Arbeitslehre an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen

Vorbemerkung des Fragestellers: „An Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen werden im Fach Arbeitslehre grundlegende Fähigkeiten gelehrt, um den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Dies umfasst z. B. die Bereiche Technik, Metall, Elektronik, Haushalt und Wirtschaftslehre.

Eine gute Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Fach ist unabdingbar für einen produktiven Unterricht in diesen Bereichen."

Wie viele im Fach Arbeitslehre ausgebildete Lehrer gibt es im Saarland?

Zu Frage 1: An den Erweiterten Realschulen unterrichten derzeit 199 im Fach Arbeitslehre ausgebildete Lehrkräfte; an den Gesamtschulen sind es 75.

Wie hoch ist der Bedarf an Lehrern im Fach Arbeitslehre im Saarland (aufgeteilt in Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen)?

Zu Frage 2: Der Bedarf im Fach Arbeitslehre (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) beträgt an den Erweiterten Realschulen 126 Vollzeitlehrerstellen, an den Gesamtschulen 46 Vollzeitlehrerstellen.

Wie viele Lehrer unterrichten das Fach Arbeitslehre im Saarland fachfremd (aufgeteilt in Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen)?

Zu Frage 3: An den Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen des Saarlandes unterrichten 269 sogenannte „fachfremde" Lehrkräfte. Weiter unterrichten 93 Lehrkräfte, die über entsprechende Maßnahmen nachqualifiziert worden sind. Sie verteilen sich auf: Erweiterte Realschulen: 224 und 86 aus Qualifizierungsmaßnahmen und Gesamtschulen: 45 und 7 aus Qualifizierungsmaßnahmen.

Wie viele Stunden insgesamt werden im Fach Arbeitslehre im Saarland unterrichtet (aufgeteilt in Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen)?

Zu Frage 4: Im Fach Arbeitslehre (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) werden an den Erweiterten Realschulen derzeit 3.401 Wochenstunden unterrichtet, an den Gesamtschulen 1.230 Wochenstunden.

Wie viele Stunden davon werden von fachfremden Lehrkräften unterrichtet (aufgeteilt in Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen)?

Zu Frage 5: An den Erweiterten Realschulen werden in Arbeitslehre 758 Wochenstunden gänzlich fachfremd unterrichtet; 579 Wochenstunden von Lehrkräften, die an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen haben.

Der Anteil des gänzlich fachfremd erteilten Arbeitslehreunterrichts an den Gesamtschulen beträgt 104 Wochenstunden. 56 Stunden werden von nachqualifizierten Lehrkräften erteilt.

Wie sieht die Qualifizierungsmaßnahme der fachfremden Arbeitslehre-Lehrer inhaltlich und praktisch aus?

Zu Frage 6: Seit 2004 werden beim LPM Qualifizierungsmaßnahmen in Arbeitslehre durchgeführt.

Sie setzten sich aus Modulen aller Fachbereiche der Arbeitslehre zusammen: Holztechnik, Textiltechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Hauswirtschaft und Wirtschaft. Die informationstechnische Bildung ist Bestandteil aller Bereiche. Zusätzlich muss der Maschinenschein erworben und ein Grundkurs in Technischem Zeichnen belegt werden.

Die Maßnahme ist auf zwei Schuljahre angelegt. Jedes Jahr sind 10 ganztägige Veranstaltungen zu besuchen.

Im ersten Jahr müssen von den Teilnehmern Basismodule aus allen Bereichen der Arbeitslehre belegt werden, in denen Grundkenntnisse und Fertigkeiten der gesamten Arbeitslehre vermittelt werden.

Während des zweiten Jahres der Qualifizierung werden Aufbaumodule angeboten.

Jeder Teilnehmer hat dabei drei Lernbereiche zu wählen, die den Schwerpunkt seiner Qualifizierung bilden.

Die Qualifizierungsmaßnahme vermittelt sowohl fachtheoretisch als auch fachpraktisch notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten, um das Fach Arbeitslehre curriculumbezogen unterrichten zu können.

Wie viele Personen haben an solchen Maßnahmen bereits teilgenommen (pro Jahr seit Einführung der Maßnahme 2004)?

Zu Frage 7: An der ersten Qualifizierungsmaßnahme (2004 - 2006) haben 36 Lehrkräfte teilgenommen, von denen 35 mit einem Zertifikat abgeschlossen haben.

Im zweiten Durchgang (2005 - 2007) qualifizierten sich insgesamt 18 Lehrkräfte.

Die dritte Staffel belegen 18 Teilnehmer. Sie schließt am Ende des Schuljahres 2007/2008 ab.

Wie beurteilt die Landesregierung den Qualifikationsunterschied der ausgebildeten ArbeitslehreLehrer und der fachfremd unterrichtenden Arbeitslehre-Lehrer mit qualifizierter Qualifizierungsmaßnahme hinsichtlich der Abschlussprüfung im Hauptschulzweig?

Zu Frage 8: Mit Blick auf die Abschlussprüfung im Hauptschulzweig erfolgt der Einsatz der Lehrkräfte mit Bedacht, sodass keine Nachteile entstehen.

Angesichts der Bewerberlage ist jedoch auch und gerade im Fach Arbeitslehre die Erteilung fachfremden Unterrichts, insbesondere in den Nicht-Abschlussklassen, nicht zu vermeiden.

Jedoch misst die Landesregierung der Nachqualifizierung große Bedeutung bei.