DEHOGA

13. Wahlperiode Drucksache 13/1581 (13/1389) zu der Anfrage der Abgeordneten Petra Scherer (SPD) betr.Gewerberecht" am 23./24. Mai in Schwerin. § 6 des Gaststättengesetzes, wonach in Gaststätten mit Alkoholausschank mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden muss, das auf Grundlage des hochgerechneten Literpreises nicht teurer ist als das billigste alkoholische Getränk, bildet im Bereich der Suchtprävention einen weiteren Baustein, mit dem den Gefahren von Alkoholgenuss bei Jugendlichen begegnet wird.

Die Landesregierung unterstützt aktiv die Suchtbekämpfung, insbesondere Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Dabei hat sich als wichtige Zukunftsaufgabe im Zusammenhang mit der Alkoholsuchtbekämpfung die Förderung einer Genusskultur erwiesen, in der alkoholfreie Getränke eine gewichtige Rolle spielen und von Gästen aller Altersklassen als wirkliche Alternative wahrgenommen und akzeptiert werden.

Welche Maßnahmen hat die saarländische Landesregierung seit September 2005 ergriffen, um auf die Einhaltung des o. g. Gesetzes bzw. auf verstärkte Kontrollen des Gesetzes hinzuwirken?

Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?

Zu Frage 1: Die Kontrolle der Einhaltung des sog. Apfelsaftgesetzes und anderer gaststättenrechtlicher Vorschriften obliegt den örtlichen Gewerbeämtern und Ortspolizeibehörden in eigener Zuständigkeit. Nur diese können aufgrund ihrer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, der Gaststättenbetriebe und der vor Ort stattfindenden Volks- und Betriebsfeste die Einhaltung des § 6

Gaststättengesetz zielführend kontrollieren.

- 2 Seitens der Landesregierung sind seit September 2005 flankierende Maßnahmen zur Einhaltung des Apfelsaftgesetzes auf den Weg gebracht worden. So hat das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem DEHOGA Saarland und der OKKO Getränke GmbH ein Konzept zur Förderung und Einhaltung des Apfelsaftgesetzes entwickelt. Ziel hierbei war, statt eines Alibiproduktes ein sowohl für Wirte als auch für Gäste attraktives Angebot zu etablieren. Ergebnis der auf vier Monate befristeten Aktion war ein kalorienreduziertes Trendgetränk zu einem günstigen Einkaufspreis für die Gastronomie, welches dann zum jugend- und familienfreundlichen Preis von einem Euro in den Gaststätten an die Gäste weiterverkauft wurde. Die Aktion musste aus wirtschaftlichen Gründen, die nicht in der Sphäre der Landesregierung liegen, zeitlich befristet werden. Sie war dennoch erfolgreich. Bei Wirten und Gästen wurde der „Bekanntheitsgrad" der Regelung erhöht, das Problembewusstsein geschärft, infolge der Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen Anstöße zum Nachdenken über die Gefahren des Alkohols gegeben und für eine Genusskultur ohne Alkohol geworben. „Eine weitere Aktion gab es im Juli 2006: „Drivers Drink". Sie wurde ebenfalls vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, dem DEHOGA und der OKKO-Getränke GmbH ins Leben gerufen. Ziel war es, „pfiffige" alkoholfreie Mixgetränke und Ideen zu prämieren, wodurch die Attraktivität alkoholfreier Getränke erhöht werden sollte. Bei der Vorstellung der Aktion wies Gesundheitsminister Hecken darauf hin, dass alkoholfreie Getränke, die Jugendlichen schmecken und preiswert sind, leider immer noch Mangelware seien. Durch die Aktion der Landesregierung wurde ein weiterer Impuls gegeben, damit möglichst viele saarländische Bistros, Gaststätten und Diskotheken attraktive alkoholfreie Mixgetränke für Jugendliche anbieten."

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch eine Aktion der Clearingstelle des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales zum Jugendschutz in Kooperation mit den saarländischen Arbeitskreisen der gemeindenahen Suchtprävention. Hier entstand mit Hilfe des Jugend-Peer-Projektes in Merzig ein Getränkefilz ("Bierdeckel") mit dem Aufdruck: "Mach mit!

Kein Alkohol an Jugendliche unter 16!!! Keine Spirituosen an Jugendliche unter 18!!!". Dieser Getränkefilz wurde zur Verwendung bei Veranstaltungen mit und für Jugendliche und Erwachsene an Beratungsstellen und Jugendzentren ausgegeben.

Zudem wurden anlässlich der Teilnahme der Clearingstelle am Schülerferienfest des Saarländischen Rundfunks Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu alkoholfreien Getränken und Cocktails angeboten, die von den Jugendlichen sehr gut angenommen wurden. Rund 500 Stück wurden im Laufe des Festes verteilt.

Im Rahmen der Abfragen der Landesregierung bei den saarländischen Kommunen wurde auf die Wichtigkeit der Regelung des Apfelsaftgesetzes hingewiesen. In einigen Fällen wurde die Wirksamkeit der Regelung als Instrument zur Suchtbekämpfung kritisch gesehen, da sie zumeist nur als einzelne Maßnahme in ihrer Wirkung ohne den zugehörigen Kontext betrachtet wurde. An dieser Stelle wurde durch das Wirtschaftsministerium erläutert, dass die besagte Regelung als ein wichtiger Baustein im Rahmen mehrerer Maßnahmen der Suchtbekämpfung von Seiten des Gewerberechts beigesteuert werden sollte. In Zukunft wird dabei sowohl gegenüber Wirten als auch gegenüber den Gewerbeämtern darauf hingewiesen werden, dass die grundsätzliche gesetzgeberische Abwägung, die zur Ergänzung des Gaststättengesetzes durch die Vorschrift des „Apfelsaftgesetzes" geführt hat, bei allen Vorbehalten nicht zur Disposition steht. Nur eine konsequente Umsetzung der Regelung entzieht wirksam einer beliebten „Ausrede" jugendlicher Gaststättenbesucher den Boden, man sei mit Rücksicht auf begrenzte finanzielle Mittel zum Alkoholkonsum geradezu gezwungen.

Drucksache 13/1581 (13/1389) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode -

- 3 Die Landesregierung wird auch weiterhin auf die Einhaltung des Apfelsaftgesetzes hinwirken.

Für die Zukunft ist unter anderem seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft geplant, den Gewerbeämtern und Ortspolizeibehörden ein Merkblatt für Kontrollen an die Hand zu geben, das auch an die Gaststättenbetreiber weitergegeben werden kann. Das Merkblatt wird Kommentierungen und Preisbeispiele enthalten, anhand derer sowohl für die Gewerbebehörde als auch für den Wirt leicht ersichtlich wird, ob das vorhandene Getränkeangebot mit den jeweiligen Preisen der Vorschrift des § 6 GastG entspricht. Das Merkblatt wird in Zusammenarbeit mit einer Kommune weiterentwickelt.

Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des sogenannten Apfelsaftgesetzes wurden seit 01.07. in Gaststätten und auf Volksfesten durchgeführt?

(Bitte tabellarische Auflistung, unterteilt in Ort und Datum)

In wie vielen Fällen wurden bei den Kontrollen in Gaststätten und auf Volksfesten Verstöße gegen das o. g. Gesetz festgestellt? (Bitte tabellarische Auflistung, unterteilt in Ort und Datum)

Zu den Fragen 2 und 3:

Die eingegangenen Rückmeldungen der Kommunen über die Kontrollen sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: Mittelstadt St. Ingbert Kontrolle der Hälfte aller ortsansässigen Gaststättebetriebe (80 Fälle); 1/3 Verstöße festgestellt, Mängel abgestellt.

Bei Stadt- und Dorffesten Festlegung der Preise in Abstimmung mit der gaststättenrechtlichen Erlaubnisbehörde.

Vorlagepflicht der Getränkekarte innerhalb von zwei Wochen bei allen Neuerteilungen von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen.

Gemeinde Weiskirchen Kontrollen bei Erteilung von Gestattungen i. S. d. § 12 GastG bei Dorf- und Vereinsfesten; keine Verstöße festgestellt.

Stadt Wadern Mangels Personals keine gezielten Kontrollen, es wurden 5 Kontrollen im Rahmen der Jugendschutzkontrollen bei Jugendclubs, Gaststätten und öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt; bei allen Kontrollen Verstöße festgestellt, mündliche Verwarnungen ausgesprochen und um künftige Beachtung gebeten. 2006 wurden alle Gaststätten wiederholt zur Einhaltung ermahnt.

Stadt Merzig

Es wurden 12 Gaststätten und ein größeres Volksfest kontrolliert; keine Verstöße festgestellt.

Gemeinde Überherrn Routinemäßige Kontrollen der Gaststätten; Hinweis auf die Regelung bei Neueröffnung sowie Pächterwechsel; Verstöße wurden nicht bekannt.

Gemeinde Nalbach 8 Gaststätten kontrolliert, 2 Verstöße festgestellt; 12 Volks- und Vereinsfeste kontrolliert, keine Verstöße festgestellt.

Gemeinde Heusweiler

Es wurden 10 Gaststätten und 24 Veranstaltungen kontrolliert, keine Verstöße festgestellt.

Stadt Friedrichsthal

Bei Neuerteilung von Gaststättenkonzessionen wird darauf geachtet, dass die Preisgestaltung der Gesetzeslage entspricht; Überprüfung während stichprobenartiger Schankkontrollen; bisher keine Verhängung von Bußgeldern.