Bau einer Eventhalle in Saarbrücken

Vorbemerkung des Fragestellers:

In der Drucksache 13/1371 schreibt die Landesregierung: „Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat sich im Monat März 2007 mit der Frage des Standorts eines eventuellen Neubaus einer Eventhalle befasst. Eine endgültige Standortentscheidung ist noch nicht getroffen. Die Beratungen hierzu dauern an. Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat eine Entscheidung zu treffen. Die Beratungen darüber, ob und wenn ja, wo und durch wen ein Neubau realisiert würde oder möglicherweise doch eine Sanierung stattfinden kann, sind noch nicht abgeschlossen. Alle weiteren Entscheidungen sind zunächst einmal Sache des Aufsichtsrates der CCS GmbH. Das Land hat signalisiert, ein Investorenmodell positiv zu begleiten."

Gibt es mittlerweile einen Beschluss des Ministerrates oder eines anderen Gremiums zum Bau einer Eventhalle? Wenn ja, wann wurde der Beschluss gefasst? Wenn nein, wann erwartet die Landesregierung einen solchen Beschluss?

Zu Frage 1: Der Ministerrat begrüßt das Vorhaben zum Bau einer Eventhalle. Dies kommt auch in der Antwort der Landesregierung zur Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries, Peter Gillo und Ulrich Commerçon (alle SPD) betreffend Bau einer Eventhalle in Saarbrücken zum Ausdruck, die der Ministerrat in seiner 99. ordentlichen Sitzung vom 8. Mai 2007 beschlossen hat.

Der Ministerrat selbst hat aber keinen Beschluss zum Bau einer Eventhalle gefasst.

Nach einem Grundsatzbeschluss zur Vergabe eines Gutachtens zum Umbau der Saarlandhalle oder zu einem Neubau einer Veranstaltungshalle an dem Standort Camphauser Straße, den der Aufsichtsrat der CCS in seiner Sitzung vom 16. August 2007 gefasst hatte, und einem konkretisierenden Beschluss des Bau- und Finanzausschusses der CCS GmbH vom 20. Dezember 2007 wurde eine Grundlagenuntersuchung zur Entscheidungsfindung für eine Sanierung bzw. Umbau und Erweiterung der bestehenden Saarlandhalle sowie eines möglichen Neubaus einer Großveranstaltungshalle in Saarbrücken in Auftrag gegeben. Das Gutachten umfasst auch eine Untersuchung der verkehrstechnischen Anbindung der Veranstaltungshalle. Es wird so der Beschluss des CCS-Aufsichtsrates vom 14. Januar 2008 - durch eine Studie zur bautechnischen/bauplanerischen Machbarkeit, zur Umsetzung der Gutachterempfehlung und zur Höhe der zu erwartenden Baukosten ergänzt.

Die Vorlage dieser Gutachten und ihre Bewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Entscheidungen, die danach erwartet werden können.

Gibt es mittlerweile ein Hallen-Konzept zum Bau einer Eventhalle?

Zu Frage 2: Die in der Antwort zu Frage 1 angesprochenen Gutachten sollen als Grundlage zur weiteren Konkretisierung dienen.

Inwiefern ist die Landesregierung über die mögliche Höhe der Kosten für die Planung und Realisierung einer solchen Eventhalle informiert?

Zu Frage 3: Die Landesregierung ist über die mögliche Höhe gutachterlicher Kosten durch die Geschäftsführungen bzw. durch die Vertreter der Landesregierung in den Aufsichtsgremien der involvierten Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, informiert. Die Höhe der Kosten für die Realisierung einer Eventhalle können erst beziffert werden, wenn abschließende Untersuchungen und Festlegungen über die Baumaßnahmen getroffen wurden.

Inwiefern wird sich das Land an den Kosten beteiligen? Aus welchem Haushaltstitel sollen die Mittel für den Bau fließen?

Zu Frage 4: Das Saarland hat seine Bereitschaft bekundet, ein Investorenmodell positiv zu begleiten. Die Höhe einer finanziellen Beteiligung des Landes kann erst bestimmt werden, wenn eine Entscheidung über eine Baumaßnahme getroffen wurde. Auch über die Art der finanziellen Beteiligung des Landes (Darlehen, Zuschüsse, Kapitalzuführungen, Bürgschaften, Patronatserklärungen) ist erst zu gegebener Zeit zu entscheiden.

Liegen der Landesregierung Informationen vor, wer Bauherr des Vorhabens werden soll und wer die Halle betreiben soll?

Zu Frage 5: Die CCS ist Eigentümerin und Betreiberin der Saarlandhalle und der Congresshalle.

Aus gegenwärtiger Sicht soll die CCS als Bauherrin fungieren und auch voraussichtlich als Betreiberin tätig sein. Mögliche Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen.

In den letzten Jahren wurden hohe Summen in die Instandhaltung und Sanierung der Kongresshalle und der Saarlandhalle gesteckt. In der Drucksache 13/1420 schreibt die Landesregierung: „Nach Überzeugung der Betreibergesellschaft der Saarlandhalle, der CCS GmbH, entspricht die Saarlandhalle in ihrem heutigen Erscheinungsbild nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Es besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf, sodass Überlegungen im Hinblick auf den Neubau einer Halle angestellt wurden." Wo besteht der besagte erhebliche Sanierungsbedarf?

Worin liegen die Ursachen für den besagten Sanierungsbedarf?

Zu den Fragen 6 und 7: Die wesentlichen Ursachen sind das Alter der in den 1960er Jahren in den Dienst gestellten Saarlandhalle, der technische Fortschritt, auch und gerade in produktionsund übertragungstechnischer Hinsicht, sowie die Wünsche sowohl der Träger von Veranstaltungen als auch der Besucherinnen und Besucher.

Auf welche Summe würden sich die Kosten für die Sanierung der Saarlandhalle belaufen?

Zu Frage 8: Zur Beantwortung dieser Frage sollen die in der Antwort zu Frage 1 angesprochenen Gutachten wesentliche Grundlagen liefern.

Welchen Anforderungen kann die Saarlandhalle in ihrem heutigen Erscheinungsbild nicht mehr entsprechen?

Zu Frage 9: In ihrer Antwort zur Anfrage betreffend Eventhalle (Drs. 13/1420 vom 19. Juni 2007) hat die Landesregierung auf die Kapazitäten und auf die Konzepte der Hallen in Mannheim, Trier, Luxemburg und Amneville hingewiesen. Den sich aus dieser Konkurrenzsituation ergebenen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf Hallengröße sowie produktions- und übertragungstechnische Möglichkeiten, kann die heutige Saarlandhalle nicht oder nur teilweise entsprechen.

Die Saarlandhalle gehört mit ihren rund 40 Betriebsjahren zu den alten Großhallen in Deutschland. Die Halle ist in ihrem äußeren Erscheinungsbild, dem allgemeinen baulichen und haustechnischen Zustand und mit ihren nicht mehr zeitgemäßen technischen und räumlichen Kapazitäten gegenüber modernen Großhallen nur noch bedingt konkurrenzfähig. Die grundlegenden Hallendimensionen wie Fassungsvermögen, Länge, Breite, Höhe oder Zuglast der Obermaschinerie entsprechen nicht den Forderungen für große Rockkonzerte, Fernsehveranstaltungen oder Handball-Länderspiele. Ebenso sind die Nebenflächen für begleitende Veranstaltungen im Rahmen von Großkongressen (z. B. Bundesparteitage oder Gewerkschaftskongresse) in der Saarlandhalle zu gering dimensioniert.

Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Baus einer Eventhalle auf das Geschäft der Congresshalle als Tagungs- und Congresszentrum ein?

Zu Frage 10: Bei dem fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbaren Gebäude an der Hafenstraße handelt es sich um eine Congresshalle. Ziel der erwogenen Baumaßnahme, die Gegenstand dieser Anfrage ist, soll die Schaffung einer Großveranstaltungshalle sein, die als Multifunktionshalle dient. Die in der Antwort zu Frage 9 dargestellten Veranstaltungstypen sind in der Congresshalle aus Kapazitätsgründen und Art der Einrichtung nicht durchführbar. Beide Einrichtungen sollen das Spektrum der Möglichkeiten für Veranstaltungen durch eine Profilierung ergänzen und erweitern.