Lehrerfeuerwehr
Aus wie vielen Lehrern besteht die sogenannte Lehrerfeuerwehr jeweils in den einzelnen Schulformen im Saarland und zu welchem Zeitpunkt waren diese in den beiden letzen Schuljahren jeweils vollständig verplant?
Zu Frage 1: Für die Vertretung abwesender Lehrkräfte stehen im Schuljahr 2007/08 an den Grundschulen 122 Planstellen zur Verfügung; an den Erweiterten Realschulen sind es 73, an den Gesamtschulen 30, an den Gymnasien 50 und an den Schulen für Behinderte 30
Planstellen. Wegen der inhaltlichen und organisatorischen Komplexität des beruflichen Schulwesens gibt es dort keine Lehrerreserve (vgl. hierzu auch Antwort der Landesregierung zu Frage 9 der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betreffend Unterrichtsausfall und unhaltbare Personalsituation an beruflichen Schulen, LT-Drs. 13/1594 vom 01.10.2007). Unabhängig von der Lehrerreserve der allgemeinbildenden Schulen können in allen Schulformen Lehrkräfte befristet eingestellt werden, wenn ein entsprechender Vertretungstatbestand nach § 4 Abs. 10 Haushaltsgesetz wie z. B. Mutterschutz oder Elternzeit vorliegt.
Alle Lehrkräfte der Lehrerreserve werden mit Beginn der Einstellung jeweils einer Stammschule zugewiesen und entsprechend ihrer Unterrichtsverpflichtung durch die Schulleitung vor Ort im Unterricht eingesetzt.
Ob bzw. zu welchen Zeitpunkten alle Lehrkräfte ausschließlich für Vertretungszwecke eingesetzt sind, wird nicht statistisch erfasst.
Wie viele „Mitglieder" der Lehrerfeuerwehr sind strukturell, also fest bereits zu Beginn des Schuljahres eingeplant und stehen dementsprechend als Feuerwehr eigentlich gar nicht zur Verfügung?
Zu Frage 2: Im Schuljahr 2007/08 wird insgesamt etwa ein Viertel der Lehrerreserve zur Vermeidung von strukturellem Unterrichtsausfall eingesetzt.