Sinnesspezifische Frühförderung für blinde und sehbehinderte sowie gehörlose und schwerhörige Vorschulkinder im Saarland

Vorbemerkung des Fragestellers: „Die intensive und vor allem fachlich kompetente Frühförderung von Kindern mit Hör- oder Sehbehinderung ist eine für die Entwicklung dieser Kinder unbedingt notwendige Maßnahme. Schon lange ist wissenschaftlich bewiesen, dass im ersten Lebensjahr bis zum schulfähigen Alter die Entwicklungsfenster noch weit offen sind und Fördermaßnahmen besonders wirksam werden.

Wenn in dieser Zeit eine der Behinderung adäquate Frühförderung stattfindet, lassen sich häufig in späteren Lebensabschnitten Behinderungen für diese Kinder vermeiden und es kann eine normale Schullaufbahn beschritten werden."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Landesregierung versteht unter Vorschulkindern Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.

Wie viele Vorschulkinder mit Hörbehinderung gibt es im Saarland?

Zu Frage 1: Ambulante hörgeschädigtenspezifische Frühfördermaßnahmen erhalten zur Zeit durch die Staatliche Schule für Gehörlose und Schwerhörige (Ruth-Schaumann-Schule) 33

Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Darüber hinaus besuchen 3 hörgeschädigte Kinder dieser Altersgruppe die integrative Kindergartengruppe im städtischen Kindergarten Lebach-Steinbach.

7 schulpflichtige, aber noch nicht schulreife hörgeschädigte Kinder besuchen den Schulkindergarten der Ruth-Schaumann-Schule.

Wie viele Vorschulkinder mit Sehbehinderung gibt es im Saarland?

Zu Frage 2: Von den insgesamt betreuten 61 Kindern sind 11 Vorschulkinder zwischen 3 und 6 Jahren.

Wer sind die Träger der sinnesspezifischen Frühförderung für hör- und sehbehinderte Vorschulkinder im Saarland?

Zu Frage 3: Der Träger der sinnesspezifischen Frühförderung im Saarland ist das Land selbst. Die beiden Frühförderstellen sind Teil der entsprechenden Landesschulen.

Wie sind die Frühförderstellen für sinnesspezifische Frühförderung an den Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige in Lebach ausgestattet? (Leitungsstruktur, Personal, sächliche Ausstattung, Fördereinheiten pro Kind?)

Zu Frage 4: Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte (Louis-Braille-Schule):

a) Sächliche Ausstattung:

Das Frühförderzentrum für sehgeschädigte Kinder verfügt über einen speziellen LowVision-Raum, der mit verschiedenen - für die visuelle Entwicklungsförderung notwendigen - technischen Geräten ausgestattet ist. Darüber hinaus stehen kindgemäße diagnostische Instrumente zur Messung verschiedener visueller Funktionen (z. B. der Sehschärfe und des Farbensehens) sowie vielfältige Spiel- und Materialangebote zur Verfügung.

b) Personelle Ausstattung und Leitung:

In der Frühförderung arbeiten derzeit eine promovierte Erziehungswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Heil- und Sonderpädagogik mit 38,5 Stunden und eine Sonderschullehrerin mit 11 Deputatsstunden pro Woche. Die pädagogische Leitung obliegt der Schulleitung.

c) Fördereinheiten pro Kind:

Die Fördereinheiten pro Kind richten sich ­ basierend auf dem ökosystemischen Ansatz - (im Rahmen der personellen Möglichkeiten) nach

· den individuellen Bedürfnissen des sehbehinderten bzw. blinden Kindes und seiner Familie,

· dem Ausmaß der Sehschädigung und eventuell weiterer Beeinträchtigungen,

· dem Lebensalter und dem Entwicklungsstand des Kindes,

· den zur Verfügung stehenden familiären Ressourcen und

· den noch zeitgleich durchgeführten anderen therapeutischen Maßnahmen.

Staatliche Schule für Gehörlose und Schwerhörige (Ruth-Schaumann-Schule):

a) Sächliche Ausstattung:

· Technische Geräte zur Erfassung des Hörstatus (Audiometer, Hörgerätemessbox), Geräte zur Überprüfung der verschiedenen Hörhilfen (Stetoclip, Batterietester, CI-Tester etc.)

· Therapiematerialien: Vielfältige Spiel- und Lernmaterialien zur Hör- und Sprachförderung, verschiedene Testverfahren zur Überprüfung der allg. Entwicklung und des Sprachstandes.

b) Personelle Ausstattung und Leitung: Leitungsstruktur: Die Frühförderstelle untersteht der Schulleitung.

Personelle Ausstattung der ambulanten Frühfördermaßnahmen (zurzeit 33 Kinder):

· 1/2 Erzieherstelle

· 15 Lehrerwochenstunden Personelle Ausstattung der integrativen Kindergartengruppe in Lebach-Steinbach:

· 3/4 Erzieherstelle

· 7 Lehrerwochenstunden

Die Erstgespräche, die weitere diagnostische Begleitung sowie die regelmäßige Überprüfung des Hör- und Sprachstatus erfolgt durch die pädagogisch-audiologische Beratungsstelle, die der Ruth-Schaumann-Schule angegliedert ist.

c) Ambulante Frühfördermaßnahmen - Fördereinheiten pro Kind:

· alle 2 Wochen 1 Fördereinheit bei 25 Kindern

· Beratung nach individuellem Bedarf in größeren Abständen bei 8 Kinder

· Dauer einer Fördereinheit: 80 Minuten Werden die sinnesspezifischen Frühfördermaßnahmen, die von den Landesschulen erbracht werden, nach dem neuen saarländischen Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII für Frühförderung als heilpädagogische Leistungen vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe refinanziert?

Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 5: Die sinnesspezifische Frühförderung durch die Landesschulen wird nicht nach dem saarländischen Rahmenvertrag § 79 Abs. 1 SGB XII für Frühförderung als heilpädagogische Leistungen von dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe refinanziert. Sie sind weder „Interdisziplinäre Frühförderstellen" noch „Sozialpädagogische Zentren" und fallen somit nicht unter den Rahmenvertrag. In § 6 der saarländischen Frühförderverordnung vom 03.04.2006 wird diese Sonderstellung dargelegt: