Überprüfung und Kontrolle der Verpackungsverordnung

Vorbemerkung der Fragestellerin: „Seit 11. April 2009 ist die Verpackungsverordnung in Kraft. Verbraucherverbände melden, dass bei Packungsgrößen bisher schon geschummelt wurde ­ es steckt weniger drin als angegeben.

Unterfüllung ist an der Tagesordnung, so das Ergebnis der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) nach der Überprüfung der Kontrollergebnisse 2007. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gab es Beanstandungsquoten von 33 Prozent."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Es wird davon ausgegangen, dass mit der in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannten Verpackungsverordnung die Verordnung über Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung - FPV -) gemeint ist.

Die FPV wurde zum 11.04.2009 gemäß der Richtlinie 2007/45/EG dahingehend geändert, dass nunmehr für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen, außer Wein und Spirituosen, die bis dahin vorgegebenen Packungsgrößen aufgehoben wurden. Die Hersteller können nun Fertigpackungen in beliebigen Größen europaweit vermarkten.

Wie viele Betriebe haben die Eichämter in den Jahren 2007 und 2008 kontrolliert? Zu welchen Ergebnissen kamen die Kontrollen? (Bitte Art der Kontrollen, Datum und Ergebnis auflisten.)

In der nachfolgenden Tabelle sind die Art der Kontrollen und deren Ergebnisse des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz aufgeführt.

Es wird davon ausgegangen, dass in der Fragestellung mit dem „Mindestprinzip" das „Mindestfüllmengenprinzip" und mit „Mindestwertprinzip" das „Mittelwertprinzip" gemeint ist. Besondere Vorteile bei der Einführung des Mindestfüllmengenprinzips sind nicht erkennbar.Mit beiden Systemen (Mittelwertprinzip, Mindestfüllmengenprinzip) kann eine systematische Unterfüllung der Fertigpackungen bei Kontrollen erkannt werden. Beim Mindestfüllmengenprinzip zwingt man den Hersteller aufgrund von technischen und produktspezifischen Gegebenheiten (z.B. Messtoleranzen sowie Stückigkeit der Produkte) zur Überfüllung, was zwangsweise zu einem höheren Produktpreis führt. Hinzu kommt, dass die Einführung des Mindestfüllmengenprinzips nur von der Europäischen Kommission vorgenommen werden könnte, da die einzelnen Nationalstaaten im Fertigpackungsrecht keine Entscheidungsbefugnis haben. Außerdem wird durch die internationale Richtlinie „OIML R 87" (OIML: Organisation Internationale de Metrologie Legale) das Mittelwertprinzip weltweit anerkannt und angewendet.

Wie viele Bußgelder wurden in welcher Höhe in 2007 und 2008 gegen Firmen wegen fehlerhafter Abfüllpraxis verhängt?

Zu Frage 3: Im Jahre 2007 wurden ein Bußgeld in Höhe von 100,- sowie 20 Verwarnungsgelder von insgesamt 520,- und im Jahre 2008 ein Bußgeld in Höhe von 300,- sowie 21

Verwarnungsgelder von insgesamt 615,- verhängt.

Werden Hersteller und Händler öffentlich gemacht, die systematisch Füllmengen unterschreiten?

Zu Frage 4: Systematische Füllmengenunterschreitungen wurden nicht festgestellt.