Privatschulen im Saarland

Wie viele weiterführende Schulen gibt es derzeit im Saarland? Bitte getrennt aufführen nach Schulformen (ERS/GeS/Gymnasium) und unterscheiden nach privaten und staatlichen Schulen.

Zu Frage 1: Im Saarland existieren zurzeit 113 weiterführende allgemein bildende Schulen. Davon stehen 99 in öffentlicher und 14 in privater Trägerschaft.06.2008 (07.05.2008)

Wer sind die Träger der Antrag stellenden Privatschulen?

Zu Frage 3: Antragsteller sind der Verein Entdecken und Lernen e.V. (Forscherschule MerzigBietzen), der Verein Montessori-Zentrum Saarbrücken e.V. (Integrierte MontessoriGesamtschule Saarbrücken-Schafbrücke), der Verein Abenteuer Lernen e.V. (FreinetGesamtschule Abenteuer Lernen St. Ingbert) und der Verein Erlebnisschule Regenbogen e.V. (Grundschule und Gesamtschule Erlebnisschule Regenbogen FreisenGrügelborn).

Welche Privatschulen werden zum nächsten Schuljahr in welcher Größenordnung (Klassenbildung, Zügigkeit) genehmigt werden?

Zu Frage 4: Über die Erteilung von Genehmigungen ist noch nicht entschieden. Der Verein Erlebnisschule Regenbogen e.V. hat seine Anträge erst dieses Jahr gestellt und bislang keinen Bescheid erhalten. Die übrigen drei Anträge datieren aus dem Jahr 2007 und haben zu positiven Zwischenbescheiden des Inhalts geführt, dass die pädagogischen Konzepte genehmigungsfähig sind. Die Größe der jeweiligen Schule ist nicht Gegenstand der Genehmigungsentscheidung. Nach den Angaben der Antragsteller würden die Gesamtschule in Grügelborn sowie die beiden Grundschulen jeweils mit einer Klasse, die Gesamtschulen in Saarbrücken und in St. Ingbert mit zwei Klassen bzw. Lerngruppen beginnen.

Wie hoch sind die staatlichen Finanzierungsanteile für Privatschulen im Saarland grundsätzlich? Bitte nach Schulformen getrennt aufführen.

Zu Frage 5: Bei der staatlichen Privatschulfinanzierung im Saarland ist zwischen den laufenden Personal- und Sachkosten der Schule einerseits und den Investitionskosten zu unterscheiden.

Den privaten Grundschulen und den privaten Förderschulen ersetzt das Land gemäß § 32 a des Privatschulgesetzes (PrivSchG) nach Maßgabe des Aufwandes entsprechender öffentlicher Schulen den notwendigen Aufwand für die fortdauernden Personal- und Sachkosten. Dies bedeutet eine vollständige Kostenerstattung, sofern die Ersatzschule die an den entsprechenden öffentlichen Schulen im Durchschnitt vorhandene Klassen- bzw. Gruppengröße erreicht. Die staatliche Finanzhilfe für weiterführende (allgemein bildende und berufsbildende) Ersatzschulen bemisst § 29

PrivSchG mit 90 Prozent des Fehlbetrags bei den fortdauernden Ausgaben, die auch hier nur bis zur Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen berücksichtigt werden. Aufgrund des Artikels 4 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche vom 21. Februar 1975 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 19. September 2001 trägt das Land die notwendigen fortdauernden Ausgaben für die vom Bistum Trier betriebene Hauptschule voll und für seine Erweiterte Realschule in den Klassenstufen 5 bis 9 zu mindestens 95 Prozent sowie in der Klassenstufe 10 zu 90 Prozent. Die weitere vorhandene private ERS wird gleichbehandelt.

Die für schulaufsichtlich genehmigte Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von privaten Grundschulen und Förderschulen aufgewandten notwendigen Kosten werden vom Land zu 80 v. H. ersetzt (§ 32 a Abs. 2 Satz 1 PrivSchG). Die Übernahme von 50 Prozent der Investitionskosten für weiterführende Schulen ist nur in dem genannten Vertrag über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche vorgesehen. Für weiterführende Ersatzschulen anderer Träger sind Investitionskostenzuschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung geleistet worden.

Nach welchen Kriterien werden Anträge auf Einrichtung einer Privatschule geprüft und genehmigt?

Zu Frage 6: Anträge auf Genehmigung privater Ersatzschulen werden nach den vom Landtag des Saarlandes durch das Privatschulgesetz vorgegebenen Kriterien geprüft. Die für alle Ersatzschulen geltenden Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 7 PrivSchG aufgeführt. Für die Genehmigung privater Grundschulen und privater Förderschulen gilt nach § 8 Abs. 1 PrivSchG zusätzlich, dass an ihnen ein besonderes pädagogisches Interesse bestehen muss, sofern sie nicht als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden.

Gehen durch die Finanzierung der Privatschulen den staatlichen Schulen Mittel verloren?

Zu Frage 7: Die Privatschulfinanzierung belastet den Gesamthaushalt des Landes und nicht speziell die Haushaltsansätze für die staatlichen und die sonstigen öffentlichen Schulen.

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Privatschulfinanzierung mit staatlichen Mitteln am Gesamtbudget, das zur Finanzierung der staatlichen Schulen zur Verfügung steht? (Untersuchungszeitraum sind die Schuljahre 2000/01 bis 2007/08)

Zu Frage 8: Die Privatschulfinanzierung ist selbstredend kein Anteil der Finanzierung der staatlichen Schulen. Beide Finanzmassen können auch nicht in ein sinnvolles Verhältnis zueinander gesetzt werden. In staatlicher Trägerschaft werden nur die Förderschulen für Erziehungshilfe, für Körperbehinderte, Sprachbehinderte und Sinnesbehinderte geführt. Mit Ausnahme zweier Schulen für Erziehungshilfe gibt es in diesen Bereichen keine Privatschulen. Wollte man die Frage über die staatlichen Schulen hinaus auch auf die öffentlichen Schulen in der Trägerschaft der Gemeinden und der Gemeindeverbände beziehen, so müssten in das „Gesamtbudget" deren Aufwendungen für die Schulsachkosten sowie für das technische und Verwaltungspersonal der Schulen ebenfalls einbezogen werden. Die Haushaltsansätze der staatlichen Privatschulfinanzierung lauten für die Jahre 2000 bis 2008 wie folgt:

Zu Frage 9: Für Eltern liegt der Reiz der privaten Ersatzschulen hauptsächlich in der Eigenart ihres Angebotes. Die konfessionellen Schulen finden das Interesse jener Eltern, die eine umfassende Vermittlung religiöser Werte erwarten. Andere Ersatzschulen bereichern das Schulwesen durch ihre besondere pädagogische Ausrichtung. Die Zunahme der privaten Schulen bedeutet keine verbreitete Abkehr von den öffentlichen Schulen. Das macht eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes deutlich, wonach in Deutschland nur 7,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine private Schule besuchen, während ihr Anteil in den meisten europäischen Ländern weit höher liegt. Das Saarland wurde erst im laufenden Schuljahr von der bundesweit seit einigen Jahren zu beobachtenden Welle von privaten Schulgründungen erfasst.

Wie viele SchülerInnen hat die private ERS HerzJesu-Schule in Saarbrücken in den einzelnen Klassenstufen? Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft dieser Schule?

Zu Frage 10: Die Erweiterte Realschule Herz-Jesu des Don-Bosco-Schulvereins nimmt nur Jungen auf und hat der Schulaufsichtsbehörde im laufenden Schuljahr für die einzelnen Klassenstufen (5 bis 10) die folgenden Schülerzahlen gemeldet: 6, 11, 10, 8, 14, 5.

Insgesamt sind dies 54 Schüler. Der Schulträger zeigt sich entschlossen, die Schule trotz ihrer geringen Größe weiterhin zu betreiben. Die Landesregierung hat keinen Anlass zu Mutmaßungen über die Zukunft der Schule. Mit Rücksicht auf Missstände, die dort in der Vergangenheit beim Umgang mit Schülern vorgekommen sind, wird die Schule verstärkt beaufsichtigt.