Fachhochschule

(13/1907) Landtag des Saarlandes - 13. zur Prävention der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und Drogeneinfluss liegen vor?

Zu Frage 6: Die Gesamtkonzeption der Landesregierung zur Eindämmung der von Alkohol und illegalen Drogen ausgehenden Verkehrssicherheitsgefahren umfasst im Bereich des MfIS und der Vollzugspolizei Organisations- und Steuerungsstrukturen, Verfahrensregelungen, Fortbildungsmaßnahmen und präventive Maßnahmenansätze.

Ausgehend von der politischen Schwerpunktbildung in der Vorhabenplanung des MfIS wurde mit der beim MfIS angebundenen ständigen Arbeitsgruppe „Drogenerkennung" und der Etablierung des Beauftragten für Drogenerkennung bei der Landespolizeidirektion im Saarland ein logisch strukturiertes und in Deutschland einmaliges System zur Steuerung und Betreuung dieses Aufgabenbereichs etabliert. In der Ausführungsebene setzt sich diese Struktur vom zentralen Aus- und Fortbildungsauftrag der Fachhochschule für Verwaltung über die bei den Dienststellen angebundenen Drogenberater bis zu den bereits fortgebildeten Einsatzkräften in den Polizeiinspektionen und den Drogenspezialisten der Verkehrspolizeiinspektion Saarbrücken-Dudweiler fort.

In dem vom MfIS herausgegebenen Erlass über die Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung ist die Überprüfung von Verkehrsteilnehmern auf Alkohol, illegale Drogen und Medikamente als vorrangige und grundsätzliche Aufgabe für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten festgeschrieben.

Alkohol- und Drogenkontrollen erfolgen wegen ihrer Priorisierung in den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung grundsätzlich das ganze Jahr über. Darüber hinaus werden saisonale, zeitliche und örtliche Schwerpunktbildungen vorgenommen ­ bei Alkoholkontrollen z. B. an Fasching, in der Vorweihnachtszeit und anlässlich von Sommerfesten, bei Drogenkontrollen vermehrt an Wochenenden, im Einzugsbereich von Diskotheken und anlässlich von Open-Air-Konzerten.

In einem mit dem Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales (MJAGS) und der Staatsanwaltschaft abgestimmten Erlass wurden vom MfIS Verfahrensregelungen für die Kontrollpraxis auf Drogenbeeinflussung formuliert, um für die Einsatzkräfte ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu schaffen und eine möglichst landeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten.

Vorrangiges Ziel der nach einer Neukonzeption rein praxisorientierten Fortbildung ist die Stärkung der polizeilichen Handlungskompetenz zur Erkennung von Drogenbeeinflussung beim polizeilichen Einschreiten.

Vielfältige Aktivitäten entwickelt die saarländische Polizei auf dem Gebiet der Alkoholund Drogenprävention speziell im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Exemplarisch stehen hierfür folgende Aktionen:

- Gemeinschaftsprojekt der Polizei, des ADAC und des Fahrlehrerverbandes „Verkehrssicherheit ­ jetzt!", in dem die besondere Risikogruppe der Berufsschüler von speziell ausgebildeten Verkehrssicherheitsberatern der saarländischen Polizei auch zur Alkohol- und Drogenproblematik im Straßenverkehr aufgeklärt werden,

- Einsatz von Informationsständen und dem Alkohol-Fahrsimulator bei geeigneten öffentlichkeitswirksamen Ereignissen, z. B. Tag der offenen Tür beim Flughafen Saarbrücken-Ensheim, Verbrauchermesse „Welt der Familie", Tag der Hilfsdienste, aber auch bei lokalen oder regionalen Verkehrssicherheitsaktionen in Schulen und Betrieben,

- Pressemitteilungen mit allgemein präventivem Charakter bei saisonalen und regionalen Ereignissen, aber auch Ankündigung von Kontrollen und Veröffentlichung von Einsatzergebnissen nach Alkohol- und Drogenkontrollen im Sinne eines generalpräventiven Wirkungsansatzes,

- Ausrichtung des europäischen Expertentreffens „Drogenerkennung" in Kooperation mit dem MfIS, dem Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes und dem Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS).

Darüber hinaus bieten - den Geschäftsbereich des MJAGS betreffend - inzwischen im Saarland die sechs Suchtfachstellen in den Landkreisen das Projekt "FreS" (Früherkennung und -intervention bei erstauffälligen Suchtmittelkonsumenten - analog zum Bundesmodellprojekt "FreD"/ "D" für Drogenkonsumenten) an. Dieses Angebot stützt sich vor allem auf erstauffällige Konsumenten im Straßenverkehr.

Die Dienststellen in Merzig und Saarlouis waren die ersten, die mit den dortigen Suchtberatungsstellen zusammengearbeitet haben. Inzwischen sind im Regionalverband Saarbrücken die AGD (Aktionsgemeinschaft Drogenberatung) und in Neunkirchen "Die Brigg" des Caritasverbandes (in Kooperation mit der Beratungsstelle "Knackpunkt" in St. Wendel und den Beratungsstelle im Saar-Pfalz-Kreis) dazugekommen. Ebenso ist die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken über das Projekt informiert und kann bei entsprechenden polizeilichen Anzeigen die Aufnahme eines "FreS-Kurses" vorschlagen oder anordnen.

Kurz beschrieben besteht ein FreS-Kurs aus 8-10 Gruppensitzungen, in denen sich die Probanden unter Anleitung des Kursleiters mit ihrem jeweiligen Suchtmittelkonsum auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine Bescheinigung über den erfolgreich abgeschlossenen Kurs bzw. gegebenenfalls lediglich eine Bestätigung über die Anzahl der abgeleisteten Kursstunden.

Grundsätzlich sind diese FreS-Kurse auch für Probanden möglich und gedacht, die aufgrund von alkoholbedingten Auffälligkeiten eine polizeiliche Intervention erfahren haben. Zusätzlich kooperieren die Suchtberatungsstellen zunehmend mit den regionalen Krankenhäusern im Rahmen des Bundesmodellprojektes "HaLt" (Hart am Limit), um Jugendliche oder junge Erwachsene anzusprechen, die wegen Alkoholintoxikation zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert wurden.

Hier ist die Polizei allerdings meist nur am Rande mit betroffen.