Entsorgung von FCKW aus Kühlgeräten

Vorbemerkung des Fragestellers: „Bei der Entsorgung der in Altkühlgeräten enthaltenen extrem umweltschädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bestehen in Deutschland nach wie vor gravierende Missstände.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) festgestellt hat, liegt Deutschland im Jahr 2006 mit einer durchschnittlichen FCKWEntnahme von nur 45 % aus den Altgeräten immer noch weit hinter dem in Deutschland geforderten Stand der Technik. In anderen EU-Staaten werden Rückgewinnungsquoten von mindestens 90 % vorgeschrieben und auch erreicht. In Österreich etwa beträgt die entsprechende Quote 91 %.

Auch zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es gravierende Differenzen. Erreicht etwa Baden-Württemberg eine Rückgewinnungsquote von 72 %, beträgt der entsprechende Wert in Niedersachsen gerade einmal 30 %.

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen in Deutschland seit dem 24. März 2006 Elektro-Altgeräte und entsprechend auch Kühlgeräte kostenlos an kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden. Die Geräte sind laut Gesetz entsprechend dem Stand der Technik zu verwerten. Die Verantwortung für die Entsorgung und die dafür anfallenden Kosten tragen die Gerätehersteller.

Kühlgeräte beinhalten in der Regel Kältemittel sowohl im Kältekreislauf (als reines Kältemittel) als auch im Isoliermaterial (geschäumt im PUR-Schaum). Nach dem ElektroG müssen zusätzlich zu FCKW auch andere Kältemittel wie teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) oder teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) und Kohlenwasserstoffe (KW) aus den Elektroaltgeräten getrennt entfernt werden. Die FCKWEntnahme aus dem Kältekreislauf (Trockenlegung) wird Stufe 1-Behandlung genannt, die FCKW-Entnahme aus dem Isoliermaterial wird Stufe 2-Behandlung genannt.

Für die erste Stufe fordert die Technische Anleitung (TA) Luft eine Rückgewinnungsquote von 90 %. Für die FCKW-Rückgewinnung aus dem Isoliermaterial (in der zweiten Stufe) ­ bei der idealerweise mehr als das Doppelte an FCKW anfiele ­ schreibt die TA Luft keine Rückgewinnungsquote vor, sondern ausschließlich technischen Vorgaben wie Grenzwerte für die Abluft und Anhaftungen sowie für die Dichtigkeit der Anlage.

Für die Entsorgung eines Kühlgerätes erhalten deutsche Entsorgungsunternehmen von den Geräteherstellern derzeit nur noch etwa zwei Euro. Nach Brancheninformationen kostet ein seriöses, umweltgerechtes Kühlgeräterecycling, bei dem das angefallene FCKW in Spezialanlagen vernichtet wird, tatsächlich rund acht Euro. Damit werden keine Anreize geschaffen, bei der Rückgewinnung von FCKW die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.

Fluorchlorkohlenwasserstoffe sind extrem schädlich für Klima und Ozonschicht. Bei jährlich anfallenden ca. 2,4 Millionen FCKW-haltigen Altkühlgeräten ist laut DUH deutschlandweit von Treibhausgasemissionen durch FCKW-Verluste bei der Entsorgung der Kühlgeräte in Höhe von ca. 3,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalentenpro Jahr auszugehen. Im Vergleich zur Best Practice (Österreich) werden in Deutschland jährlich FCKW-Emissionen entsprechend 3,1 Millionen Tonnen CO2 ­ Äquiva-lenten aufgrund unsachgemäßen Kühlgeräterecyclings nicht zurückgewonnen und entsprechend nicht ordnungsgemäß entsorgt."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Aufgrund der extremen Klimarelevanz der in Kühlgeräten enthaltenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) ist eine Behandlung der Altgeräte nach dem Stand der Technik dringend geboten. Überhöhte Treibhausgasemissionen sind nicht hinnehmbar.

Im Saarland wird nur eine Anlage zum Kühlgeräte-Recycling betrieben. Die Betreiberfirma ist Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V.. Die Anlage unterliegt der Güteüberwachung.

Die seit Inkrafttreten der Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) über die kommunalen Sammelstellen erfassten Altkühlgeräte werden jedoch nicht in dieser, sondern in außersaarländischen Anlagen behandelt. Um welche Anlagen es sich dabei handelt und wie viele Altgeräte im Saarland erfasst werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Das ElektroG sieht eine diesbezügliche Information der Landesbehörden nicht vor.

Liegen der Landesregierung Angaben darüber vor, wie viele Altkühlschränke jährlich im Saarland entsorgt werden?

Zu Frage 1: Angaben über die Anzahl der im Saarland jährlich entsorgten Altkühlschränke liegen nicht vor. Die einzigen verfügbaren Daten betreffend die Gesamttonnage. So wurden im Jahr 2005 ca. 1.583 Tonnen, im Jahr 2006 ca. 1.742 Tonnen und im Jahr 2007 ca. 784 Tonnen Altkühlschränke im Saarland entsorgt.

Liegen der Landesregierung (etwa anhand der Anzahl der in jeder Geräteklasse anfallenden Altgeräte) Schätzungen darüber vor, welche Menge FCKW ­ möglichst gesondert nach Stufe 1 und 2 ­ in den im Saarland entsorgten Kühlschränken enthalten ist?

Zu Frage 2: Nein. Hierzu wären neben der Anzahl der entsorgten Geräte Kenntnisse über deren tatsächlichen FCKW-Gehalt erforderlich. Dieser variiert je Gerätetyp, Hersteller und Baujahr (laut RAL Gütegemeinschaft zur Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V. enthalten intakte Kühlgeräte zwischen 240 ­ 400 g FCKW R11 und zwischen 130 ­ 150 g FCKW R12) und ist zudem abhängig von etwaigen Beschädigungen des Altgerätes.

In welchen Anlagen wird das im Saarland anfallende FCKW entsorgt? Werden in diesen Anlagen auch im benachbarten Ausland angefallene Geräte bzw. Mengen an FCKW entsorgt?

Zu Frage 3: Die im Saarland angefallenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe wurden in den letzten Jahren über die Firmen RCN Chemie in Goch, Nordrhein-Westfalen, (R12) und GHC Gerling in Hanau, Hessen, (R11) entsorgt. Es liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, ob in diesen Anlagen auch im Ausland angefallene Geräte bzw. FCKW-Mengen entsorgt wurden.

Liegen der Landesregierung Angaben darüber vor, welche Mengen FCKW ­ möglichst gesondert nach Stufe 1 (R12) und Stufe 2 (R11) ­ aus den entsorgten Kühlgeräten gewonnen werden und wie hoch infolge dessen die „Rückgewinnungsquote" ist?

Zu Frage 4: Da keine Angaben darüber vorliegen, wie viel FCKW in den zur Entsorgung angelieferten Kühlgeräten enthalten war (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2), ist die Ermittlung einer Rückgewinnungsquote nicht möglich.

Bekannt sind lediglich die in den Jahren 2005 ­ 2007 aus der im Saarland betriebenen Behandlungsanlage entsorgten FCKW-Mengen (Angaben in Tonnen).

Welche Kontrollen haben in den letzten Jahren in den betreffenden Anlagen stattgefunden, und welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?

Zu Frage 5: Die Anlage wird im Rahmen der Regelüberwachung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kontrolliert. Dabei werden die Zwischenlagerung der Kühlgeräte im jährlichen Rhythmus und die Zerlegung der Kühlgeräte im dreijährlichen Rhythmus überprüft. Bei den bisherigen Kontrollen wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Beabsichtigt die Landesregierung Initiativen, um die geschilderten Missstände zu beheben ­ indem sie sich etwa auf Bundesebene dafür einsetzt, dass (wie zum Beispiel in der Schweiz) eine kostendeckende Entsorgung des FCKW durch eine separate Vergütung sichergestellt wird, dass konkrete Vorgaben auch für die zweite Stufe des FCKW-Recycling gemacht werden oder dass jahresbezogene Stoffstrombilanzen über FCKW-relevante Input-Ströme und Output-Ströme von den Betreibern der Kühlgeräterecyclinganlagen verlangt werden?

Zu Frage 6: Die Veröffentlichungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben die Bundesländer zum Anlass genommen, die Thematik in den zuständigen Fachgremien (Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz - LAI - und Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall - LAGA -) einer vertieften Behandlung zu unterziehen.

Obwohl die von den statistischen Landesämtern erhobenen und von der DUH verwerteten Daten nicht zum Zweck der Berechnung von Rückgewinnungsquoten bei der Behandlung von FCKW-haltigen Kühlgeräten erhoben wurden und diese Daten somit für eine Effektivitätsbestimmung von Anlagentechniken im Hinblick auf die Rückgewinnung von FCKW nicht als geeignet an zu sehen sind, haben LAI und LAGA eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die der Steigerung der Effizienz sowie der Verbesserung der Überwachung dienen sollen. Diese sehen u.a. neben der Erarbeitung von Vollzugshilfen hinsichtlich geeigneter Mess- und Überwachungsmethoden (durch Betreiber und Sachverständige) die Durchführung von Modellprojekten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Vorgaben der TA Luft über eine Massenbilanz für die Stufe 2-Behandlung (FCKW-Entnahme aus dem Isoliermaterial) vor. Dieses Vorgehen wird von der Landesregierung mitgetragen.