Jugendamt

Welche Personalschlüssel sind aus Sicht der Landesregierung langfristig (in den nächsten zehn Jahren) für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung erforderlich?

(Bitte die Schlüssel getrennt nach Krippen, Kindergarten und Kindertagesstätten angeben.)

Zu Frage 4: Die Personalisierung in den Kindergärten muss einerseits die Anzahl der Kinder pro Gruppe und die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung berücksichtigen. Deshalb soll in Zukunft der Personalschlüssel im Verhältnis zu den betreuten Kindern und der Öffnungszeit angegeben werden. Mit diesen Personalanhaltszahlen befindet sich das Saarland mit seiner Personalisierung im vergleichbaren Rahmen wie in allen anderen Bundesländern auch.

a) Kinderkrippe: mindestens eine Fachkraft pro fünf zu betreuenden Kindern

b) Kindergarten: mindestens eine Fachkraft pro 13 höchstens pro 16 zu betreuenden Kindern; aus konzeptionellen Gründen können Träger auch eine Fachkraft pro 13 zu betreuenden Kindern einsetzen

c) Hort: mindestens eine Fachkraft pro 13 zu betreuenden Kindern

d) bei Gruppen mit erweiterter Altersmischung analoge Anwendung je nach Alterszusammensetzung der Gruppe

Die Personalisierung bezieht sich auf eine tägliche Betreuungszeit von sechs Stunden.

Bei längerer Betreuungszeit erhöht sich die Personalausstattung analog.

Wie sollen hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Kindergarten und ­tagesstätten neben der qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit geleistet werden ohne zusätzlich eingestellte Hauswirtschaftskräfte?

Zu Frage 5: Grundsätzlich ist die hauswirtschaftliche Tätigkeit im Kindergarten Bestandteil der Sachkosten. Mit zunehmendem Ausbau der Ganztagsbetreuung werden allerdings auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten verlangt, die von der pädagogischen Arbeit im Kindergarten schwer zu trennen sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Zubereitung des Mittagessens und der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeit sind pädagogische Inhalte verbunden. Deshalb hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr pro Ganztagsgruppe zwei Stunden hauswirtschaftliche Arbeit vorgesehen.

Die Landesregierung plant Zuschüsse für personalkosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten „rund ums Mittagessen". Wie sollen die übrigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Kindergarten und ­ tagesstätte neben der qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit ohne zusätzlich eingestelltes Personal geleistet werden? zu Frage 6:

Zur Beantwortung wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um besser ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen auch Leitungsfunktionen in den Gruppen oder Einrichtungen zu übertragen? Inwieweit sollen langjährig praxiserprobte Kollegen und Kolleginnen in diese Maßnahmen einbezogen werden?

Zu Frage 7: Die Landesregierung hat die Erzieherinnenausbildung reformiert, dadurch wurde das Ausbildungsniveau angehoben. Neben der beruflichen Ausbildung können die Erzieherinnen jetzt auch das Fachabitur erwerben und so ein Beruf begleitendes oder grundständiges pädagogisches Studium an die Ausbildung zur Erzieherin anschließen. An der HTW des Saarlandes wurde ein Lehrstuhl zum Thema „Pädagogik der Kindheit" neu geschaffen. Außerdem gibt es seitens des Landesjugendamtes und seitens der Träger der Jugendhilfe umfangreiche Fortbildungsangebote für Erzieherinnen. Insbesondere für die Leitungsaufgabe gibt es spezielle Fortbildungsangebote. Die Landesregierung hat es auch ermöglicht, dass im Rahmen der Personalkosten pro Mitarbeiterin 77 pauschal für die Fortbildung zur Verfügung steht. Im SKBBG wird auch vorgesehen, dass die Kosten für die Fachberatung der Kindergärten förderfähig sind.

Demographisch bedingt werden in Kindergärten mittelfristig Plätze frei. Diese Plätze werden Krippenkindern (im Alter bis zu drei Jahren) in denselben Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die Gruppe der Krippenkinder hat in vieler Hinsicht andere Bedürfnisse als die der drei- bis sechsjährigen Kinder. Die Anforderungen an die Bildung und Förderung der drei- bis sechsjährigen Kinder sind durch den Bildungsplan eher noch gestiegen.

Wie soll diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden?

Zu Frage 8: Zunächst ist festzuhalten, dass das Bildungsprogramm auch die Kinder von der Geburt an im Auge hat. Naturgemäß ist die Förderung der Kinder aus den unterschiedlichen Altersgruppen differenziert anzugehen. Deshalb werden in den meisten Einrichtungen für Kindergartenkinder und Krippenkinder jeweils andere Gruppen eingerichtet. Diesen Gruppen sind spezielle Fachkräfte zugeordnet.

Das Landesjugendamt hat eine Fortbildung zum Thema „Fachkraft für Kinder in Krippenpädagogik" konzipiert, die nicht nur von den Erzieherinnen sehr gern angenommen, sondern auch von anderen Fortbildungsträgern als Maßstab für eigene Fortbildungsarbeit angesehen wird.

Wie sollen beim aktuell gültigen Personalschlüssel die Erzieher und Erzieherinnen ihre Arbeit effektiv vor- und nachbereiten und im gesamten Kindergarten- oder Kindertagesstättenteam vor Ort an langfristigen Qualitätssicherungsmaßnahmen mit verbindlichen Zielen teilnehmen können, ohne die laufende Arbeit zu gefährden?

Zu Frage 9: Wie schon ausgeführt, ist die Verwendung von 25 % der Arbeitszeit der Erzieherinnen für den in der Frage aufgeführten Arbeitsbereich möglich. Es liegt im Ermessen des Trägers, diese Möglichkeit bei der Personalisierung auszunutzen.