Emissionshandel im Saarland

Vorbemerkung des Fragestellers: „Um den Ausstoß des schädlichen Treibhausgases Kohlendioxid zu reduzieren, gibt es auf Ebene der Europäischen Union seit Beginn 2005 den Handel mit Emissionsberechtigungen. Die Einzelheiten der nationalen Umsetzung sind insbesondere im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und in den Zuteilungsgesetzen geregelt. Demzufolge sind die vom TEHG erfassten Anlagen lediglich berechtigt, soviel CO2 zu emittieren, wie sie über eine entsprechende Anzahl an Emissionsberechtigungen verfügen. Wenn sie mehr CO2 emittieren, müssen Rechte hinzugekauft oder die Emissionen mindernde Maßnahmen ergriffen werden. Wenn sie weniger CO2 emittieren, können diese Rechte auf dem freien Markt gehandelt werden.

Grundlage für die jährliche Abgabe der Emissionsberechtigungen sind die tatsächlichen Emissionen einer emissionshandelspflichtigen Anlage im vorangegangenen Jahr. Die Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich des TEHG müssen im Februar eines jeden Jahres einen Emissionsbericht über das vorhergehende Jahr erstellen. Die Erstellung eines solchen Berichtes erfolgte erstmals im Februar 2006 für das Jahr 2005.

Zu den wesentlichen Akteuren im Emissionshandel gehören neben den Betreibern die sachverständigen Stellen. Ihnen obliegt im Rahmen der Emissionsberichterstattung die Aufgabe die Emissionsberichte zu prüfen und zu verifizieren.

Die Aufgaben, die mit der Umsetzung der Vorschriften des Emissionshandels in Deutschland verbunden sind, teilen sich die Immissionsschutzbehörden der Länder sowie die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Der DEHSt obliegen im Wesentlichen die Aufgaben, die mit der Zuteilung und Abgabe von Emissionsberechtigungen verbunden sind. Die Landesbehörde, im Saarland das Ministerium für Umwelt, erteilt die Emissionsgenehmigung. Ihr fällt außerdem die Aufgabe der Überwachung der Emissionen, der Entgegennahme der Emissionsberichte und ihrer Weiterleitung zur DEHSt zu.

Die Anlagenstruktur der emissionshandelspflichtigen Unternehmen im Saarland setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den beiden Anlagenkategorien Energie sowie Eisen und Stahl. Die Anzahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen im Vergleich zur gesamten Bundesrepublik ist im Saarland vergleichsweise gering. Mit gerade 31 Anlagen liegt das Saarland im untersten Bereich der Rangliste. Dennoch verfügen die saarländischen Anlagen insgesamt über eine hohe Zuteilung von Emissionszertifikaten: Als historisch gewachsener Standort für die Eisen- und Stahlindustrie mit ihren hohen prozessbedingten CO2-Emissionen sowie als Stromexportland findet sich das Saarland mit der Höhe der zugeteilten Zertifikaten im mittleren Bereich der Rangliste. Als Vergleich seien hier sowohl Hessen als auch Rheinland-Pfalz genannt. Beide Länder verfügen über eine sehr viel höhere Anzahl an emissionshandelspflichtigen Anlagen, die anlagenbezogenen CO2-Emissionen sind jedoch weitaus geringer.

Welchen Anlagen im Saarland wurden wie viele Emissionsberechtigungen während der ersten Handelsperiode zugeteilt? Bitte, aufschlüsseln nach Anlage, Standort, Betreiber, Anzahl der Berechtigungen und Zuteilungsregel, die der Zuteilung zu Grunde liegt.

Zu Frage 1: Die Ausgabe der Zertifikate nach Maßgabe der Zuteilungsentscheidung erfolgt nicht für die volle Zuteilungsperiode. Vielmehr werden die Berechtigungen in Teilmengen jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres, für welches die Berechtigungen zurückzugeben sind, überwiesen.

Zur besseren Vergleichbarkeit gibt die Anlage 1 in Spalte 6 die Anzahl der jährlich zugeteilten Zertifikate wieder. Die Zuteilungsentscheidung ergeht durch die DEHSt auf der Grundlage von § 9 TEHG in Verbindung mit den einzelnen Bestimmungen des Zuteilungsgesetzes 2007. In diese Zuteilungsentscheidung hat die Landesregierung keinen Einblick.

Von welchen Anlagen im Saarland wurden wie viele Emissionsberechtigungen während der ersten Handelsperiode dazugekauft? Bitte, aufschlüsseln nach Anlage, Standort, Betreiber und Anzahl der Berechtigungen.

Zu Frage 2: Die jährlichen Emissionen werden der DEHSt über die Landesbehörde in einem verifizierten Emissionsbericht bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres mitgeteilt.

Bisher liegen folglich nur für die Jahre 2005 und 2006 die Mengen an CO2-Emissionen vor. Auf die anlagenspezifischen Emissionsdaten für das Jahr 2007 lässt sich frühestens im 2. Quartal 2008 zugreifen.

Ein Vergleich der jährlichen Zuteilungsmenge mit der Höhe der Emissionen des gleichen Jahres findet sich in Anlage 2 für das Jahr 2005 und Anlage 3 für das Jahr 2006. Eine Auskunft, ob es sich dabei um zugekaufte Zertifikate handelt oder eigene Emissionsberechtigungen abgegeben wurden, kann aus folgenden Gründen nicht gegeben werden:

1. Der öffentliche Bereich des Registers gibt keine Auskunft darüber, ob es sich bei den zurückgegebenen Zertifikaten um fremde Zertifikate handelt.

2. Die Emissionsberechtigung für ein Jahr werden erst bis zum 30. April des Folgejahres abgegeben. In der Zeit vom 28. Februar bis spätestens zum 30. April verfügt eine Anlage über die doppelte Menge an Zertifikaten. Sie kann somit beim Vorliegen einer Unterdeckung bereits „neue" Zertifikate zurückgeben.

3. Die Zertifikate werden je Anlage zurückgegeben, nicht je Betreiber.

Von welchen Anlagen im Saarland wurden wie viele Emissionsberechtigungen während der ersten Handelsperiode verkauft? Bitte, aufschlüsseln nach Anlage, Standort, Betreiber und Anzahl der Berechtigungen.

Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Gab es Anlagen im Saarland, die ihrer Minderungspflicht nicht nachgekommen sind bzw. nicht genügend Berechtigungen vorweisen konnten und deshalb Strafzahlungen entrichten mussten? Wenn ja, welche?

Zu Frage 4: Die saarländischen Anlagenbetreiber konnten sowohl für das Jahr 2005 als auch für das Jahr 2006 genügend Zertifikate zurückgeben.