Waldkalkungen im Saarland und deren Auswirkungen auf Flora und Fauna

Vorbemerkung des Fragestellers: „Um die Versauerung von Böden zu stoppen bzw. zu verlangsamen, werden Waldkalkungen durchgeführt. Dabei gilt es, die Maßnahmen mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf das betroffene Ökosystem durchzuführen, denn Waldkalkungen stellen eine erhebliche Störung waldgebundener Lebensformen dar (Kleinstlebewesen im Waldboden, Moose, Pilze, Flechten etc.). Insofern ist zu bemängeln, dass im Saarland Waldkalkungen per Hubschrauber während der Vegetationsperiode durchgeführt werden, wie beispielsweise im Frühjahr 2008 im Waldgebiet Dudweiler beobachtet werden konnte.

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein Westfalen weist darauf hin, die Ausbringungszeit derart zu wählen, dass bei allen Maßnahmen der Bodenschutzkalkung Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaften im Wald soweit wie möglich vermieden werden. Insbesondere ist darauf zu achten, eine Störung des Brutgeschäftes von Vögeln sowie eine direkte Schädigung von oberflächen- bzw. laufaktiven Insekten wie z. B. Waldameisen zu vermeiden. Um eine Beeinträchtigung der Bodenfauna durch Kalkung zu verhindern, sollte die Kalkung deshalb nur nach eingehender Bodenuntersuchung mit mild wirkenden Kalken außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt werden."

a) In welchem Flächenumfang wurden im vergangenen Jahr Waldkalkungen im Saarland durchgeführt?

b) Inwieweit kamen hierbei Granulate zum Einsatz und wie unterschieden sich die Kosten für Granulatausbringung von denen für Staubkalkung?

Zu Frage 1: a) Um Flora und Fauna nicht zu beeinträchtigen, beginnen die Kalkungsmaßnahmen immer erst nach der Vegetationsperiode im Spätherbst und enden im Frühjahr des Folgejahres vor Beginn der neuen Vegetationsperiode.

In den Perioden 2007/2008 wurden im Saarland 4505 Hektar gekalkt.

Die Kalkung 2008 wurde entgegen obiger Behauptung bereits am 4. März 2008 abgeschlossen.

Im Saarland wurde mit einem Dolomit-Kalk, Korngröße 0 bis 2 mm, erdfeucht, gekalkt.

Da im Saarland nur außerhalb der Vegetationszeit gekalkt wird, ist eine Ausbringung von Granulat nicht erforderlich.

Die Kosten für diese Kalkung betrugen mit Ausbringung durch Helikopter 60,00 bis 65,00 Euro pro to; eine Kalkung mit Granulat würde ca. 140,00 bis 150,00 Euro pro to betragen, also mehr als das Doppelte.

Welche Untersuchungen zu Auswirkungen der Waldkalkung auf Flora und Fauna (in Abhängigkeit von verwendetem Material, Körnungsgröße, Ausbringungsart und Jahreszeit) liegen der Landesregierung vor?

Zu Frage 2: Die Kalkungsmaßnahmen in den Wäldern des Saarlandes werden durch das Zentrum für Biodokumentation mit einem vegetationskundlichen Monitoring begleitet. Dieses Konzept sieht Vegetationsaufnahmen vor der Kalkung und im Folgejahr nach dem Kalkeintrag vor.

Eine Untersuchung auf Abhängigkeit von verwendetem Material, Körnungsgröße, Ausbringungsart und Jahreszeit findet nicht statt.

Im Saarland wird nur außerhalb der Vegetationszeit mit Helikopter gekalkt.

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Bestandsentwicklung von Waldameisen (u.a. Rote Waldameise) im Saarland und zu Auswirkungen von Kalkungsmaßnahmen auf Ameisenpopulationen?

Zu Frage 3: Nach Auskunft der Deutschen Ameisenschutzwarte, Landesverband Saarland, sind bis heute nach Waldkalkungen außerhalb der Vegetationszeit keine negativen Auswirkungen auf die Ameisenpopulation festgestellt worden.

Seit Einführung der naturnahen Waldwirtschaft im Staatswald und verschiedenen Kommunen des Saarlandes ist sogar eine Bestandszunahme der Waldameisen festzustellen. Diese Entwicklung ist durch bessere Lebensbedingungen für Waldameisen (artenreiche Mischwälder statt Monokulturen) zu erklären.

Sind der Landesregierung Beispiele bekannt, bei denen Vorkommen gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten (z.B. bestimmter Moose) im Saarland durch Kalkungen ausgelöscht bzw. erheblich beeinträchtigt wurden?

Zu Frage 4: Durch den Nachweis kalkungssensibler Biotope durch das Zentrum für Biodokumentation werden Flächen mit gefährdeten Arten von einer Kalkung ausgeschlossen.

Auf einer Untersuchungsfläche im Raum Neunkirchen wurde nach der Kalkung eine Beeinträchtigung von Weißmoos (Leucobryum glaucum) festgestellt. Weißmoos zählt im Saarland nicht zu den gefährdeten Arten. Nach Aussage der Uni Trier kann die Beeinträchtigung auch durch ein Trockenereignis eingetreten sein.

Inwieweit wird das Vorkommen gefährdeter Arten bzw. ein naturschutzrechtlicher Schutzstatus bei der Planung von Waldkalkungen berücksichtigt?

Zu Frage 5: Vor jeder Kalkungsmaßnahme wird durch das Zentrum für Biodokumentation eine naturschutzfachliche Prüfung durchgeführt. Dabei werden kalkungssensible Biotope kartiert und von einer Kalkung ausgenommen.

Ist die Landesregierung bereit, der Empfehlung der Deutschen Ameisenschutzwarte e.V. auf Kalkungen im Wald während der Vegetationszeit zu verzichten, in ihrer Strategie für Waldkalkungen (für Staats-. sowie für Privatwald) zu folgen und falls nein, warum nicht?

Zu Frage 6: Die Waldkalkungen werden im Saarland außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt.

Somit ist der Wunsch der Deutschen Ameisenschutzwarte bereits erfüllt.