Der "Einheitliche Ansprechpartner" - Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Saarland

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 bilden die so genannten „Einheitlichen Ansprechpartner" (EA) ein wichtiges Instrument. Sie sollen es künftig ermöglichen, dass jeder ausländische Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle bzw. ­person verfügt, über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Der EA soll Informations- und Koordinierungsfunktionen übernehmen und damit ansiedlungswillige Dienstleistungserbringer beim Gründungsprozess nachhaltig unterstützen. Dazu gehören lückenlose Informationen über notwendige Genehmigungen, Verwaltungsleistungen etc. Mit diesen Aufgaben hat der EA eine bedeutende strategische Position für den Wirtschaftsstandort Stadt sowie für die Kommunen als Wirtschaftsüberwachungsbehörde.

In mehreren Bundesländern sind mittlerweile schon die für die Aufgabe des EA zuständigen Stellen bestimmt. In einigen Ländern werden derzeit die weiteren Entscheidungen zur Verortung der Einheitlichen Ansprechpartner vorbereitet." Vorbemerkung der Landesregierung: Entgegen der Vorbemerkung der Fragestellerin hat der EA eine bedeutende strategische Position nicht allein für den Wirtschaftsstandort Stadt, sondern in erster Linie für die Region sowie für das Land. Falsch ist die Behauptung, Kommunen seien Wirtschaftsüberwachungsbehörden. Notwendige Kontrollen nehmen Behörden des Landes wahr.

Auf welche Art und Weise und auf welcher Ebene bzw. bei welchen Verwaltungen ist der so genannte EA in den einzelnen Bundesländern verortet?

Zu Frage 1: Folgende Bundesländer haben bislang durch Kabinettsbeschluss bzw. in den zur externen Anhörung versandten Gesetzentwürfen eine Verortungsentscheidung für den Einheitlichen Ansprechpartner getroffen: Brandenburg: Wirtschaftsministerium Bremen: Kommunalmodell Hamburg: Allkammermodell Hessen: Kooperationsmodell (Land/Kommunen und Kammern) Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschaftskammermodell Niedersachsen: Kommunalmodell Nordrhein-Westfalen: Kommunalmodell Rheinland-Pfalz: Mittelbehördenmodell Sachsen: Landesbehördenmodell (Landesdirektion Leipzig) Sachsen-Anhalt: Mittelbehördenmodell Schleswig-Holstein: Anstaltsmodell Thüringen: Wirtschaftskammermodell

In diesen Bundesländern steht bisher eine Verortungsentscheidung aus: Baden-Württemberg Bayern Berlin Saarland, vgl. hierzu Antwort zu Frage 2

Die kommunalen Spitzenverbände plädieren mit Nachdruck für eine Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners auf der kommunalen Ebene.

Wie gestaltet sich diesbezüglich die Interessenlage im Saarland, insbesondere aus der Sicht der Kommunen?

Zu Frage 2: Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland) sollen die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners in der Trägerschaft der Gemeinden und von sieben Kammern durch eine gemeinsame Geschäftsstelle wahrgenommen werden.

- 2 Drucksache 13/2334 (13/2282) Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode. In welchem Zusammenhang stehen die Initiative der Bundesregierung im Hinblick auf das Projekt D 115 ­ Einheitliche Behördenrufnummer und die Initiative der EU hinsichtlich eines Einheitlichen Ansprechpartners?

Zu Frage 3: Die einheitliche Behördenrufnummer D 115 ist ein Projekt, das auch für die Aufgabenerledigung durch den Einheitlichen Ansprechpartner von Bedeutung sein wird. Mit D 115 soll dem Bürger ein schneller Zugang zu den angefragten Leistungen der Behörden ermöglicht werden. Nach erfolgter Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners und der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Projekts D 115 kann der Einheitliche Ansprechpartner direkt und problemlos erreicht werden.

Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens ist im Saarland mit einer Verortungsentscheidung zu rechnen?

Zu Frage 4: Innerhalb dieser Legislaturperiode.