Die Schule erhält für jedes Haushaltsjahr ein Budget

Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 10 Artikel 3

Finanzierung des laufenden Betriebs:

(1) Unter Kosten des laufenden Betriebs fallen alle Ausgaben der Schule für Bauunterhaltung, Geräte und Ausstattung, Bewirtschaftung und Geschäftsausgaben, Lehr- und Lernmittel sowie Personalkosten gemäß Artikel 4 dieses Protokolls.

(2) Die Schule erhält für jedes Haushaltsjahr ein Budget. Hierfür wird ein Konto eingerichtet, über das Schulleiter/in und Stellvertreter/in bis zu einem von der Budgetkommission festgesetzten Betrag gemeinsam verfügen.

(3) Das Großherzogtum Luxemburg trägt im Verhältnis der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die dort ihren Hauptwohnsitz haben, zum Budget bei. Grundlage für die Berechnung des Anteils sind die jeweils für das laufende Schuljahr an das Statistische Amt des Saarlandes gemeldeten Schülerzahlen.

(4) Die Schulkonferenz erstellt jährlich einen Entwurf für das Budget des Folgejahres. Dieser Entwurf wird in einer Budgetkommission beraten und mit einer eigenen Empfehlung den zuständigen Gremien der Vertragsparteien zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

(5) Der Budgetkommission gehören je 3 Vertreter der Vertragsparteien an. Sie entscheidet einstimmig.

(6) Die Schulleitung erstellt auf Grund des festgesetzten Budgets mit der Zustimmung der Budgetkommission einen Haushaltsplan und setzt diesen um. Bei signifikanten Abweichungen bezieht die Schulleitung hierzu Stellung.

(7) Bei unvorhersehbaren und unabweisbaren Mehrausgaben einigen sich die Vertragsparteien über die Finanzierung und die Abwicklung.

(8) Die Budgetkommission überprüft mindestens einmal während des Haushaltsjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einhaltung des Haushaltsplans. Sie kann eine Stellungnahme der Schulleitung anfordern. Die Recht- und Gesetzmäßigkeit der Ausgaben kann von den zuständigen luxemburgischen und saarländischen Behörden jederzeit überprüft werden.

Artikel 4:

Sekretariat, Hausmeisterdienst:

(1) Sekretariat und Hausmeisterdienst der Schule werden durch Bedienstete des Landkreises Merzig-Wadern sichergestellt.

(2) Die hieraus entstehenden Kosten trägt die Schule im Rahmen ihres Budgets.

(3) Veränderungen von Arbeitsverträgen sowie Neueinstellungen in diesem Bereich muss die Budgetkommission einstimmig zustimmen.

Artikel 5:

Sonstige Kosten

Der Landkreis Merzig-Wadern handelt mit der Gemeinde Perl die Nutzungsbedingungen der gemeindeeigenen Sporteinrichtungen aus. Diesbezügliche Kosten übernimmt die Schule im Rahmen ihres Budgets.

Artikel 6:

Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer, Übergangsbestimmungen:

(1) Das Protokoll tritt gemeinsam mit dem Abkommen in Kraft.

(2) Dauer und Kündigung dieses Protokolls richten sich nach den Regelungen des Abkommens. Änderungen dieses Protokolls sind jederzeit einvernehmlich möglich.

(3) Bei Kündigung des Protokolls garantieren die Vertragsparteien die Finanzierung des Schulbetriebs für die bereits eingeschulten Jahrgänge. Gleiches gilt für einvernehmlich eingegangene Verpflichtungen aus Baumaßnahmen.

(4) Für die Zeit bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Schule ihren Betrieb aufnimmt, erstellt die Budgetkommission einen Budgetentwurf. Dieser wird den zuständigen Gremien der Vertragsparteien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Finanzierungsanteil des Großherzogtums Luxemburg wird für diesen Zeitraum auf der Grundlage einer Prognose der Schülerzahlen vereinbart. Überoder Unterzahlungen werden im Folgejahr ausgeglichen.

(5) Für die Dauer der gemeinsamen Nutzung von Gebäuden, Anlagen und Diensten durch die Erweiterte Realschule Perl und das Deutsch-luxemburgische Schengen-Lyzeum Perl steht der Erweiterten Realschule Perl ein ihrer Schülerzahl entsprechender Anteil des Budgets gemäß der Artikel 3 bis 5 dieses Protokolls zu. Dieser Budgetanteil wird jedoch in der herkömmlichen Weise bewirtschaftet. Entscheidungen, die beide Schulen betreffen, sind grundsätzlich im Einvernehmen beider Schulleitungen zu treffen.

Urkundlich dessen haben die dazu Ermächtigten vorstehendes Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Perl am 04. Dezember 2006 in zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für die Regierung des Für den Landkreis Großherzogtums Luxemburg, Merzig-Wadern, Premierminister Landrätin

Begründung:

A. Allgemeines:

Im Gutachten „Zukunftsbild 2020", das im Auftrag des Saarlandes von einer interregional besetzten Politischen Kommission unter Vorsitz von Jacques Santer für den 7.

Gipfel am 30. Juni 2003 erstellt wurde, war eine Empfehlung enthalten (S. 18 des deutschen Textes), einen neuen grenzüberschreitenden Schultyp zu entwickeln. In der Gemeinde Perl wollen das Saarland und das Großherzogtum Luxemburg dies umsetzen und eine gemeinsame weiterführende Schule errichten, die als neuer großregionaler Schultyp kommenden Generationen ein europäisches Bewusstsein vermittelt und sie sprachlich wie fachlich für einen international ausgerichteten Arbeitsmarkt qualifiziert.

Das vorgelegte Abkommen bezweckt die dauerhafte Errichtung der Schule. Es wird deshalb auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann erstmals zum Ende des Schuljahres 2014/15 gekündigt werden. Für die dann bereits eingeschulten acht Jahrgänge wird nach einer Kündigung die Fortführung bis zum Ende ihrer Schullaufbahn garantiert. Entsprechende Vereinbarungen sind am 4. Dezember 2006 unterschrieben worden.

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1 (Abkommen)

Die neue grenzüberschreitende Schule soll den Namen „Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl" tragen, zum Schuljahr 2007/2008 ihren Betrieb aufnehmen und im Endausbau die Klassenstufen 5 bis 12 mit 700 bis 750 Schülerinnen und Schüler aus dem Saarland und aus Luxemburg, aber auch aus Lothringen und Rheinland-Pfalz, umfassen.

Das Schengen-Lyzeum wird den Hauptschulabschluss, den mittleren Bildungsabschluss, die allgemeine Hochschulreife (zugleich Diplôme de fin detudes secondaires) und das Diplôme de technicien administratif et commercial anbieten, wobei alle Bildungsgänge zwei- oder mehrsprachig angelegt sind. Das letztgenannte Diplôme befähigt zum unmittelbaren Berufseintritt in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung, berechtigt unter bestimmten Bedingungen aber auch zum Studium (fachgebundene Hochschulreife sowie Fachhochschulreife).

Das Großherzogtum Luxemburg und der Landkreis Merzig-Wadern sind bereit, insgesamt 12 Mio. Euro in die Unterbringung des Schengen-Lyzeums zu investieren, wobei der Landkreis mit erheblichen Mitteln aus Programmen des Landes unterstützt werden kann. Auch für die laufenden Betriebskosten werden das Luxemburger Erziehungsministerium und der Landkreis Merzig-Wadern gemeinsam aufkommen.