Dieser Brief wurde nun als Begründung für die Kündigung des Betriebsratsgremiums angegeben

Kündigung des Betriebsrates der Firma Chephasaar Vorbemerkung der Fragesteller: „Chephasaar in St. Ingbert ist ein traditionsreicher Pharmahersteller mit ehemals 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Rohrbach. Mittlerweile steht die MIP-Pharma Holding über verschiedenen Einzelunternehmen, darunter auch Chephasaar. Zur Zeit sind noch 36 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Chephasaar beschäftigt. Diesen droht nun die Kündigung. Der Betriebsrat der Firma Chephasaar sowie einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich daher in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Homburg gewandt, da die Arzneimittelproduktion nach Homburg verlagert werden soll.

Dieser Brief wurde nun als Begründung für die Kündigung des Betriebsratsgremiums angegeben."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach aktuellen Informationen der Landesregierung hat die Firma Chephasaar den Antrag auf Zustimmungsersatz zur beabsichtigten Kündigung von Betriebsratsmitgliedern beim Arbeitsgericht Neunkirchen zurückgezogen. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung der Betriebsratsmitglieder sind damit nicht erfüllt.

Ausgegeben: 30.09.2008 (11.08.2008)

Wie beurteilt die Landesregierung die beabsichtigte Kündigung von Betriebsräten, die sich für die Sicherung von Arbeitsplätzen einsetzen?

Zu Frage 1: Betriebsratsmitglieder genießen in ihren Unternehmen einen besonderen Kündigungsschutz. Abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung ist nach § 15 Kündigungsschutzgesetz eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nach § 103 Betriebsverfassungsgesetzes nur mit Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Ersetzung der Zustimmung durch die Arbeitsgerichte zulässig.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Bis auf die Produktion der Pharmaprodukte wurden alle Geschäftsfelder in die MIP-Holding ausgelagert. Künftig sollen die bewährten Arzneimittel von Lohnherstellern produziert werden.

Sind der Landesregierung diese seit 1995 andauernden Vorgänge bekannt?

Zu Frage 2: Gemäß § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) bedarf derjenige, der Arzneimittel zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Herstellen von Arzneimitteln sind in § 14 AMG geregelt. Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln kann und darf auch durch externe Betriebe in Lohnauftrag erfolgen. Die Firma Chephasaar GmbH und die Firma Rosen Pharma GmbH sind beide in Besitz einer Erlaubnis gemäß § 13

AMG zum Herstellen von Arzneimitteln.

Dem damaligen Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden im Juni 1995 die externen Betriebsstätten, die im Auftrag der Firma Chephasaar GmbH und der Firma Rosen Pharma GmbH Arzneimittel herstellen bzw. prüfen sollten, angezeigt.

Mit Schreiben vom 30. April 1997 wurde dem damaligen Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales angezeigt, dass die Firma MIP-Pharma GmbH in St. Ingbert als Vertriebsunternehmen die entsprechenden Aktivitäten (Fakturierung, Kommissionierung und Versand) für alle in Verkehr befindlichen Arzneimittel der Firma Chephasaar GmbH und der Firma Rosen Pharma GmbH ab 1. Mai 1997 übernehmen wird. Mit gleichem Schreiben wurde auch der Mitvertrieb einiger Arzneimittel angezeigt.

Mit Schreiben vom 16. September 1999 wurde dem damaligen Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass ein neues Forschungs- und Entwicklungsunternehmen mit der Firmierung MIP-International Pharma Research GmbH gegründet wurde. Weiterhin wurde angezeigt, dass sich die Pharmafirmen Chephasaar GmbH in St. Ingbert, Rosen Pharma GmbH in St. Ingbert, MIP-Pharma GmbH in St. Ingbert und MIP-International Pharma Research GmbH in St. Ingbert, zu einer Unternehmensgruppe unter Leitung der MIP-Holding GmbH zusammen geschlossen haben.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass Herstellung bzw. Vertrieb der Arzneimittel weiterhin durch die Firma Chephasaar GmbH, die Firma Rosen Pharma GmbH sowie die Firma MIP-Pharma GmbH durchgeführt werden sollen.

Mit Schreiben vom 28. November 2000 wurde dem Ministerium seitens der MIP-International Pharma Research GmbH angezeigt, dass zukünftig am Standort St. IngbertRohrbach Prüfungen von Arzneimitteln und Wirkstoffen durchgeführt werden.

Jede Änderung - auch die Beauftragung von Lohnherstellern - muss der zuständigen Behörde angezeigt werden und die Herstellungserlaubnis muss entsprechend geändert werden.

Die MIP-Holding mit Beteiligung der CNP ist ein kompliziertes Gebilde aus verschiedenen Beteiligungen. Verschiedenste Gerichtsverfahren wurden mit der Geschäftsleitung Chephasaar in den letzten Jahren geführt.

Ist die Landesregierung über das Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe sowie die einzelnen Verfahren informiert und wenn ja, wie beurteilt sie diese?

Zu Frage 3: Die MIP-Pharma GmbH, eine Vertriebsgesellschaft aus der MIP-Unternehmensgruppe, hat für die Verlagerung ihres Standortes von Blieskastel-Niederwürzbach nach Homburg im März 2006 einen Antrag auf Investitionszuschuss aus dem KMU-Programm des Saarlandes gestellt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wurde von der Antragstellerin ein Organigramm zur Struktur der Unternehmensgruppe vorgelegt. Innerhalb des Verbundes kommt der übergeordneten Holding (MIP-Holding GmbH), die an verschiedenen Gesellschaften der Gruppe Beteiligungen hält - so auch an der Chephasaar und an der MIP- Pharma GmbH - eine zentrale Stellung zu.

Die Geschäftsstrategie des Unternehmens zum damaligen Zeitpunkt (Antragstellung im März 2006) sah vor, innerhalb der MIP-Pharma GmbH neben der bisherigen Vertriebstätigkeit zukünftig auch die Arzneimittelproduktion innovativer Produkte, insbesondere neuer Antibiotika, am Standort Homburg zu betreiben. Das Unternehmen begründete die Investitionsmaßnahme und insbesondere den Aufbau des Homburger Produktionsstandortes mit der dringenden Notwendigkeit, hierdurch Wettbewerbsnachteile in Form sinkender Erträge durch langfristig verbesserte Margen über die Herstellung innovativer Produkte ausgleichen zu müssen.

Zur Entwicklung der Chephasaar GmbH insgesamt, wie auch zu Gerichtsverfahren, die die Geschäftsleitung der Chephasaar in den letzten Jahren möglicherweise geführt hat, liegen der Landesregierung keine Informationen vor.