Steuer
Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 132 26 Sicherungsleistungen beim Bau saarländischer Bahnhaltepunkte
Die vom Ministerium für Wirtschaft zur Förderung des Verkehrs bezuschussten Investitionsmaßnahmen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr waren durch Kostensteigerungen bei den Sicherungsleistungen bis auf das 4fache gekennzeichnet. Bei der Vergabe dieser Leistungen war der Wettbewerb stark eingeschränkt.
Im Rahmen des Neubaus von Bahnhaltepunkten sind die Arbeitskräfte zu ihrer Sicherheit während der Beschäftigung im Bereich der Gleisanlagen vor durchfahrenden Zügen zu warnen. Dies erfolgt durch Sicherungsposten, Sicherungsaufsichtskräfte und/oder durch Automatische Rottenwarnanlagen (ARW).
Der RH hat die Vergabepraxis für diese Sicherungsleistungen bei den drei Haltepunkten Quierschied, Merzig (Bauherrin: Kommune) und Beckingen (Bauherrin: Deutsche Bahn AG - DB AG -) geprüft.
Bauzeitverlängerungen infolge von Problemen bei der Abwicklung der Baumaßnahmen sowie Vorschriften der DB AG (z. B. Deutsche Bahn Konzernrichtlinien) haben dazu geführt, dass sich die Kosten der Sicherungsleistungen zwischen Auftragsvergabe und Abrechnung erheblich erhöht haben.
Auffallend war, dass im Saarland alle Aufträge nur an zwei Sicherungsfirmen vergeben wurden. Die mangelnde Konkurrenz war unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Ingenieurbüro bzw. der „Bauüberwacher Bahn" neben diesen u. a. auch Sicherungsfirmen um Angebote gebeten hatten, die nicht über eine ARW verfügten und somit keine berücksichtigungsfähigen Angebote abgeben konnten. A F a. B (Die Zahlen geben die Bruttokosten der ARW einschließlich Bediener für eine 10-Stundenschicht an; sie wurden vom RH der Vergleichbarkeit wegen in Euro umgerechnet.) in Quierschied von 176.201 DM (90.090) auf 519.185 DM (265.455), in Merzig von 239.211 DM (122.307) auf 931.704 DM (476.372) und in Beckingen von 466.984 DM (238.765) auf 714.136 DM (365.132)
Die größte Kostensteigerung ist dadurch eingetreten, dass die DB AG die Sicherungsleistungen in Beckingen ausgeschrieben hat, obwohl das planende Ingenieurbüro vorher bereits eine detaillierte Preisanfrage auf der Grundlage der Angaben des „Bauüberwachers Bahn" durchgeführt hatte. Die um fast 70 % (ca. 100.000) höheren Kosten gegenüber dieser Preisanfrage des Ingenieurbüros ließen sich nicht klären. In seiner Stellungnahme hat das Ministerium die Feststellungen des RH bestätigt. Die in der Prüfungsmitteilung geäußerte Kritik hinsichtlich der bisher errichteten saarländischen Bahnhaltepunkte konnte es jedoch nicht zufrieden stellend ausräumen; dargelegt wurde lediglich, dass eine andere Vorgehensweise zum damaligen Zeitpunkt an Vorschriften der DB AG gescheitert sei.
Auf Grund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und der Prüfungsmitteilungen des RH zu den Bahnhaltepunkten Quierschied und Merzig hat das Ministerium für den anstehenden Bau des Bahnhaltepunktes in Friedrichsthal über die Verkehrsverbundgesellschaft Saar mbH (VGS) ein von der DB AG unabhängiges Ingenieurbüro für die Projektsteuerung eingeschaltet und einen „Bauüberwacher Bahn" beauftragt, der ebenfalls nicht zur DB AG gehört. Der RH geht davon aus, dass diese Maßnahmen geeignet sind, solche Kostensteigerungen künftig zu vermeiden, da die Konzernrichtlinien, die angeblich eine eigene Ausschreibung in Beckingen erfordert hatten, dann nicht herangezogen werden müssen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass dem RH eine Vorschrift dieser Art nach Rückfrage bei der DB AG Bereich "Einkauf Bauleistungen" in Karlsruhe nicht benannt werden konnte.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu Tn 26 Sicherungsleistungen beim Bau saarländischer Bahnhaltepunkte
Dass im Saarland alle Aufträge an zwei Sicherungsfirmen vergeben wurden ist darauf zurückzuführen, dass zum damalige Zeitpunkt nur zwei - inzwischen drei
- Firmen über eine Rottenwarnanlage (RWA) verfügten. Bei anderen Firmen wurden ebenfalls Preisanfragen durchgeführt, da auch andere Sicherungsleistungen zu vergeben waren, die nicht zwingend von einer Firma mit RWA erbracht werden mussten.
Die Finanzierungsform der Maßnahme am Haltepunkt Beckingen wurde umgestellt. Damit war nicht mehr das Land/die Gemeinde Bauherr, sondern die Deutsche Bahn AG (DB AG). Nach den DB-Konzernrichtlinien sind alle Leistungen Dritter über 500 über den Konzerneinkauf abzuwickeln, sofern keine Rahmenverträge dafür vorliegen. Die Preisanfrage der DE-Consult wurde von der DB AG nicht übernommen, da die enthaltenen Mengen überzogen schienen und bei einigen vorliegenden Angeboten die Bindungsfrist abgelaufen war.
Auf dieses Vorgehen des Bauherrn konnte seitens des Landes kein Einfluss genommen werden. Für weitere Maßnahmen nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) wird angestrebt, einen externen Projektsteuerer des Landes einzusetzen, damit solche Verfahrensweisen mit den Dienststellen der Bahn erörtert und beeinflusst werden können.