Arbeitsschutzgesetz

(13/2281) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Liegen neuere arbeitswissenschaftliche Arbeits- und Anforderungsanalysen für die Lehrerarbeitsplätze an saarländischen Schulen vor?

Zu Frage 4: Gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) ist die Landesregierung verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für den Schulbereich zu bestellen. Mit den Aufgaben des betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes, der die Arbeitssicherheit und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze in der Schule unterstützen soll, wurde der BAD („Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH") beauftragt. Er hat auch die Aufgabe, Lehrer oder Schulleiter zu beraten, wie der „Arbeitsplatz Schule" gesundheitsförderlicher gestaltet werden kann.

Der BAD informiert die Schulleiter/innen der einzelnen Schulformen regelmäßig im Rahmen von Schulleiterdienstbesprechungen über sein Angebot. Darüber hinaus werden regelmäßige Sprechstunden angeboten, die unter anderem auch für telefonische Beratungen genutzt werden können. Für jede schwangere Lehrerin wird durch den betriebsärztlichen Dienst (BAD) die nach dem Mutterschutzgesetz erforderliche Gefährdungsanalyse erstellt.

Darüber hinaus verpflichten § 5 und § 6 des „Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)" den Arbeitgeber, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung (oder Gefährdungsanalyse) gliedert sich in einen Teil, der sich mit allgemeinen, objektiv feststellbaren Kriterien beschäftigt, sowie einen Teil, der die psychischen Belastungsfaktoren ermittelt. Der Bundesverband der Unfallkassen hat eine Broschüre zum Thema "Beurteilung der Gefährdung und Belastung von Lehrerarbeitsplätzen" (GUV-I 8760) herausgegeben, die allen Schulen zugänglich ist. Diese enthält unter anderem nicht nur eine Checkliste, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter die Lehrerarbeitsplätze beurteilen kann, sondern auch die Auflistung psychosomatischer Belastungsfaktoren.

Wenn ja, fließen die Erkenntnisse der Arbeits- und Anforderungsanalysen auch in die Eignungsdiagnostik von Lehramtskandidatinnen und ­kandidaten ein?

Zu Frage 5: Eine Eignungsdiagnostik als Voraussetzung für die Zulassung zum Lehramtsstudium findet nicht statt. Im Rahmen der Studien- und Berufswahlvorbereitung haben die Schülerinnen und Schüler jedoch die Möglichkeit, ihre Eignung für den Lehrerberuf einzuschätzen. Hinweise auf geeignete Diagnoseinstrumente sind zum Beispiel auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers veröffentlicht.

- 4 Drucksache 13/2333 (13/2281) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Während ihres Studiums müssen die Studierenden des Lehramtsstudiums mehrere Schulpraktika absolvieren. Diese dienen den Studierenden zur Stärkung ihres Bezugs zur Schulpraxis. Sie bieten in besonderer Weise Gelegenheit, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogisch-psychologische Aspekte des Unterrichtens und Erziehens zu integrieren sowie Theorie und Praxis aufeinander zu beziehen. In ihnen sollen die Studierenden u. a. auch Hilfen für eine realistische Selbsteinschätzung und Hinweise zur Selbstüberprüfung der Neigung und Eignung für den Lehrerberuf erhalten. Die Studierenden sind deshalb zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit der praktikumsbetreuenden Lehrkraft und gegebenenfalls der Schulleitung verpflichtet.

Die Studien zu Belastungsfaktoren von Lehrern belegen in den vorderen Rängen eine Kombination von Lern- und Verhaltensproblemen bei Schülerinnen und Schülern mit der Höhe der Unterrichtsverpflichtung sowie der Klassengröße.

Wie beurteilt die Landesregierung diese Auffassung (Antwort bitte begründen)?

Zu Frage 6: Nach Ansicht der Landesregierung kann vor allem die Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Qualität von Unterricht sowie die Einführung „entlastender" Unterrichtsmethoden zur Unterstützung der Lehrkräfte beitragen. Als Beispiele sind zu nennen:

- Im Rahmen der Qualitätssicherung wird u.a. auch die Schulzufriedenheit aller am Schulleben Beteiligten als wichtiges Qualitätskriterium evaluiert. Dabei ist es unter anderem von großer Bedeutung, dass die Schule funktionierende Kommunikationsstrukturen schafft, innerhalb derer Probleme in angemessener Form und angstfrei erörtert werden können.

- Die Einführung von schülerorientierten Unterrichtsmethoden, z. B. „Selbstorganisiertes Lernen (SOL)" sowie die Ergänzung des Unterrichts durch E-Learning werden seit einigen Jahren durch Lehrerfortbildungs- und Beratungsangebote gefördert.

- Projekte zur Verbesserung der Unterrichtsqualität z. B. im naturwissenschaftlichen Unterricht, z. B. SINUS, Chemie im Kontext, tragen dazu bei, den Unterricht verstärkt schülerorientiert zu gestalten.

- Projekte und Initiativen zur Verbesserung des Schulklimas, zur Verminderung von Gewalt an Schulen und zur Förderung der erzieherischen Kompetenz sind u.a. auch das Ziel des im Januar 2009 eingerichteten Landesinstituts für präventives Handeln (LPH).

- Beim Lehrereinsatz werden gesundheitliche Belange möglichst berücksichtigt, soweit es die dienstlichen Erfordernisse zulassen.

In welchem Maße steht den Lehrkräften der schulpsychologische Dienst als Unterstützungssystem zur Verfügung und inwieweit wird er von den Lehrkräften genutzt?

Zu Frage 7: Der schulpsychologische Dienst bietet Lehrkräften bei Bedarf Hilfe zur Psychohygiene (psychische Gesundheit) durch Coaching, Einzelberatung, Kommunikationstraining, Training zur Problembewältigung und zum Konfliktmanagement sowie Supervision an.

- 5 Drucksache 13/2333 (13/2281) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Erkennt der zuständige Schulpsychologe, dass ein schwerwiegenderes Problem vorliegt, kann er Alternativen aufzeigen und dazu motivieren, intensivere Beratungs- und Therapiemöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Das Angebot wird unterschiedlich genutzt; teilweise besteht eine Hemmschwelle seitens der Lehrerschaft.

Beratungsangebote können auch als regelmäßige Einrichtung an Schulen gestaltet werden.

Der schulpsychologische Dienst führt neben den Beratungsgesprächen mit Lehrkräften bei/nach Unterrichtsbesuchen auch Beratungsgespräche in der schulpsychologischen Dienststelle durch. Schulpsychologen bieten darüber hinaus an, im Rahmen von Personalversammlungen bzw. Pädagogischen Tagen speziell über Bedingungen und Maßnahmen zur Förderung von Lehrergesundheit aus psychologisch-psychotherapeutischer Sicht zu informieren und zu schulen.

Welche Erkenntnis hat die Landesregierung zur Entwicklung von Gewalt durch Schülerinnen und Schüler gegenüber Lehrkräften an saarländischen Schulen?

Zu Frage 8: Im täglichen Sprachgebrauch meint der Begriff „Gewalt" in der Regel physische Gewalt. Die Ausgrenzung der psychischen Gewalt ist jedoch nicht gerechtfertigt. Diskriminierungen, Drohungen oder Mobbing können ähnliche, manchmal sogar schwerwiegendere psychische Folgen für eine Person haben als körperliche Gewalt.

Teile der Lehrerschaft scheinen eine Zunahme des Gewaltpotentials bei Schülerinnen und Schülern gegenüber Lehrkräften zu empfinden, wobei zwischen physischer und psychischer Gewalt nicht unterschieden wird. Eine Tendenz zu zunehmender Gewaltbereitschaft ist zwar durchaus erkennbar. Von einer generellen und gravierenden Zunahme der Gewalttaten an Schulen kann jedoch nicht gesprochen werden. Gewaltsame Übergriffe von Schülern auf Lehrkräfte sind nicht bekannt. Es gibt jedoch Rückmeldungen zu verbalen Attacken von Schülern gegenüber Lehrkräften. Zunehmend klagen Schulen auch darüber, dass Anweisungen von Lehrkräften - in Einzelfällen auch Anweisungen von anwesenden Polizeibeamten - von bestimmten ­ oft schulfremden ­ Jugendlichen in keiner Weise ernst genommen oder befolgt werden. Das gilt auch für Aufforderungen, etwa bestimmte Gebäudeteile oder das Schulgelände zu verlassen bzw. nicht zu betreten. Auch wenn dabei niemand direkt angegriffen wird, werden solche Situationen von Lehrkräften und von Mitschülern manchmal als gewaltsam bzw. als Beeinträchtigung der eigenen Sicherheit erlebt.

Die saarländische Landesregierung ist bemüht, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler durch umfassende Maßnahmen gegen Gewalt zu sensibilisieren und wird sich auch künftig in diesem Bereich sehr stark engagieren. Im Mittelpunkt steht hierbei die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns von Schulen, zum Beispiel durch die Schulung von Lehrkräften und durch die Thematisierung der Probleme in Schulleiterdienstbesprechungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Projekte und Initiativen gegen Gewalt initiiert; entsprechende Aktivitäten der Schulen werden unterstützt.