Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland Heilstätten GmbH

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Deutsche Rentenversicherung Saarland (vormals LVA) ist mit einem Gesellschaftsanteil von 45,61 % größter Gesellschafter der SaarlandHeilstätten GmbH Saarbrücken (SHG). Sie haftet dort nach unserem Kenntnisstand mit einem Anteil am Gesellschaftsvermögen von mehr als 1,6 Mio.. Die SHG ist als GmbH organisiert, so dass dieser Anteil im Falle einer gravierenden wirtschaftlichen Krise der SHG in Gefahr wäre. Auch eine Nachschusspflicht aus dem Rentenversicherungsvermögen kann möglicherweise nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die SHG im immer mehr unter wirtschaftlichen Druck geratenden Gesundheitsmarkt tätig ist und offenbar mehrere ihrer Einrichtungen (zum Teil erhebliche) Defizite erwirtschaften (wenn auch nicht der Gesamtkonzern). Dagegen ist die Rentenversicherung auf die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben beschränkt und zu einer sorgsamen Verwaltung der Rentenversicherungsgelder verpflichtet. Eine wirtschaftliche Beteiligung an einem Krankenhauskonzern dürfte damit grundsätzlich nicht vereinbar sein. Auch ist die SHG offenbar nur mit einem geringfügigen Anteil ihrer Aktivitäten im Rehabilitations-Bereich engagiert, so dass sich auch unter diesem Gesichtspunkt die Beteiligung des Rentenversicherungsträgers, jedenfalls als Hauptgesellschafter der SHG-Gruppe, wohl kaum rechtfertigen lässt.

Vor diesem Hintergrund hat nach unseren Informationen noch Herr Gesundheitsminister Hecken die Deutsche Rentenversicherung Saarland bereits mehrfach zur Beendigung ihrer wirtschaftlichen Beteiligung an der SHG aufgefordert. Auch der Bundesrechnungshof hat offenbar bereits die Beteiligung der LVA/DRV beanstandet. All dem hat die LVA/DRV bislang offenbar nicht Folge geleistet."

Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland-Heilstätten GmbH in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht?"

Zu Frage 1: Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist neben dem Regionalverband Saarbrücken, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saar e. V., Gesellschafterin der als gemeinnützig anerkannten Saarland Heilstätten GmbH (SHG).

Die Beteiligung der DRV an der SHG war ursprünglich unter dem Gesichtspunkt der Tuberkulosehilfe als Aufgabe der Rentenversicherung i. V. mit §§ 1236 ff RVO rechtlich zulässig. Dies räumt auch der von der Fragestellerin erwähnte Bundesrechnungshof ausdrücklich ein.

Im Laufe der Jahre verlagerte die SHG ihren Tätigkeitsschwerpunkt jedoch mehr und mehr vom Rehabilitationsbereich in den Krankenhaussektor. Ergebnis der rechtlichen Bewertung der Landesregierung betreffend der derzeitigen Beteiligung der DRV Saarland nach den Kriterien einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung gemäß § 30 Abs. 1 SGB IV sowie denen einer zulässigen Vermögensanlage nach § 83 Abs. 1 Nr. 7 SGB IV ist, dass die Landesregierung Gespräche mit dem Ziel, eine Verkaufsmöglichkeit zu finden, führt.

§ 30 Abs. 1 SGB IV: (1) Die Versicherungsträger dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.

§ 83 Abs. 1 Nr. 7 SGB IV: (1) Die Rücklage kann, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist und die Anlage den dort geregelten Liquiditätserfordernissen entspricht, nur angelegt werden in Beteiligungen an gemeinnützigen Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung der Mittelhingabe vorwiegend den Aufgaben des Versicherungsträgers dient sowie Darlehen für gemeinnützige Zwecke.

Hinsichtlich einer wirtschaftlichen Bewertung dieser Beteiligung sei zunächst angemerkt, dass der Haushaltsplan der DRV Saarland für das laufende Jahr ein Gesamtvolumen von 1.173.881.000 aufweist. Der damit auf die Beteiligung am Stammkapital der SHG entfallende Anteil ist mit rund 0,14 % äußerst gering.

Die SHG-Gruppe ist ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das folgende Einrichtungen betreibt:

· 4 Krankenhäuser mit insgesamt 1.656 Planbetten bzw. ­plätzen

· 5 Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 432 Betten bzw. Plätzen

· 1 Alten- und Pflegeheim mit 103 Betten bzw. Kurzzeitpflegeplätzen

· die KMT-Klinik für Knochenmarktransplantationen in Idar-Oberstein

· der Wäschereibetrieb Saana-Textilpflege GmbH

· die SHG-Service GmbH, Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen

· die Apolog GmbH, Gesellschaft zur Erbringung von Leistungen im Bereich Logistik und Labor

Diese Einrichtungen befinden sich überwiegend im Saarland. Hier ist die SHG-Gruppe einer der bedeutendsten Krankenhausträger. Sie betreibt landesweit rund 16 % der Planbetten und -plätze und ist in einigen medizinischen Fachgebieten führend. Im Rehabilitationsbereich betreibt die SHG rund 12 % der Gesamtbetten im Saarland.

Die rund 3.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SHG sorgen für eine kompetente Behandlung und Betreuung der kranken Menschen. In den konzerneigenen Schulen für Kranken- und Kinderkrankenpflege, Physiotherapie und Ergotherapie stehen insgesamt 323 Ausbildungsplätze zur Verfügung, um qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Dies sind rund 15 % aller Ausbildungsplätze für Gesundheitsfachberufe im Saarland.

Das breitgefächerte Leistungsangebot im Krankenhaus- und Rehabilitationsbereich und die Fokussierung auf zukunftsträchtige Fachgebiete haben der SHG eine starke Stellung im saarländischen Gesundheitsmarkt verschafft. Ein wesentlicher Grund für die hohe Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzerns ist die enge Verzahnung der Akutversorgung mit der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Der Betrieb von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen unter dem Dach einer gemeinsamen Trägergesellschaft führt zu erheblichen Synergieeffekten, denn er ermöglicht eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung und erhöht dadurch die Wirtschaftlichkeit. Durch diese Trägerstruktur ist es auch möglich, Defizite einzelner Einrichtungen abzudecken. Dies kommt besonders den Rehabilitationseinrichtungen zugute. Durch diese Quersubventionierung ist es beispielsweise gelungen, den Weiterbetrieb der seit Jahren defizitären SHG-Fachklinik für Frührehabilitation in Quierschied zu sichern.

Die SHG-Gruppe verfügt über eine solide Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Eigenkapital und Jahresergebnisse haben sich sehr günstig entwickelt. Das Eigenkapital hat sich von 93.489.000 im Jahr 2003 auf 109.881.000 im Jahr 2007 erhöht. Mit den jährlichen Überschüssen und daraus gebildeten Rücklagen ist es außerdem gelungen, notwendige Investitionen zu finanzieren und damit die weitere positive Entwicklung des Konzerns zu sichern.

Angesichts der stetigen positiven Entwicklung der SHG-Gruppe und ihrer starken Stellung im Gesundheitsmarkt bestehen keine Anhaltspunkte für ein Insolvenzrisiko.