Brand bei Halberg Guss GmbH

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Mai 2007 soll es nach Angaben des Umweltschutzverbandes BUND und auch von Anwohnern zu einem größeren, offenbar nicht gemeldeten Brand auf dem Gelände der Halberg Guss GmbH in Brebach gekommen sein. Dabei soll es ­ zumindest zeitweise ­ auch zum Ausfall der Produktion gekommen sein."

Ist der Landesregierung bekannt, ob und wann der oben genannte Brand auf dem Gelände der Halberg Guss GmbH stattgefunden hat?

Zu Frage 1: Die Feuerwehr Saarbrücken war im Mai 2007 nicht auf dem Gelände der Halberg Guss GmbH eingesetzt. Die Werkfeuerwehr der SAINT-GOBAIN GUSSROHR GmbH & Co. KG, die auch den Werkbrandschutz auf dem Gelände der Halberg Guss GmbH sicherstellt, war im Mai 2007 lediglich am 19. Mai 2007 zu einem Brand bei der Halberg Guss GmbH eingesetzt. Kenntnisse über weitere Brände in diesem Unternehmen in dem angegebenen Zeitraum liegen der Landesregierung nicht vor.

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Ursache und Hergang dieses Vorfalls?

Zu Frage 2: Der von der Werkfeuerwehr gemeldete Brand am 19. Mai 2007 betraf eine Formanlage der Halberg Guss GmbH. Verursacht wurde der Brand durch Fugen- und Schweißarbeiten einer Fremdfirma. Die Werkfeuerwehr war in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Einsatz.

Ist der Landesregierung bekannt, welche Schadstoffe bei diesem Brand ausgetreten sind und inwieweit dadurch Gefahr für die Gesundheit der im Raum Saarbrücken lebenden Menschen bestand - (Schadstoffe bitte genau bezeichnen unter Angabe der ausgetretenen Mengen)

Zu Frage 3: Nach Auskunft der Werkfeuerwehr wurden bei dem Brand am 19. Mai 2007 keine Schadstoffe freigesetzt.

Warum wurde die Öffentlichkeit über den Vorfall nicht informiert?

Zu Frage 4: Nach Aussage der Werkfeuerwehr bestand bei dem Brand am 19. Mai 2007 zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Anwohner. Deshalb bestand keine Notwendigkeit, eine Gefahrmeldung zu veröffentlichen.

Welche Konsequenzen haben sich aus der Nichtveröffentlichung des Brandes ergeben und wie wird zukünftig eine rechtzeitige und umfangreiche Information der Öffentlichkeit sichergestellt?

Zu Frage 5: Da eine Veröffentlichung des Brandes am 19. Mai 2007 nicht notwendig war, ergeben sich auch keine Konsequenzen. Grundsätzlich ist eine rechtzeitige und umfangreiche Information der Öffentlichkeit durch die Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden durch Aufnahme dieser Aufgabe in die jeweiligen Alarmpläne oder Grundsatzkonzepte (z.B. Hilfeleistungskonzept der Saarländischen Feuerwehren für den ABC-Einsatz) sichergestellt.