Geplanter Abriss der Malzfabrik Tivoli in Blieskastel

Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hat beschlossen, ca. 520.000 als Komplementärmittel für den geplanten Abriss der Malzfabrik in Blieskastel zur Verfügung zu stellen. Daneben sollen 1,5 Millionen beim Land beantragt werden." Inwiefern ist die Landesregierung über die Abrisspläne der Malzfabrik Tivoli in Blieskastel informiert?

Zu Frage 1: Das Ministerium für Umwelt wurde von der Stadt Blieskastel in mehreren Gesprächen (erstmals im Februar 2006) über die Planungsabsicht, die Gebäude auf dem ehemaligen Malzfabrikgelände Tivoli abzureißen, in Kenntnis gesetzt.

Wie steht die Landesregierung zu den Abrissplänen?

Zu Frage 2: Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen den Abriss der Gebäude. Eine Freilegung des Geländes birgt zudem die Chance eine fußläufige Verbindung zwischen Klosteranlage und Innenstadt wieder herzustellen. Voraussetzung für eine Förderung aus der Städtebauförderung ist die gesicherte Finanzierung der Abrissmaßnahme.

Sieht die Landesregierung Alternativen zu den Abrissplänen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 3: Im Verfahren wurden durch Architekturbüros unterschiedliche Varianten der Nachnutzung und des Teilabrisses untersucht. Im Ergebnis haben diese Lösungsansätze die Stadt nicht überzeugt.

Nach einem Beschluss des Stadtrates von Blieskastel sollen für den Abriss 1,5 Millionen Euro aus Mitteln der Städtebauförderung beantragt werden.

Wird die Landesregierung diese Summe zum Abriss zur Verfügung stellen?

Zu Frage 4: Bislang liegen dem Ministerium für Umwelt grob geschätzte Gesamtkosten i. H. von 2,6 Mio. vor. Die Stadt Blieskastel wurde darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung allein aus Städtebauförderungsmitteln, aufgrund der voraussichtlichen jährlichen finanziellen Programmausstattung, nicht möglich ist.

Erst nach Vorlage der Abbruchplanung können auf der Grundlage eines Abbruchkonzepts die voraussichtlichen Abbruchkosten ermittelt werden. Im Juli 2008 wurde daher vereinbart, dass die Stadt Blieskastel eine entsprechende Abbruchplanung in Auftrag geben wird.

Die Stadt Blieskastel hat eine Anmeldung zur Aufnahme in das Programm 2009 mit Gesamtkosten i. H. von 1,5 Mio. für die Maßnahme vorgelegt. Weitere Finanzierungs-/Bauabschnitte sind für die Programmjahre 2010 (800.000) und 2011 (300. vorgesehen. Eine Förderzusage für das Programmjahr 2009 und die Folgejahre in der beantragten Höhe ist zurzeit nicht möglich, da die Finanzausstattung des Programms jährlich mit dem Bund neu verhandelt wird und erst nach Abschluss der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung feststeht.

Wird die Landesregierung nach dem Abriss noch weitere Mittel zur Aufwertung und Vermarktung der Fläche zur Verfügung stellen?

Zu Frage 5: Ob Städtebauförderungsmittel nach Abriss zur Verfügung gestellt werden können, ist abhängig von der Zielsetzung der Stadt Blieskastel. Zurzeit liegen dem Ministerium für Umwelt keine konkreten Ziele vor.

Wurde die geplante Maßnahme im Vorfeld mit der zuständigen Abteilung im Ministerium für Umwelt abgestimmt?

Zu Frage 6: Ja, die Maßnahme wurde grundsätzlich abgestimmt.

Welches städtebauliche Konzept liegt dem geplanten Abriss zugrunde?

Zu Frage 7: Zurzeit setzt ein rechtskräftiger Bebauungsplan in dem Plangebiet „Malzfabrik" eine hoch verdichtete Bebauung fest. Das Ministerium für Umwelt geht davon aus, dass der Bebauungsplan analog den Abbruchplänen und der geplanten Folgenutzung für den Bereich geändert wird. Darüber hinaus sind dem Ministerium für Umwelt keine Planungskonzepte bekannt.