Chemikalienbelastung von Spielzeug und anderen Bedarfsgegenständen

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Täglich sind Verbraucher in Kontakt mit vielerlei Kunststoffen und ihnen beigefügten Substanzen, wobei die Objekte des Alltags meist keinerlei Verdacht auf Gefährdung der Gesundheit erregen.

Dieser Vertrauensvorschuss der Kunden in die Ware ist jedoch teilweise unbegründet und wird durch manche Hersteller missbraucht.

Im Saarland kam es laut SR-Bericht (Magazin bonus vom 21.10.2008) Ende letzten Jahres zu einem Vorfall, bei dem ein Discount-Kinderwagen mehrere schädliche Rückstände aufwies. Die Käufer waren zunächst irritiert, als der Wagen nach dem Auspacken übel riechende Dämpfe entwickelte, die nach mehrtägigem Lüften immer noch wahrnehmbar waren. Besorgt um die Gesundheit des Babys, für den der Wagen vorgesehen war, ließen die Käufer eine Analyse beim Landesamt für Verbraucherschutz in Saarbrücken vornehmen. Die durchgeführte Laboruntersuchung ergab eine Exposition durch zwei auffällige chemische Inhaltsstoffe in den Reifen des Wagens.

Die im Dezember 2008 erlassene EU-Spielzeugrichtlinie schützt nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) die Gesundheit von VerbraucherInnen und speziell von Kindern nur unzureichend. Die durch das EU-Parlament verabschiedete Neuregelung führe teilweise sogar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes, moniert das Institut. Verbraucherschützer und Prüfinstitute kritisieren zudem, dass es keine unabhängige Überprüfung von Spielzeugsicherheit gibt.

Eltern und Konsumenten sind selbst nach Verabschiedung der neuen Spielzeugrichtlinie nach Ansicht der Verbraucherorganisation Women in Europe for a Common Future (WECF) weiterhin alleingelassen bei der Einschätzung von Spielzeug-Qualität, denn auch zukünftig wird es keine unabhängige Prüfung und kein Label geben. Die Organisation fordert deshalb ein generelles Verbot gefährlicher Chemikalien und Duftstoffe in Spielzeug.

Das Problem beschränkt sich jedoch bei Weitem nicht auf Kinderspielzeug, sondern betrifft auch andere Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens (Sport- und Freizeitschuhe, Handschuhe mit Beschichtung, Kunststoff-Clogs u.a.). Dabei sind laut BfR die am häufigsten nachweisbaren Schadstoffe flüchtige, organische Substanzen wie Acetophenon, Octacosan und 2-Phenyl-2-Propanol. Diese können entweder per se oder in Verbindung mit thermischen Reizen Hautirritationen, Ekzeme und sogar allergische Reaktionen hervorrufen. In Deutschland existieren bislang keine gesetzlichen Grenzwerte für den Einsatz dieser gesundheitsgefährdenden Stoffe.

Zum Schutze der saarländischen Verbraucher sind deshalb regelmäßige Kontrollen von Bedarfsgegenständen auf gefährliche Inhaltsstoffe von Nöten."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene besteht für den angesprochenen Bereich folgende konkurrierende Gesetzgebung, die sich u.a. schon in den unterschiedlichen Bezeichnungen (Spielzeug im Bereich Produktsicherheit, Spielwaren im Bereich Lebensmittelgesetzgebung) zeigt:

Im Bereich Produktsicherheit sind folgende Normen einschlägig: Allgemeine Produktsicherheit RL 2001/95/EG und Sicherheit von Spielzeug RL 88/378/EG, umgesetzt durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug.

Im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung werden Spielwaren gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) den Bedarfsgegenständen zugeordnet. Dadurch ergeben sich bei festgestellten Gesundheitsgefahren durch Spielzeug in Europa zwei verschiedene Meldesysteme:

Für den Bereich Produktsicherheit ist das gemeinschaftliche System zum raschen Informationsaustausch (RAPEX) gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit einschlägig. Dies wird im Saarland vom Ministerium für Umwelt (MfU) und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) betrieben.

Für den Bereich Bedarfsgegenständeüberwachung ist das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) gemäß Artikel 50 der „Basisverordnung" 178/2002 zu verwenden.

Hierfür ist im Saarland das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales (MJAGS) und das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) zuständig. Um bei Vorkommnissen im Spielzeugbereich schneller reagieren zu können, wurde zwischen MJAGS und MfU folgendes Vorgehen festgelegt:

Die chemische Untersuchung und Beurteilung (z.B. Schwermetalle, Speichelfestigkeit) erfolgt durch das LSGV.

Die technische Untersuchung und Beurteilung erfolgt durch das LUA in Zusammenarbeit mit einem Institut in Rheinland-Pfalz (Geräteuntersuchungsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz).

Wie viele Untersuchungen auf gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe in Kunststoffen wurden in den letzten fünf Jahren im Saarland durchgeführt? Wie viele Proben stammten dabei aus dem Sortiment Kinderspielzeug?