Rente oder rentengleiche Leistungen für Strafgefangene

Begründung: Der Petent dieser vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages allen Bundesländern zugeleiteten Eingabe begehrt eine Rente oder zumindest rentengleiche Leistungen aus seiner im Rahmen des Strafvollzugs ausgeübten Beschäftigung. Außerdem fordert der die Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Rentenversicherung. Zur Begründung beruft er sich im Wesentlichen auf den Gleichheitsgrundsatz.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Rentenversicherung kann nur durch Bundesgesetz erfolgen. Das Land Bremen plant keine entsprechende Bundesratsinitiative.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Strafgefangenen weder vom Resozialisierunsgebot gefordert noch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung geboten. Die Einbeziehung aller Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung hätte für das Land Bremen als Träger des Strafvollzugs erhebliche finanzielle Auswirkungen, weil das Land die anfallenden Rentenversicherungsbeiträge zu tragen hätte. Gleiches gilt für die Zahlung rentengleicher Leistungen an (ehemalige) Strafgefangene.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beabsichtigt der Ausschuss, die Eingabe den Fraktionen sowie dem Rechtsausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären: Eingabe-Nr.: L 16/110

Gegenstand: Übernahme von Dolmetscherkosten Begründung: Die Petenten der vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an alle Landesvolksvertretungen weitergeleiteten Eingabe beanstanden, dass nach den gesetzlichen Regelungen die Kosten für Gebärdendolmetscher in vielen Fällen nur einkommensabhängig übernommen werden. Exemplarisch nennen Sie die Erstattung der Kosten von Gebärdendolmetschern bei Rechtsberatungen, Elternabenden Elternsprechstunden und Hochzeiten.

Der Petitionsausschuss hat eine Stellungnahme des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Im Land Bremen werden vielfältige Mittel bereitgestellt, die gehörlosen oder hörbehinderten Menschen einen Kostenersatz für entsprechende Dolmetscherleistungen ermöglichen, ohne dass eine Bedürftigkeitsprüfung im Sinne der Sozialgesetzgebung durchgeführt wird. So sichert das Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gehörlosen und hörbehinderten Menschen sowie Menschen mit eingeschränkter Sprechfähigkeit zur Kommunikation im Verwaltungsverfahren das Recht zum Einsatz von Gebärdendolmetschern/-innen zu. Damit ist die barrierefreie Teilnahme der oben genannten Personengruppe im Kontakt mit den Verwaltungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sichergestellt, ohne dass sich die Betroffenen bei der Sozialhilfe um eine Kostenübernahme bemühen müssen.

Darüber hinaus hat der Senat vor einigen Jahren eine institutionelle Förderung der Gehörlosen im Land Bremen beschlossen. In diesem Rahmen wird jährlich ein bestimmter Betrag zweckbestimmt zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten für die Dolmetschereinsatzzentrale/Beratungsstelle für Gehörlose beim Landesverband der Gehörlosen Bremen e. V. zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind unter anderem für Dolmetscherleistungen in den Bereichen bestimmt, die nicht durch vorrangige Gesetze erfasst sind, wie z. B. Notartermine, Trauerfeiern, Taufen, Anwaltsgespräche, Versammlungen von Kleingartenvereinen, Konfirmanden-Elternabende.

Ergänzend dazu werden im Rahmen der so genannten langjährig geförderten Maßnahmen, die jährlich durch die Deputation bestätigt werden, Wettmittel (jetzt Haushaltsmittel) für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. Der Senator für Bildung und Wissenschaft stellt zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern/-innen bei der Teilnahme gehörloser Eltern an Schulveranstaltungen (wie Elternsprechtagen oder Elternabenden) ebenfalls Mittel zur Verfügung.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass sich auch das Land Bremen für ein Leistungsgesetz für behinderte Menschen einsetzt, in dem gegebenenfalls Leistungen für gehörlose Menschen zu berücksichtigen sein werden.