Ansiedlung eines Outlet-Centers auf dem Gelände der Cristallerie Wadgassen und Ansiedlung eines weiteren Großmarktes in Ensdorf
Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut Medienberichten errichtet ein Investor gemeinsam mit dem Eigentümer des Geländes der Cristallerie in Wadgassen ein so genanntes OutletCenter in Verbindung mit einem kulturellen und gastronomischen Rahmen. Zeitgleich soll in Ensdorf ein weiteres Einkaufszentrum entstehen. Unsere Anfrage zum gleichen Themenkomplex aus dem Jahr 2006 (Drucksache 13/1106) konnte von der Landesregierung damals nicht zufrieden stellend beantwortet werden, weil die entsprechenden Daten offenbar nicht vorlagen. Aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Planungen ist jetzt davon auszugehen, dass die Fragen in der notwendigen Tiefe beantwortet werden können."
Wie ist der aktuelle genehmigungsrechtliche Sachstand zu beiden Vorhaben?
Zu Frage 1: Für die Erweiterung der vorhandenen Fabrikverkaufsflächen durch Neubau, Umbau und Umnutzung vorhandener Fabrikgebäude, Einrichtung von Event-, Gastronomieund Ausstellungsflächen in Wadgassen, Saarstraße 20 durch die Fa. Consigma AG, Zug/Schweiz, vertreten durch Herrn Richard R. Sigler, Eisenbahnstraße 70, 66117 Saarbrücken, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saarlouis mit Bauschein vom 19.08.2008 (Az.: 63-00757/07) die Baugenehmigung erteilt. Gegen die Baugenehmigung wurde seitens der Kreisstadt Saarlouis und der Mittelstadt Völklingen Widerspruch eingelegt, über den der Kreisrechtsausschuss noch nicht entschieden hat.
Für die Errichtung eines Einkaufszentrums in Ensdorf, Walter-von-Rathenau Straße, durch die Fa. PSE Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Kaiser-FriedrichRing 27, 66740 Saarlouis hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saarlouis mit Bauschein vom 03.06.2008 (Az.: 63-00171/08) die Baugenehmigung erteilt.
Gegen die Baugenehmigung wurde seitens der Kreisstadt Saarlouis Widerspruch eingelegt, der mit Bescheid vom 13.11.2008 (Az.: KRA 72/08) zurückgewiesen wurde. Die Stadt Saarlouis hat Klage erhoben.
Beabsichtigt die Landesregierung, diese Projekte finanziell, durch Sachleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen in irgendeiner Form zu unterstützen? Wenn ja, warum und in welcher Form?
Zu Frage 2: Eine Förderung der genannten Projekte aus Mitteln der wirtschaftsnahen Infrastruktur oder Städtebauförderung oder durch Straßenbaumittel ist nicht vorgesehen.
Welche Effekte erwartet die Landesregierung für die Entwicklung der umliegenden Innenstädte durch die Ansiedlung eines derartigen OutletCenters in Wadgassen bzw. eines weiteren Einkaufszentrums in Ensdorf? Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren, die von beiden Zentren für kleine und mittelständische Unternehmungen, Gewerbe und Einzelhandel in den umliegenden Stadt- und Ortskernen entstehen könnten?
Zu Frage 3: Ob bzw. inwieweit Effekte, Gefahren oder existenzielle Bedrohungen durch die Einzelhandelsansiedlungen in den Gemeinden Wadgassen und Ensdorf für kleine und mittelständische Unternehmungen und Gewerbetreibende des Einzelhandels in den umliegenden Stadt- und Ortskernen entstehen können, ist nur auf der Grundlage einer umfassenden und fundierten Bestandsaufnahme und Analyse zu beurteilen. Die hierfür notwendigen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.
Die für die Baugenehmigung zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saarlouis, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft hat, ob vom Outlet-Center in der Gemeinde Wadgassen gemäß § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Wadgassen oder in anderen Gemeinden (Nachbargemeinden) zu erwarten sind, hat hinsichtlich Art und Umfang der vom Vorhabenträger vorgesehenen Sortimente keine einschränkenden Auflagen getroffen. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass durch das Outlet-Center in der Gemeinde Wadgassen keine Gefahren für die Funktionsfähigkeit der innerörtlichen Versorgungsbereiche in den umliegenden Stadt- und Ortskernen und die dort vorhandenen kleinen und mittelständischen Unternehmungen und Gewerbetreibende des Einzelhandels entstehen werden.
Das Einzelhandelsvorhaben in der Gemeinde Ensdorf ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saarlouis nach den §§ 30 Abs. 1 und 31 BauGB beurteilt worden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes von 1966 und unterliegt daher nicht den Beschränkungen des § 11 Abs. 3 der geltenden Baunutzungsverordnung. Die maßgebliche Baunutzungsverordnung von 1962 enthält keine vergleichbaren Restriktionen für Einzelhandelsprojekte. Aussagen zu möglichen Auswirkungen oder Gefahren dieser Einzelhandelsansiedlung können seitens der Landesregierung daher nicht getroffen werden.
Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung bezüglich der dort geplanten Sortimentsstruktur? Mit welchen Sortimentsüberschneidungen ist durch das zusätzliche Angebot zu rechnen?
Zu Frage 4: Soweit der Landesregierung bekannt ist, sollen im geplanten Outlet-Center in der Gemeinde Wadgassen Warensortimente aus den Warengruppen Lebensmittel, Drogeriewaren, Schuhe, Textilwaren einschließlich Sportbekleidung und Heimtextilien, Sportartikel, Haushaltswaren und Geschenkartikel sowie kunsthandwerkliche Erzeugnisse angeboten werden. Im Einkaufszentrum in der Gemeinde Ensdorf ist das Angebot von Warensortimenten aus den Warengruppen Lebensmittel, Drogeriewaren, Textilwaren, Mode- Accessoires, Reitsportartikel und Kleintierbedarf geplant.
Aussagen zu Sortimentsüberschneidungen können aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen seitens der Landesregierung nicht gemacht werden.
Teilt die Landesregierung die Sorge örtlicher Gewerbetreibender in Saarlouis und weiteren umliegenden Gemeinden, die durch die Ansiedlung eines Outlet-Centers in Wadgassen eine existenzielle Bedrohung für die alteingesessenen Unternehmen fürchten?
Zu Frage 5: Aussagen zu einzelhandelsrelevanten Auswirkungen können aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen seitens der Landesregierung nicht gemacht werden.
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen, von Selbständigen und Gewerbetreibenden in der Region Saarlouis und Völklingen?
Zu Frage 6: Die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, von Selbständigen und Gewerbetreibenden in der Region Saarlouis und Völklingen kann mit Hinweis auf die Antwort zu Frage 3 von der Landesregierung nicht beurteilt werden.
Zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region Saarlouis und Völklingen stehen - wie allen Unternehmen - die bekannten Förderinstrumentarien und -programme des Landes zur Verfügung.