Werden im Saarland verstärkt Untersuchungen von Gegenständen im Kindersortiment in der Phase des Vorweihnachtsgeschäftes

(13/2299) Landtag des Saarlandes - 13.

Werden im Saarland verstärkt Untersuchungen von Gegenständen im Kindersortiment in der Phase des Vorweihnachtsgeschäftes durchgeführt?

Zu Frage 3 a):

Das LUA führt in der Regel jährliche Schwerpunktaktionen zur Sicherheit von Spielzeug durch. Diese finden bevorzugt in der Vorweihnachtszeit statt. Im Jahr 2008 hat das LUA eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit dem LSGV zu Spielzeug durchgeführt.

Wird bei der Auswahl der zu untersuchenden Gegenstände ihr Produktionsort (Fernost, speziell China) als Kriterium herangezogen?

Zu Frage 3b):

Da die angesprochenen Produkte überwiegend in dieser Region hergestellt werden, stammt die überwiegende Anzahl der Proben auch von dort.

Welche Labore führen diese Untersuchungen im Saarland durch? Wie ist es um die Personalsituation dort bestellt und welche Entwicklung ist dabei in den letzten Jahren zu verzeichnen? Wie ist es um die finanzielle Ausstattung der Labore bestellt?

Zu Frage 4: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, erfolgt die technische Untersuchung in einem Institut in Rheinland-Pfalz (Geräteuntersuchungsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz), die Personalausstattung dieser Stelle ist hier nicht bekannt. Für die chemische Untersuchung im LSGV stehen eine Akademiker- und eine Laborantenstelle zur Verfügung, die finanzielle und technische Ausstattung des LSGV ist bekanntlich gut.

Wie viele Menschen arbeiten im Saarland insgesamt im Aufgabenbereich der Produktsicherheit und wie viele speziell im Bereich der Kontrolle von Kinderartikeln?

Zu Frage 5: Im Saarland arbeiten vier Menschen im Aufgabenbereich der Produktsicherheit nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, davon einer im Bereich der Kontrolle von Kinderartikeln. Im LSGV arbeiten zwei Personen in der Bedarfsgegenständeüberwachung, die die Kontrolle von Kinderartikeln einschließt.

Im Zuge der Beanstandungen von gefährlichen Verbraucherprodukten „Made in China", wurden auch im Saarland vermehrt gefährliche Verbraucherprodukte aus chinesischer Herstellung gefunden? Wie haben sich die Fallzahlen in den letzten vier Jahren entwickelt?

Zu Frage 6: Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt keine Statistik über das Herkunftsland der Produkte. Bei Produkten, die unter den Anwendungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes fallen und bei denen der Hersteller seinen Sitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat, ist der Hersteller auf/an dem Produkt anzugeben. Bei Produkten, die außerhalb des EWR hergestellt werden, ist der Bevollmächtigte oder der Importeur mit Sitz im EWR anzugeben. Eine Verpflichtung, das Produkt mit dem Herstellungsland zu kennzeichnen, besteht nicht. Aus diesem Grund ist eine Differenzierung beim Import aus Drittländern - wie z. B. China - häufig nicht möglich.

Sind auch im Saarland bleibelastete Spielzeuge bzw. andere bleibelastete Kinderprodukte aus chinesischer Produktion auf den Markt gekommen? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Marken und Hersteller sind betroffen?

Zu Frage 7a):

Von den europaweiten, öffentlichen Rückrufen waren natürlich auch saarländischen Geschäfte betroffen. Das LSGV hat diese Rückrufe überwacht, spezielle Statistiken dazu werden aber nicht geführt.

Wurde in der Folge eine gezielte Untersuchung von Spielzeugen, Kinderschmuck, Faschingsartikeln etc. aus China auf Bleibelastungen vorgenommen?

Zu Frage 7b): Selbstverständlich fließen diese Erkenntnisse in die Probenplanungen der beteiligten Behörden ein. Aktuell wurden Faschingskostüme auf Farbstoffe untersucht, weitere Untersuchungen, insbesondere von Saisonartikeln, sind geplant.

Welche organisatorischen Konsequenzen hinsichtlich der Sicherheitsstandards von Produkten hat die saarländische Landesregierung aus den Funden gefährlicher Stoffe und den daraus resultierenden Rückrufaktionen von Spielzeugen auf Bundesebene 2007/2008 gezogen?

Zu Frage 8: Das Saarland hat im Bundesrat bei der Behandlung des Entwurfs der EU-Spielzeugrichtlinie in einem gemeinsamen Antrag mit Bayern die Bundesregierung aufgefordert, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlages dafür einzusetzen, dass

- keine Ausnahmen in Bezug auf das Verwendungsverbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden (k/e/f-)Stoffen zugelassen werden,

- alle allergenen Duftstoffe im Spielzeugbereich verboten werden,

- die Migrationsgrenzwerte für bestimmte, toxikologisch besonders kritische Elemente, wie z. B. Blei und Quecksilber, durch Stoffverbote ersetzt werden,

- durch weitere geeignete Maßnahmen ein hohes Gesundheitsniveau für Kinder garantiert wird, wie z. B. bestehende Regelungen zu k/e/f-Stoffen aus dem Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien auf Kunststoffspielzeug zu übertragen und

- freiwillige nationale Prüfzeichen wie das GS-Zeichen so lange verwendet werden dürfen, bis ein ebenso effektives EU-einheitliches Prüfzeichen eingeführt wird.

Welche konkreten Maßnahmen haben die Vollzugsorgane des Saarlandes im Hinblick auf Sonderkontrollprogramme, Personal- und Sachausstattung zur verbesserten Marktüberwachung bereits ergriffen? Und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

Zu Frage 9: Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt im Rahmen des Vollzugs des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes jährlich mehrere vorab geplante Schwerpunktaktionen durch. Daneben werden im Rahmen der reaktiven Marktaufsicht, vornehmlich aufgrund von Mängelmeldungen (EU-Schnellmitteilungen, RAPEX-Meldungen) Kontrollen daraufhin durchgeführt, ob sich die beanstandeten Artikel noch im Handel befinden.

Im Jahr 2007 wurden Schwerpunktaktionen zu Fitnessgeräten, Baumaschinen und Dekorationsgegenständen mit elektrischer Energieversorgung (einschließlich Weihnachtsbeleuchtung) durchgeführt.

Im Jahr 2008 wurden schwerpunktmäßig Leitern und Tritte, elektrische Leuchten für den Außenbereich, Spielzeug und Rampen überprüft.

2009 werden die Schwerpunkte bei Kinderspielplatzgeräten, kraftbetätigte Türen in Verkaufsstätten und Spielzeug liegen.

In welcher Weise unterstützt das Saarland die Initiative für mehr Produktsicherheit, initiiert von der EU-Verbraucherschutzkommissarin M. Kuneva?

Zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 8.

Über die dort angesprochenen Spielzeuge hinaus fordert die Landesregierung, dass für alle Produkte das GS-Zeichen als nationales Sicherheitszeichen beibehalten wird und von den Herstellern intensiver genutzt wird, bis auf europäischer Ebene ein Sicherheitszeichen mit vergleichbar strengen Anforderungen an die Sicherheit und Qualität der Produkte eingeführt wird.