Von JPB Prometall wurden Maßnahmen zur Rentabilitätsverbesserung eingeleitet die erste Wirkungen zeigten

(13/1840) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Um die Schließung zu vermeiden und dem Werk Prometall eine neue Zukunft zu eröffnen, hat Decoma den Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des Extrusionsgeschäftes an J.P.B. Prometall GmbH / Hughsky Investments Ltd. veräußert.

Decoma beabsichtigte, J.P.B. Prometall beim Restrukturierungsprozess mit einem umfangreichen Unterstützungspaket behilflich zu sein.

Von J.P.B Prometall wurden Maßnahmen zur Rentabilitätsverbesserung eingeleitet, die erste Wirkungen zeigten. J.P.B. Prometall verfolgte das Ziel, das Werk in die Gewinnzone zurückzuführen und dauerhaft als leistungsfähigen Automobilzulieferer zu etablieren. Allerdings sicherte J.P.B. nicht 313, sondern 220 Dauerarbeitsplätze bis Ende der Bindungsfrist des Zuwendungsbescheides zu.

Im Zuge dieser Entwicklung hat WirtschaftsStaatssekretär Hettrich am 17.10.2007 gegenüber der Saarbrücker Zeitung wörtlich geäußert: „Wir prüfen in Gesprächen mit der Magna-Zentrale den Fall und die Förderung an Decoma. Dann entscheiden wir." Wie gestaltet sich der derzeitige Stand der Entscheidungsfindung der Landesregierung?

Besteht seitens der Landesregierung unter Umständen hinsichtlich einer prognostizierten negativen Entwicklung für das Werk Neunkirchen und seine Beschäftigten die Möglichkeit der Rückforderung von an den Magna-Konzern gezahlten Investitionshilfen zur Sicherung des Standortes Neunkirchen?

Wie lautet diesbezüglich die Einschätzung der Landesregierung?

Zu den Fragen 5 und 6: Verhandlungsziel der Landesregierung in den Gespächen mit MAGNA / Decoma und J.P.B. Prometall war die Erhaltung und Fortführung des Werkes Prometall in Neunkirchen mit einer möglichst hohen Zahl an Arbeitsplätzen.

Um dieses Ziel zu erreichen und den Abschluss der Vereinbarungen zwischen den Unternehmen zur fördern, hat das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft MAGNA / Decoma und J.P.B. Prometall zugesichert, trotz Unterschreitung der zu sichernden Dauerarbeitsplätze den Investitionszuschuss zu belassen und den Übernehmer in das Subventionsrechtsverhältnis einzubinden. Voraussetzung für das Belassen des Zuschusses war die rechtsverbindliche Vereinbarung eines Unterstützungspaketes zwischen Decoma und J.P.B. sowie die Sicherstellung des Subventionsvorteils zugunsten des Werkes Prometall Neunkirchen.

Aufgrund des engen Kontaktes mit MAGNA / Decoma, J.P.B. Prometall, Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaft, Stadt Neunkirchen sowie Banken und Finanzierungsunternehmen konnte die Landesregierung noch bis Mitte des 4. Quartals 2008 davon ausgehen, dass die Bedingungen für das Zustandekommen des Unterstützungspaketes erfüllt werden können (u.a. die Entlassung von MAGNA / Decoma aus dem Leasing- / Mietvertrag). Aus diesem Grunde hat sich auch die Beantwortung dieser Landtagsanfrage verzögert.

- 4 Drucksache 13/2329 (13/1840) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Mit Verschärfung der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde jedoch im Laufe des November 2008 erkennbar, wie sich die Rahmenbedingungen für das Zustandekommen des Unterstützungspaketes zusehends verschlechtern.

In einem Gespräch am 19. Januar 2009 im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft hat MAGNA / Decoma in Anwesenheit von J.P.B. Prometall mitgeteilt, dass sich die Hoffnungen auf eine Entlassung von Decoma aus dem Leasing / Mietvertrag offensichtlich zerschlagen haben und damit eine aufschiebende Bedingung für das Unterstützungspaket nicht erfüllt werden kann.

J.B.P. Prometall hat am 4. Februar 2009 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Die Landesregierung bedauert diese Entwicklung außerordentlich. Sie hat zwischenzeitlich mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft wird im Rahmen seiner Möglichkeiten alle aussichtsreichen Bemühungen unterstützen, für Prometall in Neunkirchen einen Übernehmer zu finden, damit das Werk mit einer möglichst hohen Zahl an Arbeitsplätzen erhalten bleiben kann.

Seine Rückforderungsansprüche an den Subventionsnehmer Decoma (Germany) GmbH wird das Ministerium pflichtgemäß verfolgen. Im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten wird es hierbei berücksichtigen, ob und in welchem Umfang Decoma (Germany) GmbH als Alt-Eigentümer bereit ist, einen Beitrag zur Fortführung des Werkes Prometall zu leisten.