Die aktuellen Ressortanmeldungen zum AIP sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen

Bei der tatsächlichen Realisierung dieser Anteile ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Abhängigkeiten von umsetzbaren Projektplanungen und in Folge maßnahmenbezogener Schwankungen des Mittelvolumens eine exakte Einhaltung der rechnerisch ermittelten Jahreswerte nicht zu gewährleisten ist. Die aktuell ­ insgesamt oder anteilig ­ Bremerhaven zuzurechnenden AIP-Maßnahmen und deren jeweilige Mittelanteile sind in Anlage 1 ausgewiesen. Im Zeitraum 2005/2010 betreffen derzeit 24,6 % der gebundenen AIP-Mittel Investitionsmaßnahmen in Bremerhaven (242,9 Mio.), in den Jahren 2011/2014

55,4 % (121,8 Mio.).

Die Ermittlung der Bremerhaven-Anteile am Grundinvestitionsprogramm ist erst im Verlauf des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens 2006/2007 möglich.

9. In welchem Umfang und für welche Projekte liegen Ressortanmeldungen vor?

Welche Priorität misst der Senat ihnen bei?

Die aktuellen Ressortanmeldungen zum AIP sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Über die Prioritätensetzungen innerhalb der einzelnen Fonds entscheiden ­ auf Vorschlag der Fachressorts ­ die zuständigen Fachdeputationen.

Fondsübergreifende Prioritäten-Entscheidungen werden von den Wirtschaftsförderungsausschüssen getroffen.

10. Inwieweit ist beabsichtigt, von den Ressorts für das AIP bisher nur angemeldete Maßnahmen

a) nicht zu realisieren oder

b) gekürzt,

c) in der Finanzierung gestreckt,

d) ungekürzt,

e) mit höherem Mittelvolumen gegenüber der bisherigen Planung (s. o.)

a) ins AIP

b) ins GIP aufzunehmen?

Der AIP-Mittelrahmen ist nach aktuellem Beschlussstand des Senats im Zeitraum 2006/2009 um 131 Mio. gekürzt worden und gleichzeitig zur zusätzlichen Finanzierung von 176 Mio. Wissenschaftsinvestitionen (insbesondere HGP) zu nutzen. Die Minderung der Mittelverfügbarkeit um 307 Mio. für die übrigen AIP-Projekte setzt erhebliche Umplanungen der Fachressorts voraus, die noch nicht abgeschlossen bzw. mit den verantwortlichen Gremien abgestimmt werden konnten. Innerhalb des verringerten Gesamtrahmens werden Prioritätensetzungen durch Fachressorts, Fachdeputationen und zuständige Gremien (Senat, WFA, Vermögensausschuss) auch über die Streckung, Kürzung, Streichung oder Kapitaldienstfinanzierung von Einzelmaßnahmen entscheiden.

11. Welche angemeldeten Maßnahmen in welcher Höhe werden in der Planung zurückgestellt?

Siehe Beantwortung Frage 10.

Für das Grundinvestitionsprogramm sind Aussagen zur Zurückstellung von Maßnahmen noch nicht möglich, da eine maßnahmenbezogene GIP-Planung über die Aufstellungsjahre 2006/2007 hinaus noch nicht vorliegt.

12. In welchem Umfang beabsichtigt der Senat, Zwischenfinanzierungen zu Lasten des AIP 2011 bis 2014 in Anspruch zu nehmen (gesamt, Kontingente nach beabsichtigtem Mittelabfluss im jeweiligen Jahr)?

Der Senat hat am 22. Juni 2004 beschlossen, eine Zwischenfinanzierung von Investitionsvorhaben zuzulassen, die eine Vorbelastung der Mittelkontingente 2011/2014 durch Zins- und Tilgungsleistungen für vorgezogene Maßnahmen von 25 % im Jahr 2004 und 50 % im Jahr 2008 nicht überschreitet. Bei einer gleichmäßigen Inanspruchnahme dieser Kontingente hätten sich rein rechnerisch bis 2008 folgende Vorbelastungsquoten der Jahre 2011/2014 ergeben (in %):

In Anlage 1 ist der aktuelle Stand der Kapitaldienstfinanzierungen dokumentiert. Deutlich wird, dass die derzeitige Vorbelastungsquote des Zeitraums 2011/ 2014 mit 19 % deutlich unter der beschlossenen Rahmensetzung (2005: 31 %) und sogar noch unter dem zulässigen Maximalwert des Vorjahres (25 %) liegt.

In Abhängigkeit von Bedarfen und Beschlusslagen werden daher Verschiebungen der Zwischenfinanzierungskontingente erforderlich und möglich, ohne die vom Senat beschlossenen jährlichen Maximalquoten bis 2008 zu überschreiten.

13. Ist zwischenzeitlich ein Pool potentieller Gutachtenersteller für die betriebsund regionalwirtschaftliche Bewertung der einzelnen, noch nicht ausgabewirksam begonnenen bzw. zukünftig zu beschließenden Investitionsvorhaben eingerichtet worden?

Hat eine Ausschreibung hierfür stattgefunden?

Die Bildung eines Pools potentieller Gutachter zur Bewertung betriebs- und regionalwirtschaftlicher Effekte von Investitionsmaßnahmen stößt auf vergaberechtliche Bedenken, die noch nicht ausgeräumt werden konnten. Alternativ erwägt der Senat die Erstellung einer Liste geeigneter Gutachtenersteller, die bei Projektentwicklungen und notwendigen Ausschreibungen von den Fachressorts einbezogen werden können.

14. Sind Rahmenvorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung der regionalwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Berechnungen vorgegeben und veröffentlicht worden?

Der Senator für Finanzen hat in Abstimmung mit dem Rechnungshof und den betreffenden Fachressorts ein Regelwerk zur Berechnung regionalwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Effekte erstellt. Dieses Regelwerk findet bei der Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit verwaltungsintern Anwendung. Die Ergebnisse der nach dieser Methodik vorgenommenen Bewertungen sind jeweils Bestandteil der diesbezüglichen Gremienvorlagen. Beabsichtigt ist, mit wissenschaftlicher Unterstützung eine Überprüfung der derzeit geltenden Verfahrensregeln, eine Vereinfachung der NKU-Erstellung für die Fachressorts sowie eine Ausweitung des Regelwerkes auf Verkehrs- und Wissenschafts-Investitionen vorzunehmen.

15. Welche regionalwirtschaftlichen und fiskalischen Effekte misst der Senat den einzelnen beschlossenen und geplanten Projekten im AIP bei?

Wie hat er sie ermittelt?

Wie vorstehend dargelegt, wird anhand des verwaltungsintern erarbeiteten Regelwerks generell zu jedem AIP-Projekt eine Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit durchgeführt. Entsprechend den Grundsätzen des ISP/ AIP, die im Sinne der bremischen Sanierungsstrategie ausschließlich die Durchführung zusätzlicher wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen vorsehen, setzt eine positive Entscheidung der maßgeblichen Gremien (Senat, WFA) über die Realisierung einer AIP-Investitionsmaßnahme diesen Nachweis der regionalwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit ­ vor Länderfinanzausgleich ­ zwingend voraus.

16. Wie ist die Erfolgskontrolle der Investitionsvorhaben ausgestaltet?

Welche Daten sollen laufend zur Erfolgskontrolle der im AIP vorgesehenen Investitionen erhoben werden?

Durch welches Verfahren ist sichergestellt, dass Konsequenzen aus der Erfolgskontrolle gezogen werden?

Eine zunächst noch in hohem Maße auf Ex-ante-Betrachtungen beruhende Analyse des Investitionssonderprogramms (Prognos AG) hat im Jahr 2002 zu einer insgesamt ausgesprochen positiven Bewertung der regionalwirtschaftlichen Effekte geführt, die durch die Maßnahmen des Programms für das Land Bremen ­ gemessen an einer Normalentwicklung ohne ISP/AIP ­ ausgelöst werden können. Der Senat plant, dass nach Ablauf eines noch festzulegenden Zeitabschnitts bzw. bei einem noch zu bestimmenden Realisierungsgrad eine ist.

Gleichzeitig bereitet der Senator für Finanzen für betragsmäßig bedeutendere, (fach-)politisch relevante und methodisch eindeutig abgrenzbare Investitionsvorhaben den Aufbau einer gesonderten projekt-begleitenden und abschließend-bewertenden Erfolgskontrolle vor.

17. Beabsichtigt der Senat, konsumtive Ausgaben (Zinsausgaben des AIP und einzelner Ressorts, Personalerstattungskosten an Hochschulen etc.), die bislang falsch als investive Ausgaben im Haushalt ausgewiesen waren (siehe Rechnungshof, Jahresbericht 2004, Tz. 62 ff.), nunmehr richtig zuzuordnen?

In welchem Umfang ergeben sich hierdurch Veränderungen zur bisherigen Planung in Bezug auf

a) das AIP,

b) Eckwerte und

c) die Finanzplanung?

Der Senat hat den Senator für Finanzen und die Senatskanzlei gebeten, einen Verfahrensvorschlag zur schrittweisen Korrektur der haushaltssystematischen Zuordnung investiver Ausgaben vorzulegen.

Da Korrekturen, die ­ differenziert nach Ausgabearten ­ schrittweise vollzogen werden sollen, durchgängig eckwertrelevant sind, werden sie entsprechend die investiven und konsumtiven Ressortbudgets verändern. Im Rahmen der Finanzplanfortschreibung bis 2009 werden Zuordnungskorrekturen im Ergebnis zu einer entsprechenden Vergrößerung der jeweiligen konsumtiven Finanzierungslücken führen. Gleichzeitig wird die Investitionsquote des Landes deutlich sinken und der sich rechnerisch ergebende investive Nachholbedarf Bremens (errechnet nach Investitionsausgaben bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt) nachhaltig steigen.

18. Wie werden sonstige konsumtive Folgekosten der Investitionsvorhaben ermittelt (z. B. Gebäudeunterhaltung)?

Wie hoch sind voraussichtlich die konsumtiven Folgekosten der im AIP vorgesehenen Maßnahmen?

In welchen Zahlenwerken finden sie Berücksichtigung?

Nach den nahezu einheitlichen Regelungen in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder dürfen Ausgaben für Baumaßnahmen (Investitionen) grundsätzlich erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, die auch Einschätzungen der Folgekosten enthalten (in Bremen: Regelungen gemäß §§ 7, 8, 24, 36 und 54 LHO einschließlich Verwaltungsvorschriften). Grundsätzlich sind bei Investitionsmaßnahmen die Ressorts gehalten, diesbezügliche Kosten im Rahmen ihrer jeweiligen Eckwertanmeldungen zu berücksichtigen. Dabei ist es jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, diese Folgekosten haushaltstechnisch separat auszuweisen. Aufgrund der nur in Ausnahmefällen vollzogenen Differenzierungen ist daher auch eine systematische Erfassung aller durch das AIP zu erwartenden konsumtiven Folgekosten nicht möglich.

19. Wie hoch wird die Investitionsquote in den Jahren 2006 bis 2009 sein

a) bei der bislang vorgenommenen Zuordnung von Ausgaben zu Investitionen,

b) unter Berücksichtigung der korrekten Ausweisung konsumtiver Ausgaben,