilung vorgesehen.

Die Tabletten werden nach Bekanntwerden des Ereignisses sofort an die Ausgabestellen verteilt, wo sie an die betreffende Bevölkerungsgruppe ausgegeben werden.

Gleichwohl wird von den zuständigen Behörden derzeit geprüft, ob für Bremerhaven eine Vorverteilung sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Erstellung schriftlicher Informationen für die Bevölkerung erforderlich.

Die Vorverteilung kann nach der Kaliumiodidverordnung nur über Apotheken erfolgen, lediglich im Ereignisfall ist die direkte Verteilung über die Katastrophenschutzbereiche möglich.

In der Stadtgemeinde Bremen werden die Jodtabletten über die noch zu benennenden Ausgabestellen an die Bevölkerung ausgegeben.

4. Welche Stellen sind im Ernstfall für die Ausgabe in Bremerhaven und Bremen zuständig?

Zuständig sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden und die nach der Kaliumiodidverordnung zu benennenden Stellen.

5. Wo werden die Tabletten jeweils gelagert?

Die Tabletten für den 25-km-Radius (Stadtgemeinde Bremerhaven) werden in gelagert. Für den Bereich außerhalb des 25-km-Radius werden die Tabletten in eigens dafür eingerichteten zentralen Lagern des Bundes vorgehalten, von wo aus sie dann von den Kräften des Katastrophenschutzes in die bedrohten Gebiete transportiert werden.

6. Wie werden Risikogruppen in der Bevölkerung (z. B. Schilddrüsenkranke) über besondere Verhaltensregeln bei der Einnahme von Jodtabletten informiert?

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1.

7. Hält die Innenbehörde die Verteilung der Tabletten zum Zeitpunkt des Unfalls für sinnvoll, oder ist an eine Vorabverteilung zumindest in Bremerhaven gedacht?

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 3.