Die Waldinventur ist wesentlicher Teil der periodischen Betriebsplanung und Voraussetzung für die bestandsweise Planung

Zu Frage 7: a)

Die periodische Betriebsplanung erfolgt nach Maßgabe der „Anweisung für die Forstplanung in den Wäldern des Saarlandes (AFP 02)" (Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 20. Dezember 2002).

Dabei wird für einzelne Waldbestände eine detaillierte Zustandserfassung mit Bestandsbeschreibung, Holzvorratsaufnahme (Waldinventur), Standortkartierung, Waldbiotopkartierung durchgeführt. Auf diesen Grundlagen erfolgt eine bestandsweise Einzelplanung für einen Planungszeitraum von zehn Jahren, die schließlich in einer betrieblichen Gesamtplanung zusammengefasst wird.

Die laufende Dokumentation der Holznutzung obliegt dem Waldeigentümer (Führung eine Kontrollbuchs, automatisiert durch Buchführungssysteme oder manuell). Der Vollzug (Waldnutzung) des abgelaufenen Planungszeitraums wird bei Planung und Aufstellung eines neuen Betriebswerkes bewertet bzw. berücksichtigt.

Die Waldinventur ist wesentlicher Teil der periodischen Betriebsplanung und Voraussetzung für die bestandsweise Planung. Siehe auch Antwort zu a).

Für welche Kommunalwaldbesitzer wurden in den Jahren 2002 bis einschließlich 2007 Betriebspläne bzw. Betriebsgutachten erstellt?

Zu Frage 8: In den Jahren 2002 bis 2007 wurden für 23 Kommunen Betriebspläne erstellt; davon sind 16 Betriebswerke abgeschlossen und 7 noch in Bearbeitung.

Es handelt sich um folgende Kommunen: Blieskastel, Dillingen, Freisen, Heusweiler, Lebach, Losheim, Merzig, Mettlach, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, RehlingenSiersburg, St. Ingbert, St. Wendel, Tholey, Völklingen, Wadern, Wadgassen und Weiskirchen.

Wer wurde von der Landesregierung mit der Erstellung der Betriebspläne beauftragt und auf welche Weise fand diese Auftragsvergebung (z.B. durch Ausschreibung) statt?

Zu Frage 9: Da im SaarForst Landesbetrieb entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorhanden ist, wird dieser vorrangig mit der Durchführung der periodischen Betriebsplanung im Kommunalwald beauftragt. Ist der SaarForst Landesbetrieb aus Arbeitskapazitätsgründen nicht in der Lage, die Forstplanung zeitnah ausführen zu können, werden private Forstplanungsbüros mit der Ausführung dieser Arbeiten beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgt aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung im Amtsblatt des Saarlandes.

Werden im Jahr 2007 Forsteinrichtungsarbeiten bei Kommunen durchgeführt?

Wenn nein, warum hält die Landesregierung dieses nicht für notwendig?

Wenn ja, bei welchen Kommunen und durch wen werden diese Arbeiten durchgeführt und auf welche Weise fand diese Auftragsvergebung (z.B. durch Ausschreibung) statt?

Zu Frage 10

Ja.

Zurzeit werden Forsteinrichtungsarbeiten in den Wäldern folgender Kommunen durchgeführt: Blieskastel, Lebach, Losheim, Mettlach, Perl, St. Ingbert und St. Wendel.

In der Gemeinde Losheim wurde der Auftrag per öffentlicher Ausschreibung vergeben; in den anderen Kommunen werden die Arbeiten durch den SaarForst Landesbetrieb durchgeführt.

Sind für das Jahr 2008 Forsteinrichtungen im Kommunalwald geplant?

Wenn nein, warum hält die Landesregierung dieses nicht für notwendig?

Wenn ja, in welchen Kommunen und durch wen werden diese Arbeiten durchgeführt und auf welche Weise fand diese Auftragsvergebung (z.B. durch Ausschreibung) statt?

Zu Frage 11

Ja.

Für das Jahr 2008 sind der Stadtwald Saarbrücken und der Gemeindewald Beckingen zur neuen Forsteinrichtung vorgesehen. Eine Vergabe ist zurzeit noch nicht erfolgt.