Emissionsbelästigung durch die Halberger Hütte

Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit Jahren kommt es in Saarbrücken zu Emissionsbelästigungen durch die Halberger Hütte. Je nach Windrichtung sind davon unterschiedliche Saarbrücker Stadtteile betroffen. Die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger sehen sich vordergründig mit intensiven Geruchsbelästigungen konfrontiert. Zusätzlich kommt es in diesen Stadtteilen zu einer Häufung von Atemwegsbeschwerden. Es besteht also die Gefahr, dass die Emissionen mit weit reichenden gesundheitlichen Folgen verbunden sind."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das oben bezeichnete Unternehmen Halberger Hütte besteht unter diesem Namen bereits seit ca. 10 Jahren nicht mehr. Es wurde in 2 Unternehmen, die Saint-GobainGussrohr GmbH & Co. KG und die Halberg Guss GmbH, aufgeteilt. Die Saint-GobainGussrohr GmbH & Co. KG stellt Gussrohre in einem Schleudergussverfahren her, bei dem im Vergleich zur Halberg Guss GmbH nur ein geringer Einsatz von Gießkernen bzw. Gießsand erforderlich ist und dadurch auch nur in deutlich geringerem Maße Geruchsemissionen zu erwarten sind. Vermutlich ist vom Fragesteller aufgrund der höheren Emissionsrelevanz auf das letztgenannte Unternehmen Bezug genommen worden. Die nachfolgend gemachten Ausführungen beziehen sich somit auf die Halberg Guss GmbH, können aber in entsprechend geringerem Umfang auf die SaintGobain-Gussrohr GmbH & Co. KG angewendet werden.

Sind bei der Landesregierung Beschwerden wegen Emissionsbelästigungen durch die Halberger Hütte eingegangen? Wenn ja, wie hat die Landesregierung darauf reagiert?

Zu Frage 1: Ja, über den Anlagenbetrieb von Halberg Guss GmbH sind in der Vergangenheit Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen. Das für die Überwachung der Emissionen zuständige Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat in jedem Fall den Grund der Beschwerde überprüft und, sofern erforderlich, entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Hat die Landesregierung Messungen oder Untersuchungen hinsichtlich der Emissionen vor Ort vorgenommen?

Zu Frage 2: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens derartiger Anlagen wird der Betreiber üblicherweise in Form von Auflagen verpflichtet, die Emissionen von zugelassenen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Ergebnisse werden der zuständigen Aufsichtsbehörde (LUA) übermittelt und dort ausgewertet. Derzeit laufen die im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen umfassenden Messreihen zum Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte. Die Einhaltung der verschärften Grenzwerte gemäß der aktuellen TA Luft wurde mittels nachträglicher Anordnung nach § 17 BImSchG der Firma Halberg Guss GmbH zur Auflage gemacht.

Wenn darüber hinaus zu befürchten ist, dass durch eine genehmigungsbedürftige Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, kann der Betreiber der Anlage von der Aufsichtsbehörde (LUA) verpflichtet werden, von einer zugelassenen Messstelle im Einwirkungsbereich der Anlage weitere Messungen durchführen zu lassen.

Gibt es Gutachten oder TÜV-Berichte zum Thema Emissionsbelästigungen durch die Halberger Hütte? Wenn ja, wer hat diese in Auftrag gegeben?

Zu Frage 3: Ja, für jeden in den Genehmigungsbescheiden festgelegten Emissionsgrenzwert gibt es ein Gutachten oder einen TÜV-Bericht. Alle Sachverständigengutachten wurden gemäß den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom Betreiber (Halberg Guss GmbH) in Auftrag gegeben.

Welche Schadstoffe werden durch die Halberger Hütte emittiert und welche Grenzwerte liegen für die entsprechenden Schadstoffe vor?

Zu Frage 4: Die Schadstoffe, die von einer Gießerei emittiert werden und als relevant einzustufen sind, sind abschließend in der als antizipiertes Sachverständigengutachten geltenden bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift „TA Luft" aufgeführt. Die für Gießereien einschlägigen besonderen Anforderungen der Nr. 5.4.3.7.1 der TA Luft sind mittels Auflagen in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden und nachträglichen Anordnungen für Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, organische Stoffe und Benzol festgelegt. Zusätzlich wurden basierend auf den allgemeinen Anforderungen nach Nr. 5.2 der TA Luft die Emissionen an Staub, einschließlich Feinstaub, staubförmige organische und anorganische Stoffe, Nickel, Arsen, Schwefel- und Fluorwasserstoff, Phenol, Kresol, Toluol, Amine und Dioxine für über 50 Quellen anlagenspezifisch und quellengenau durch Auflagen festgelegt. Zudem gibt es für die geruchsrelevanten Abluftquellen Geruchsgrenzwerte. Die jeweils festgeschriebenen Grenzwerte entsprechen mindestens den Grenzwerten der aktuell gültigen TA Luft.

Wie bewertet die Landesregierung, dass es in den betroffenen Stadtteilen besonders zu Zeiten erhöhter Geruchsbelästigung zu einer erhöhten Zahl von Atemwegsproblemen, Übelkeit, Kreislaufstörungen und weiteren neurovegetativen Störungen kommt?

Zu Frage 5: Weder dem hierfür zuständigen Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken, noch dem Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales liegen Erkenntnisse bezüglich der in der Frage gemachten Aussagen vor.

Wie lässt es sich erklären, dass signifikant erhöhte Geruchsbelästigung besonders häufig am Wochenende und nachts wahrzunehmen ist?

Zu Frage 6: Bei der Halberg Guss GmbH handelt es sich um eine vollkontinuierlich betriebene Anlage (Betriebszeiten: Mo-So von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr). Die behauptete erhöhte Geruchsbelästigung besonders nachts und in den frühen Morgenstunden ist wahrscheinlich auf die in Saarbrücken häufig bestehenden Inversionswetterlagen zurückzuführen. An Wochenenden sind wohl das erhöhte Erholungsbedürfnis und die arbeitsfreie Zeit ursächlich. Die immer wieder, wie auch bei fast allen vergleichbaren Industrieanlagen vorgetragene Behauptung, das Unternehmen würde in diesen Zeiten Filter o.ä. abschalten, konnte bisher in keinem Fall nachvollzogen oder belegt werden.

Das Abschalten wäre auch ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Produktionsprozess nicht möglich.