Verbraucherschutz

Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode Zur Vermeidung dieser Nachteile sollen die Aufgaben der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Unteren Veterinärbehörden auf Landesebene zusammengeführt werden. Dies entspricht auch der Empfehlung des Gutachtens zur Überführung der kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland (sog. „Hesse-Gutachten").

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen vorgesehen: Rückführung der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden (Kap. 4.2.28 des „Hesse-Gutachtens") Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vorschriften für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände eingehalten und die entsprechenden Verpflichtungen erfüllt werden. Sie hat von dem Einzelnen und der Allgemeinheit Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird und über den Schutz des Verbrauchers vor Irrführung und Täuschung zu wachen. Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es damit, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren. Verantwortlich für die Lebensmittel und die Bedarfsgegenstände bleiben diejenigen, die diese Produkte in Verkehr bringen (Hersteller, Importeure, Händler).

Die wesentlichen Regelungen der Lebensmittelüberwachung finden sich im Bundesrecht. Dabei wird das Lebensmittelrecht inzwischen stark durch Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union geprägt, in Teilen sogar ersetzt.

Im Saarland ist die Lebensmittelüberwachung bei den Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken als untere Lebensmittelüberwachungsbehörde angesiedelt. Diese nehmen die Aufgabe als staatliche Auftragsangelegenheit wahr. Sie unterstehen dabei der Fachaufsicht des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales, das als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde fungiert. Die Gemeindeverbände werden bei Bedarf durch Sachverständige des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstützt.

Inhaltlich sowie rechtlich und organisatorisch ist die Wahrnehmung der Lebensmittelüberwachung eng mit dem amtlichen Veterinärwesen verknüpft. Starke funktionale Parallelen und Bezüge bestehen außerdem zu den Ordnungsbereichen der Gewerbeaufsicht sowie des Gesundheitsschutzes. Hieraus ergeben sich zwischen den beteiligten Behörden zahlreiche Berührungspunkte, die zum einen fachlicher Art sind und sich zum anderen auch im Vollzug wieder finden, insbesondere mit Blick auf ähnliche Zielgruppen, Tätigkeitsprofile und Arbeitsabläufe.

Rückführung der unteren Veterinärbehörden (Kap. 4.2.29 des „Hesse"-Gutachtens)

Im Schwerpunktbereich des Veterinärwesens werden ordnungsbehördliche Zuständigkeiten der Veterinäraufsicht, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierkörperbeseitigung, der Überwachung der Erzeugung und Gewinnung der von Tieren stammenden Lebensmittel, der Fleischhygiene und des Tierschutzes zusammengefasst.

Drucksache 13/1403 Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode. Das öffentliche Veterinärwesen hat die Aufgabe, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere vor Leiden und Krankheit zu schützen, zur Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger Tierbestände beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten, Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu bewahren und auf die Steigerung der Güte von Lebensmittel tierischer Herkunft hinzuwirken. Im Mittelpunkt stehen hierbei Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten, die sich daraus ergebenden Maßnahmen der Anordnung und der unmittelbaren Gefahrenabwehr sowie Ausführungs- und Gewährleistungsaufgaben, etwa im Zusammenhang mit der Tierkörperbeseitigung und der Entschädigung bei Betroffenheit durch Tierseuchen.

Die genannten Kompetenzfelder fallen in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und sind im Hinblick auf die geltenden Standards jeweils durch bundes- und europarechtliche Vorgaben gebunden. Innerhalb des Saarlandes liegt derzeit der Vollzugsschwerpunkt auf der kommunalen Kreisstufe, der unteren Veterinärbehörden.

Die Aufgaben werden dort als staatliche Auftragsangelegenheiten unter Fachaufsicht der obersten Behörde, dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, wahrgenommen. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung treten Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten der kreis- und stadtverbandsangehörigen Gemeinden hinzu, die auf ihrer Ebene den Ortspolizeibehörden zufallen.

Gleichzeitig tritt neben der obersten Veterinärbehörde, dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz als unmittelbare Landesbehörde hinzu.

Die Arbeit der staatlichen und kommunalen Veterinärverwaltung steht in enger Verbindung zum Verbraucherschutz im Allgemeinen sowie zur Lebensmittelüberwachung und zum öffentlichen Gesundheitsschutz im Besonderen. Funktionale Parallelitäten ergeben sich zudem mit Blick auf die Gewerbeaufsicht. Zudem ist in diesem Bereich ein überproportionales Wachstum an bundes- und europarechtlichen Vorschriften zu verzeichnen, deren Vollzug zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand geführt hat.

Die ordnungspolitischen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens sind materiell unverzichtbar. Es zeigten sich jedoch in der Vergangenheit Vollzugsprobleme und Kapazitätsengpässe auf der kommunalen Kreisstufe bedingt durch die Aufgabenzuwächse. Gleichzeitig ergeben sich Konflikte und Reibungsverluste durch die Erledigung funktionalverwandter Aufgaben auf der Kreisstufe und im Landesamt.

Eine Optimierung des Ressourceneinsatzes und Nutzung unausgeschöpfter Kooperationspotentiale ist dringend erforderlich, um Kapazitäten zu gewinnen, die gebraucht werden, um die Fülle der anfallenden Aufgaben im Veterinärwesen sachgerecht und zeitnah zu erledigen.

Des Weiteren erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit Lebensmittelskandalen in der vergangenen Zeit und der Bedrohung durch Tierseuchen eine unmittelbare Anbindung an die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde und eine zentrale Organisation der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörden notwendig, um den Schutz der Bevölkerung zu verbessern.

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens sollen beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) angesiedelt werden. Mit der Anbindung an das Landesamt bleibt die Zweistufigkeit der Verwaltung auch weiter gewährleistet.

Drucksache 13/1403 Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode. Im Rahmen der „Hochzonung" der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bietet sich, um Synergieeffekte nutzen zu können, eine Angliederung der Ämter an das LSGV als eigenständige Abteilung „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" an.

Die Ämter selbst werden sowohl in der Fläche als auch als Fachbereich „Zentrale Dienste" in der Abteilung „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" im LSGV organisiert.

Der Fachbereich „Zentrale Dienste" leistet für die Vor-Ort-Ämter Arbeit, die zentral effizienter zu erledigen ist. So können beispielsweise landesweite Tätigkeiten, Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken, Erstellung und Koordinierung von Impf- und Untersuchungsplänen, Erfassung und Auswertung von Untersuchungsergebnissen, Erstellung und Aktualisierung von Krisenplänen, Durchführung von Übungen, Erstellung von Gutachten, Betriebszulassungen, DV-basierte Aufgaben (wie Sichtung von Schnellwarnungen, Betrieb und Pflege von Betriebssystemen und Datenbanken), Planung, Einrichtung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft eines landesweit agierenden Krisenzentrums, Zentralisierung der Trichinenschau und Materialbeschaffung zentral erledigt werden.

Die Unterstellung und Eingliederung der verbleibenden Vor-Ort-Ämter in das LSGV führt zu einer besseren Koordinierung des Personaleinsatzes, die Vertretungsregelungen werden sich einfacher gestalten lassen, die fachliche Qualifizierung und Spezialisierung des Personals für bestimmte Arbeitsgebiete und Tätigkeiten wird deutlich vereinfacht, gleichzeitig können bereits vorhandene Spezialisierungen effizienter genutzt werden. Es wird möglich sein, das Personal der Verwaltung sowie Verwaltungsstrukturen des LSGV mit zu nutzen. Gleichzeitig kann das Verwaltungs- und Büropersonal in der Abteilung „Zentrale Dienste" konzentriert werden, um Synergien bei der Aufgabenerledigung auszunutzen. Das tierärztliche Fachpersonal des LSGV kann in die Tätigkeiten der Abteilung „Zentrale Dienste" mit eingebunden werden.

Mit der Erweiterung und Sanierung des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Bau und der Anschaffung moderner Diagnostik und Analytik sowie der Unterbringung von vier Betriebsstätten der Lebensmittelkontrolle nunmehr an einem neuen Standort, wurde ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Land geleistet. So können Betriebsabläufe in den neuen Räumlichkeiten besser koordiniert und Synergien erzielt werden.

Es fehlt nur noch die Zurückführung des Veterinärwesens und der Lebensmittelkontrolleure zum Land, damit im Interesse des Verbraucherschutzes die Veterinär- und Lebensmittelkontrollen unmittelbar durch das Gesundheitsministerium gesteuert, konzentriert und Schwerpunkte in der Überwachung gesetzt werden können.

B. Im Einzelnen:

Zu den Absätzen 1, 3, 7 bis 19, 26 bis 28:

Es handelt sich um redaktionelle Änderungen infolge der Umgestaltung des Stadtverbandes Saarbrücken zum Regionalverband Saarbrücken.