Pestizideinsatz im Saarland

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Seit 2005 existiert das vom BMELV initiierte Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz. Ziel des Programms ist es, durch einen Maßnahmenkatalog die Risiken des chemischen Pflanzenschutzes für Mensch und Umwelt sowie die Quantität des Pestizideinsatzes zu reduzieren.

Im März 2005 befürworteten die Agrarminister der Länder während der Agrarministerkonferenz in Königswinter das Reduktionsprogramm. Laut einem gefassten Beschluss ist geplant, „gemeinsam mit den Landwirten und den Herstellern von Pflanzenschutzmitteln sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Aktivitäten der Länder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in 10 Jahren um 15% weiter zu vermindern." Dadurch würde die Marktposition der deutschen Landwirtschaft gestärkt, die Betriebskosten verringert und die Umwelt entlastet.

Ein bedeutender Anteil der Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung des Reduktionsprogramms liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Neben den Kontrollaufgaben sind dies Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Sachkunde professioneller Pestizidanwender.

Im Januar 2009 wurde der zukünftige Pestizideinsatz europaweit begrenzt, indem das EU-Parlament für ein Verbot gefährlicher Substanzen in Pflanzenschutzmitteln stimmte."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach einem umfassenden Dialog zur Pflanzenschutzpolitik in Deutschland wurde im Jahr 2004 das „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz" entwickelt und veröffentlicht. Es ist ohne zeitliche Limitierung als dynamisches Programm ausgelegt und wird in Abhängigkeit vom Programmfortschritt weiterentwickelt. Erste Erfahrungen in den Jahren 2005 und 2006 bestätigten die Richtigkeit des gewählten Ansatzes. Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz ist als nationaler Aktionsplan zu sehen, wie ihn die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden im Jahr 2006 vorgelegt hat. Nach einem Beschluss der Agrarministerinnen, -minister und ­senatoren des Bundes und der Länder vom 10.März 2006 ist es das Ziel des Reduktionsprogramms, Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Dies bedeutet, dass das Reduktionsprogramm keine pauschalen Mengenreduktionen mehr vorsieht, da pauschale Reduktionen verkaufter Pflanzenschutzmittelmengen die Eigenschaften und die mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken unbeachtet lassen.

Dies entspricht auch den aktuellen Entscheidungen zum europäischen Pflanzenschutzrecht („Pflanzenschutzpaket der EU") welches ebenfalls von einem Gefahrenansatz ausgeht.

Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz enthält zum Erreichen des Ziels einen Katalog von möglichen Maßnahmen, die von Bund und Ländern durchgeführt und getragen werden

Welche saarländischen Institutionen beteiligen sich an der Umsetzung des bundesweiten Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz? Bei welchen der enthaltenen Einzelmaßnahmen sind welche saarländischen Akteure beteiligt?

Zu Frage 1: Am Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz beteiligen sich das Ministerium für Umwelt, das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung (LAL), die Landwirtschaftskammer für das Saarland (LWK), sowie das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Diese sind an folgenden Einzelmaßnahmen des Reduktionsprogramms beteiligt:

1. Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln:

Hierzu zählen einzelbetriebliche Beratungen sowie Laboruntersuchungen auf Schaderreger durch das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer für das Saarland.

Weiterhin beteiligt sich das Saarland am bundesweiten Netz von Vergleichsbetrieben, in dem Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Ermittlung des notwendigen Maßes auf regionaler Ebene erfasst werden.

2. Förderung des ökologischen Landbaues im Rahmen von Förderprogrammen:

Für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau steht nur ein begrenztes Spektrum von erlaubten Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung, daher wird vorrangig auf nichtchemische Pflanzenschutzverfahren zurückgegriffen.

Der ökologische Landbau wird im Saarland seit dem Jahr 1999 gefördert und hat zu einem starken Zuwachs der Öko-Landbaufläche geführt. Mittlerweile wirtschaften 135 landwirtschaftliche Betriebe auf einer Fläche von etwa 7000 ha (= knapp 9% der LF) ökologisch. Jährlich werden etwa Fördermittel in Höhe von etwa 700.000 für die Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland bereitgestellt.

3. Verbesserung von Wissen und Information:

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland führt jährlich einen Pflanzenschutz Sachkunde-Kurs für Verkäufer und Anwender durch. Auch in der landwirtschaftlichen Fachschule und in Meisterkursen wird das benötigte Fachwissen vermittelt. Weiterhin bietet die Landwirtschaftskammer regelmäßig betriebszweigspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote an, die auch das Thema Pflanzenschutz beinhalten (siehe auch Antwort zu Frage 2).

4. Teilnahme am Pflanzenschutzkontrollprogramm:

Das Saarland nimmt seit der Einführung 2004 am von Bund und Ländern getragenen Pflanzenschutzkontrollprogramm teil. Hier werden jährlich über 100 Anwendungskontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Kontrollen im Handel mit Pflanzenschutzmitteln durchgeführt (systematische Kontrollen, Anlasskontrollen). Die Ergebnisse werden bundesweit in einem jährlichen Bericht zusammengefasst. Je nach Ergebnis werden im Folgejahr Schwerpunktkontrollen durchgeführt und das Beratungsangebot angepasst.

Die in unterschiedlichen Ressorts angesiedelten Behörden für Verbraucherschutz und Landwirtschaft stehen bezüglich der Pflanzenschutzmittel-Rückstandsanalysen in engem Kontakt und informieren sich über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen, um die Kontrollpläne weiter zu optimieren.

5. Verbraucherschutz ­ Verringerung der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln

Zur Umsetzung des bundesweiten Reduktionsprogramms im Bereich Lebensmittel haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länder vereinbart, dass die Bundesländer regelmäßig alle Untersuchungsdaten bezüglich der Pestizidbelastung der Lebensmittel an das BVL melden und diese dort zentral ausgewertet werden.