Müll- und Abwassergebühren
Wie haben sich die Müllgebühren im Zeitraum von 1999 bis 2007 durchschnittlich im Saarland entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Kostenbestandteilen wie zum Beispiel: Abfuhr, Sortieren, Entsorgen)?
Zu Frage 1: Die nachfolgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Hausmüllgebühren (Restabfall und Bioabfall) für die Jahre 1999 bis 2007 aller 6 saarländischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Dies sind der Entsorgungsverband Saar (EVS) sowie die aus dem Verband ausgeschiedenen Kommunen. Saarbrücken, St. Wendel und Lebach sind zum 01.01.2000, Völklingen ist zum 01.01.2004 und Eppelborn zum 01.01.2006 aus dem EVS ausgeschieden.
Die Daten wurden auf Basis der jeweiligen Gebührensatzungen für eine saarländische 4 köpfige Musterfamilie (120 l-Restabfallgefäß, 120 l-Bioabfallgefäß, jeweils 14-tägliche Leerung) ermittelt.
Die von den einzelnen örE erhobenen Gebühren für häusliche Abfälle sind allerdings aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Gebührensysteme und Serviceleistungen nur schwer miteinander vergleichbar.
Die mittlere Hausmüllgebühr für St. Wendel (Bioabfall: Pauschalgebühr, Restabfall: bis 2005
Identsystem, seit 2006 Verwiegesystem), Lebach und Eppelborn (beide Verwiegesystem) wurde rechnerisch auf der Grundlage spezifischer Rest- und Bioabfallmengen für eine 4 köpfige Modellfamilie ermittelt. In der Gefäßgebühr bzw. Grundgebühr enthaltene Serviceleistungen, wie z. B. kostenlose Sperrmüllabfuhr oder Wertstoffhofnutzung, wurden bei der Ermittlung der jeweiligen Durchschnittsgebühr nicht berücksichtigt.
Vergleiche würden insoweit zu falschen Aussagen führen. Als Anlagen beigefügt sind die vom EVS zur Verfügung gestellten Kostenangaben für die Abfuhr und Entsorgung, die in die Gebührenkalkulation für die Hausmüllgebühr und Biomüllgebühr eingeflossen sind. Von den ausgeschiedenen Kommunen wurden hierzu keine Angaben zur Verfügung gestellt. Für die Sortierung sind nach Mitteilung der örE keine oder nur Kosten von untergeordneter Bedeutung angefallen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Müllgebühren der einzelnen Bundesländer in den Jahren 1999 bis 2007?
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen verlässliche Zahlen über die durchschnittlichen Müllgebühren der einzelnen Bundesländer in den Jahren 1999 bis 2007 nicht vor. Sie hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein echter Vergleich der Müllgebühren mit anderen Bundesländern nicht möglich ist, da sich die Leistungen und Gebührenstrukturen der einzelnen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger teilweise erheblich unterscheiden. Die Aussagekraft von allgemeinen Umfrageergebnissen oder Veröffentlichungen Dritter macht sich die Landesregierung nicht zu Eigen.
Die Gebührenhöhe hängt stark von den jeweiligen Entsorgungskonzepten ab, die neben der Restabfalleinsammlung und -entsorgung viele weitere Dienste umfassen, die ihrerseits von Entsorgungsträger zu Entsorgungsträger je nach örtlichen Gegebenheiten verschieden organisiert und ausgestaltet sind.
Die Darstellung von Zusammenhängen zwischen Gebührenhöhe, Dienstleistungsangebot, Kosten etc. ist oft nur im Ansatz möglich, eine Auswertung der Daten daher äußerst schwierig. Die Gebührenvergleiche, die dennoch gemacht werden, sind somit immer unzureichend und erklärungsbedürftig und deshalb auch wenig aussagekräftig. Sie können allenfalls Tendenzen oder Entwicklungen aufzeigen.
In diesem Sinne ist auch ein aktueller im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Ende 2007 durchgeführter bundesweiter Vergleich der Abfallgebühren zu bewerten. Grundlage dieses Vergleichs war eine bundesweite Erhebung der Abfallgebühren für einen 4-Personen-Musterhaushalt, der die kleinsten zulässigen Gefäße für Restmüll und Bioabfall nutzt, auf Basis der im Internet verfügbaren Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Vergleich wurde in der vom Bayerischen Staatsministerium herausgegebenen Fachzeitschrift „Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2008" veröffentlicht.
Die in diesem bundesweiten Vergleich für 2007 ermittelte Durchschnittsgebühr liegt bei 1. Die niedrigste Gebühr wurde dabei für das Saarland mit 135, gefolgt von Brandenburg (155) und die höchste Gebühr für Bremen (277) ermittelt.
Ähnliche Abweichungen zeigten sich bei einem aktuellen, im Auftrag von SPIEGEL ONLINE durchgeführten Gebührenvergleich des Verbraucherportals VERIVOX Untersucht wurden hier die Müllgebühren in den 100 größten Städten Deutschlands. Bei diesem Vergleich ergaben sich Schwankungsbreiten von über 500 %. Die niedrigste Gebühr für ein 120 lRestabfallgefäß bei 7-tägiger Abholung wurde in Gelsenkirchen (171,40), die höchste in Aachen (663,60) festgestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken liegt mit einer Gebühr von 292,44 noch weit unter dem errechneten Gebühren-Mittelwert von rund 350.
Die Landesregierung hält trotz aller Probleme mit bundesweiten Vergleichen die Aussage für vertretbar, dass die Müllgebühren im Saarland unter dem bundesdeutschen Mittelwert liegen.
Wie entwickelten sich die Verwaltungsgebühren des EVS in dem Zeitraum von 1999 bis 2007 (nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Zu Frage 3: Die Satzung des Entsorgungsverbandes Saar über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) enthält eine Vielzahl von Gebührentatbeständen. Laut Auskunft des EVS sind in den Jahren 1999 bis 2007 keine relevanten Verwaltungsgebühren vereinnahmt worden.
Von Bedeutung ist lediglich das Verwaltungsgebühren-Aufkommen des EVS im Bereich Abfall für die Aufstellung, Rücknahme oder die Veränderung des Volumens eines Müllgefäßes sowie die Änderung der Entleerungshäufigkeit. Diese sog. Ummeldegebühr wurde erhoben bis 1999 und dann wieder ab 2007.
In der vom EVS zur Verfügung gestellten Tabelle 2 ist die Entwicklung der Verwaltungsgebühren am Beispiel der Gebühr für die Aufstellung, Rücknahme oder die Veränderung des Volumens eines Müllgefäßes sowie die Änderung der Entleerungshäufigkeit dargestellt: